EU-Erweiterung
Unter einer EU-Erweiterung versteht man den Beitritt eines oder mehrerer Staaten zur Europäischen Union. Alle Staaten, die beitreten wollen, müssen die Kopenhagener Kriterien erfüllen.
Die Zahl der Sterne auf der europäischen Flagge hat nichts mit der Anzahl der Mitgliedstaaten zu tun. Es gibt zwölf Sterne, weil die Zwölf traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit ist. Die Flagge wird folglich ungeachtet künftiger Erweiterungen der Union unverändert bleiben.
Die Gründungsmitglieder der Europäischen Union waren Belgien, die Bundesrepublik Deutschland (damals vertreten durch Westdeutschland), Frankreich, Italien, das Luxemburg und die Niederlande. Diese Staaten werden auch oft als "Die Sechs" bezeichnet, das häufig zitierte "Kerneuropa".
Bei der so genannten Norderweiterung 1973 traten Dänemark, die Republik Irland und das Vereinigte Königreich der EG bei. Norwegen, welches ebenfalls die Mitgliedschaft beantragt hatte, konnte wegen eines ablehnenden Votums der Bevölkerung nicht beitreten. Der negative Ausgang des norwegischen Referendums lässt sich unter anderem auch damit erklären, dass das norwegische Volk Bedenken hatte, Errungenschaften wie den Wohlfahrtsstaat, die es selbständig erreicht hatte, zu verlieren. Mit diesen Beitritten wurde die EFTA, die insbesondere vom Vereinigten Königreich in den 1960er-Jahren als Gegenmodell zur EU propagiert worden war, geschwächt. Dänemark und das Vereinigte Königreich traten mit Wirkung vom 1. Januar 1973 aus der EFTA aus.
Schon 1963 hatte das Vereinigte Königreich einen Antrag auf Beitritt zur EU gestellt, welcher aber durch Frankreich - insbesondere auf Betreiben von Charles de Gaulle - abgelehnt wurde. Der Beitrittswunsch des Vereinigten Königreich lässt sich unter anderem damit erklären, dass seine Macht (vor allem in Hinsicht auf und auch gerade wegen der Kolonien) zerfiel. Das als Kolonialmacht protektionistisch organisierte Reich war zu abgekapselt und zu kostspielig geworden.
Was die Republik Irland angeht, ist die zum Aufnahmezeitpunkt im Lande herrschende Armut zu erwähnen. Diese rührte vor allem aus fehlenden Industrieballungsräumen und besonders der Tatsache her, dass Irland fast nur Agrarwirtschaft betrieb. Aus diesem Grunde wurden Irland auch sehr umfangreiche Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Eine weitere Besonderheit Irlands war, dass es 1973 das einzige EU-Mitglied war, dass kein NATO-Mitglied war.
1981 trat Griechenland der Europäischen Union bei.
Die Aufnahme Griechenlands war heftig diskutiert worden, da erst kurz vor der Aufnahme die bis dato existierende Militärdiktatur abgeschafft wurde. Generell befürchtete man, dass man sich mit Griechenland eine Art "Störenfried" in die EU aufgenommen hätte. Hier waren besonders das gespannte und konfliktbehaftete Verhältnis zur Türkei, die seit 1952 NATO-Mitglied ist, ein Diskussionspunkt. Darüber hinaus war Griechenland sehr arm und wirtschaftlich eher agrarisch ausgerichtet. Weiteres Konfliktpotenial waren die scharfen USA-kritischen Äußerungen, die besonders in Hinsicht auf die Spannungen mit NATO-Mitglied und Nachbarn Türkei zu Problemen hätten führen können.
1986 folgten Portugal und Spanien als 11. und 12. Mitglied. Eine teilweise befürchtete Welle der Einwanderung aus diesen zwei Ländern blieb aus. Der Beitritt Portugals führte zu einer weiteren Schwächung der EFTA.
Der Beitritt war besonders für Spanien und Portugal eine Art Befreiungsschlag, um aus der Isolation zu entkommen, in die sich Spanien im Laufe seiner Geschichte manövriert hatte. Die Aufnahme in die EU war ein Meilenstein in der Überwindung der Isolation und der Franco-Diktatur. Der Beitrittsantrag Spaniens, aber auch der Portugals fanden in den jeweiligen Parlamenten große und fast einhellige Zustimmung. In Spanien stimmten beispielsweise auch die seperatistisch eingestellten Basken der Aufnahme zu, denn sie erhofften sich im Rahmen der steigenden Aufmerksamkeit in Bezug auf Spanien auch eine steigende Aufmerksamkeit in der EU für ihre Interessen und ihr Bestreben in der EU als eigener Staat aufzugehen.
Mit der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 trat die DDR der Bundesrepublik Deutschland und damit der EG bei. Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik befand sich der erste ehemalige Mitgliedsstaat des Warschauer Paktes in der EG.
1995 folgte die Aufnahme von Finnland, Österreich und Schweden. Wiederum hatte Norwegen ebenfalls den Beitritt beantragt, wiederum entschied sich das norwegische Volk mehrheitlich dagegen.
Mit dem Beitritt dieser drei Staaten verlor die EFTA abermals wichtige Mitglieder.
Am 1. Mai 2004 wurden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern in die Europäischen Union aufgenommen. Die EU besteht nun aus 25 Mitgliedstaaten. Die Europäische Kommission hatte am 9. Oktober 2002 empfohlen, diese zehn Staaten aufzunehmen. Die Entscheidung zur Aufnahme fiel am 13. Dezember 2002 in Kopenhagen; das Europäische Parlament stimmte am 9. April 2003 zu. Die Unterzeichnung des Beitrittsvertrages fand am 16. April 2003 in Athen statt.
Für Zypern ist nach dem Scheitern des Referendums vom 24. April 2004 faktisch nur der südliche, griechische Teil beigetreten, auch wenn formal ganz Zypern beigetreten ist. Die Abstimmung ergab, dass sich 65 Prozent der türkischen Zyprioten für eine Wiedervereinigung, 75,8 Prozent der griechischen Zyprioten jedoch gegen ein unter dem von ihnen als unzureichend empfundenen Annan-Plan wiedervereintes Zypern stimmten. Für einen Beitritt der ganzen Insel hätten beide Volksgruppen mehrheitlich für die Wiedervereinigung stimmen müssen.
Der letzte verbleibende Schritt war die Ratifikation des Vertrages durch die bisherigen Mitglieder und durch jeden einzelnen der Beitrittsstaaten. Die bisherigen Mitgliedsstaaten führten keine Referenden durch, sondern überließen diese Entscheidung den Parlamenten, wohingegen in den meisten Beitrittsstaaten Volksabstimmungen stattfanden. Die Ergebnisse der Abstimmungen im Jahr 2003 waren wie folgt:
Am 30. April 2004, 23.00 Uhr MESZ, wurden auf Grund der Zeitverschiebung die ersten vier Staaten, Estland, Lettland, Litauen und Zypern, in die Europäische Union aufgenommen, eine Stunde später, am 1. Mai 2004, um 0.00 Uhr, folgten die übrig gebliebenen sechs Staaten Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Europaweit fanden am Vorabend der Erweiterung Festakte, Fernsehgalas, Partys, vor allem in den Hauptstädten der Beitrittsländer und an wichtigen Grenzübergängen statt. In Valletta, der Hauptstadt Maltas, wurde mit dem Eintreffen des 1. Mai ein viertelstündiges Lichtspektakel und eine Feuerwerksshow begonnen.
Der deutsche Bundespräsident Johannes Rau hielt eine Rede vor den beiden Häusern des polnischen Parlaments, dem Sejm und dem Senat. Diese Ehre, als ausländischer Gast vor dem Parlament eine Rede abzuhalten, erhielten bislang nur der frühere US-Präsident Bill Clinton, die britische Königin Elisabeth II und Papst Johannes Paul II
Zu Beginn der Rede kam es zu einem Eklat: Die nationalistische "Liga Polnischer Familien" (LPR) boykottierte den Auftritt von Rau. Bei der Begrüßung verließen deren Abgeordnete demonstrativ den Saal. Die LPR gehört zu den schärfsten Gegnern des polnischen EU-Beitritts. Sie begründete ihren Boykott Raus mit ihrem Protest gegen den EU-Beitritt Polens. "Was wir feiern sollen, ist ein Grund zur Trauer, nicht zur Freude, denn die Bedingungen wurden uns diktiert, vor allem von Deutschland", sagte der Partei- und stellvertretende Fraktionschef Roman Giertych im Anschluss. Aleksander Kwasniewski, der Staatspräsident Polens, lobte Rau. Rau sei ein "hervorragender Deutscher und ein wunderbarer Europäer" und habe eine "sehr gute, sehr wichtige, sehr kluge" Rede gehalten. Mit Blick auf die wenig optimistische Stimmung in beiden Ländern sagte Rau: "Wirtschaftliche Sorgen bedrängen die Bürger. Alte und neue Ängste steigen auf." Man müsse dies ernst nehmen. Aber dahinter dürfe "die epochale Bedeutung des Beitritts nicht verschwinden".
An der deutsch-polnischen Grenze Frankfurt an der Oder/Slubice öffneten Außenminister Fischer und sein polnischer Amtskollege Wlodzimierz Cimoszewicz symbolisch die Grenze an der Oder-Brücke, die die beiden Städte verbindet. Der am meisten genutzte Übergang zwischen den Ländern war für die Abendstunden vorerst gesperrt. Ein Feuerwerk entlang der Brücke tauchte die Neiße in ein Lichtermeer.
In Zittau, am deutsch-tschechisch-polnischen Dreiländereck, fand am Abend des 30. April 2004 ein Festakt der Sächsischen Staatsregierung statt, wo Alt-Bundeskanzler Kohl eine Rede hielt. Im Laufe des 1. Mai wurde die Festveranstaltung fortgeführt. Am Vormittag war der deutsch-polnisch-tschechischen Delegation das Projekt der Verlängerung der B 167 über die Neiße nach Polen und nach Tschechien vorgestellt worden. Diese tat auch den Spatenstich. Nach den Einträgen der Delegierten in die Goldenen Bücher der Grenzgemeinden Zittau, Bogatynia und Hradek nad Nisou begann der eigentliche Festakt. Dabei zogen die drei Regierungschefs der drei Länder Deutschland, Polen und Tschechien "an einem Strang" die gemeinsame EU-Flagge hoch. Bei der Veranstaltung sprachen sich die Vertreter ihrer Länder, Gerhard Schröder, Leszek Miller und Vladimír Spidla nach der Begrüßung durch den sächsischen Ministerpräsidenten Georg Milbradt in allen drei Sprachen für das vereinigte Europa aus. Die Schlussworte waren dem EU-Erweiterungskommissar Günter Verheugen überlassen. Die Gäste aus den Regierungen der drei Länder musste schon gegen 14 Uhr abreisen, da sie auch bei dem offiziellen Empfang der neuen Mitgliedsländer in Dublin eingeladen waren. Irland hatte zwischen dem 1. Januar und 30. Juni 2004 die Ratspräsidentschaft inne.
Am Nachmittag des 1. Mai fand in der Residenz der irischen Präsidentin Mary McAleese vor den Toren Dublins die offizielle Erweiterungszeremonie statt. "An diesem geschichtsträchtigen Tag für die Völker Europas entbieten wir den zehn Mitgliedstaaten, die dem Familienkreis der Europäischen Union beitreten, ein warmes Willkommen", begrüsste die Gastgeberin. Danach wurden unter den Klängen der EU-Hymne "Ode an die Freude" feierlich die Fahnen aller nun 25 EU-Staaten gehisst. Der Philharmonische Chor des irischen Rundfunks RTE intonierte die Hymne auf Deutsch. Der Regierungschef Irlands, Bertie Ahern, unterstrich die historische Bedeutung der Erweiterung. "Unsere Europäische Union ist wahrhaft einzigartig", und begründete: "Die heutige Erweiterung ist das beste Zeugnis für den Erfolg der Europäischen Union. Die irische Ratspräsidentschaft tat ihr Bestes, um die tiefe Bedeutung des Tages zu untermalen. Der Fall des Eisernen Vorhangs war nun endgültig vollzogen und die Teilung des Kontinents überwunden. Erneuerung und Zukunft waren die Hauptbegriffe, die während der Feierlichkeiten dominierten. Als Symbol für die Zukunft überreichten 25 Kinder aus den EU-Staaten den Staats- und Regierungschefs ihre Flaggen. Bundeskanzler Gerhard Schröder wurde die deutsche Fahne von dem zwölfjährigen Laszlo Sztana überreicht, dessen Vater Ungar und dessen Mutter Deutsche ist. Laszlo ist ein Beispiel für die grenzüberschreitende Biografien auf dem alten Kontinent. Er lebte zuvor in Deutschland und Belgien und nun in Irland, wo er ein französisches Lyzeum besucht. Er spricht Deutsch, Ungarisch, Englisch und Französisch. Unter ähnlich multikulturellen Bedingungen waren fast alle Kinder aufgewachsen, die die Flaggen überreichten.
Die Erweiterung wurde von Fernsehsendern in 34 Staaten im Rahmen einer Eurovisionssendung begleitet, in Deutschland übertrug das ZDF. Im Konzerthaus Berlin am Gendarmenmarkt waren Gäste aus Politik, Wirtschaft und Kultur dazu eingeladen. Es wurden die 10 neuen EU-Staaten durch prominente Gäste und kleine Einspielfilme vorgestellt und Live-Schaltungen nach Warschau, der Hauptstadt Polens gemacht, in der hauptsächlich die musikalischen Beiträge stattfanden.
Das Europäische Parlament feierte am 3. Mai 2004 in Straßburg gemeinsam mit den 162 neuen Abgeordneten aus den 10 neuen Staaten die EU-Osterweiterung. Vor der Eröffnung der ersten Sitzung mit den Abgeordneten aus den alten und neuen EU-Ländern wurden in einer offiziellen Feierstunde allen Parlaments-präsidenten der zehn neuen Mitgliedstaaten die Flagge ihres Landes durch Kinder überreicht. Diese Flaggen wurden dann dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, Pat Cox, übergeben. Später wurden die 10 neuen Flaggen vor dem Parlament gehisst. Nach einer kurzen Ansprache erteilte der Parlamentspräsident Cox dem Ehrengast Lech Walesa das Wort. Die neuen Abgeordneten hatten rund ein Jahr Vorbereitungszeit im Parlament, denn sie waren nach Unterzeichnung des Beitrittsvertrags am 16. April 2003 in Athen auf Einladung von Cox als Beobachter bereits voll in den Parlamentsalltag und die parlamentarische Beratungsarbeit eingebunden. Die Zahl der von den einzelnen Parlamenten zu ernennenden Abgeordneten entspricht der Zahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments, auf die das betreffende Land nach dem Beitrittsvertrag Anspruch hat, wobei die Ernennung der Abgeordneten unter angemessener Berücksichtigung der politischen Zusammensetzung des jeweiligen Parlaments zu erfolgen hatte. Bereits die Beobachter durften an den Plenarsitzungen des Europäischen Parlaments teilnehmen, dennoch durften sie dort nicht das Wort ergreifen, mit abstimmen oder für Ämter kandidieren. In den Ausschüssen und Delegationen konnte den Beobachtern vom Vorsitzenden das Wort erteilt werden, doch durften sie auch hier weder mit abstimmen noch für Ämter kandidieren. Das Mandat aller Abgeordneten endete mit Ablauf der Wahlperiode im Juni 2004. Das Europäische Parlament wuchs damit zunächst nur für eine Sitzungswoche auf 788 Abgeordnete. Das neue Europäische Parlament, das am 13. Juni 2004 in allen 25 Mitgliedstaaten gewählt wurde, hat nur noch insgesamt 732 Abgeordnete, denn die 15 alten EU-Staaten haben ihre Mandatszahl reduziert.
Die Staatsangehörigen der Beitrittsstaaten sind Unionsbürger im Sinne des Art. 18 EGV. Einige die Freizügigkeit betreffende Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts sind für die Staatsangehörigen der Beitrittsländer allerdings aufgrund des Beitrittsvertrags und der Beitrittsakte vorübergehend suspendiert.
Die Staatsangehörigen Zyperns und der Republik Malta können seit Beginn des Beitritts an volle Freizügigkeit beanspruchen; Übergangsregelungen mit Einschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit sehen nur die Beitrittsakte der mittel- und osteuropäischen Beitrittsstaaten vor.
Die Übergangsregelungen sehen ein "2+3+2-Modell" vor. Die 15 "alten" Mitgliedstaaten (2. Osterweiterung 1995) treffen während einer Übergangszeit von zunächst zwei Jahren Maßnahmen, um den Zugang zum Arbeitsmarkt für Staatsangehörige der mittel- und osteuropäischen Beitrittsländer abweichend von Art. 1 bis 6 der VO (EWG) Nr. 1612/68 (Freizügigkeit von Arbeitnehmern innerhalb der Gemeinschaft - Zugang zur Beschäftigung) zu regeln. Diese Maßnahmen können die Mitgliedstaaten - nach einer Überprüfung auf Basis eines Berichts der EU-Kommission - um weitere drei Jahre, sowie danach im Falle schwerer Störungen des Arbeitsmarktes oder der Gefahr einer solchen Störung noch einmal um zwei Jahre verlängern.
Durch die Erweiterung der EU vergrößert sich auch die EU-Kommission. Jedem Land wird die Möglichkeit gegeben, einen Kommissar zu ernennen. Während der jetzigen Amtszeit bekommen diese allerdings kein eigenes Ressort. Die Besetzungen im einzelnen:
Gründe für die neuen Mitglieder, vor allem für die Staaten Ostmitteleuropas, waren neben wirtschaftlichen Vorteilen auch ihre historische und kulturelle Zugehörigkeit zu den anderen Mitgliedern der Europäischen Union. Die Gebiete der Staaten des östlichen Mitteleuropas gehörten zu einem Großteil früher zum Deutschen Reich oder zur Donaumonarchie und haben eine größtenteils evangelisch oder katholische, keine orthodoxe, Bevölkerung. Die Angst vor dem großen Nachbarn Russland war ebenfalls Triebfeder für die Beitrittsbemühungen.
Auch für die Aufnahme gibt es neben den wirtschaftlichen Gründen - die neuen Staaten sind für die alten Mitgliedsländer Absatzmärkte und verfügen über Bodenschätze - noch weitere Argumente. Die EU kann so ihre internationale Bedeutung auszubauen und mit den USA oder anderen Staaten wie China konkurrieren. Ein weiterer wichtiger Grund ist die Hoffnung, mit der Aufnahme ehemals sozialistischer Staaten die Gefahr von Krieg in Europa für absehbare Zeit auszuschließen und eine dauerhafte Friedensordnung zu erreichen.
Neben den aktuellen Beitrittsgründen bzw. den Vergrößerungsgründen die oben erwähnt werden, gibt es historische Gründe die EU immer mehr zu erweitern. Winston Churchill benannte 1946 [1] fünf Gründe. Die wichtigsten sind:
Zum 1. Januar 2007 sollen nach einem Beschluss der EU Bulgarien und Rumänien beitreten, sofern sie die Kopenhagener Kriterien erfüllen.
Bulgarien hat die Betrittsverhandlungen am 15. Juni 2004 abgeschlossen. Desweiteren hat es einseitig seine Währung an den Euro gebunden, wie es bereits Litauen und Estland vor ihrem Beitritt getan hatten. Rumänien fehlen in der Beitrittsverhandlungen noch vier so genannte Kapitel, daher wird vermehrt angezweifelt, ob die Verhandlungen wie geplant im Oktober 2004 abgeschlossen werden können. Kroatien hat am 18. Juni 2004 den Status eines offiziellen Beitrittskandidaten verliehen bekommen. Im Dezember 2004 soll auf einer Sitzung des EU-Regierungsrat über den weiteren Verlauf entscheiden werden. Ende 2005 sollen die Beitrittsverhandlungen aufgenommen werden - frühest mögliche Aufnahme wäre dann 2007.
Die Türkei genießt den Status eines Beitrittskandidaten seit 1999 (Zollunion seit 1963). Ende 2004 soll über die Aufnahme von Beitrittsgesprächen entschieden werden. Kritiker lehnen die türkische Mitgliedschaft aus verschiedenen Gründen ab. Sie führen dabei an, dass der Großteil der Türkei nicht in Europa, sondern in Asien liegt. Zudem werden Menschenrechtsfragen als Ablehnungsgrund genannt. Hinzu kommen ökonomische Bedenken in Bezug auf die derzeit noch relativ geringe Wirtschaftskraft und den momentanen Entwicklungsstand der Türkei. Auch fehlt ein Finanzplan der EU, um die Agrarsubventionen zu finanzieren. Ein wichtiger Punkt im Hinblick auf die Türkei ist jedoch auch, dass manche Europäer der Aufnahme eines muslimischen Landes, wenn auch eines streng säkularen, in eine von einigen als "christlichen Verein" angesehene EU abweisend gegenüberstehen. Es gilt auch die Befürchtung, dass wenn die EU die Türkei aufnähme, dieses dann das größte Land wäre und den ursprünglichen Charakter der europäischen Staatengemeinschaft immens verändern würde. Befürworter halten dem entgegen, dass die Türkei wichtiger Bestandteil der europäischen Geschichte der vergangenen 500 Jahre gewesen sei und sich zudem selbst als europäischer Staat betrachtet. Auch der wirtschaftliche und rechtsstaatliche Reformprozess des Landes wird als positiv angesehen, obwohl er noch nicht abgeschlossen ist. Bei einer endgültigen Ablehnung der Türkei durch die EU würde sich, so glauben die Befürworter des Beitritts, dieser Prozess umkehren und die Türkei wieder in die alte Lage versetzen. Ferner ist nicht genau nachzuvollziehen, weshalb dann Zypern, welches weiter im Südosten liegt als manch asiatisch-türkischer Teil, als europäisch gilt. In Deutschland vertreten insbesondere die CDU und die CSU die Ansicht, dass die Türkei nicht der EU beitreten und den Status einer sogenannten "privilegierten Partnerschaft" annehmen sollte, wohingegen die Bundesregierung (SPD/Grüne) und auch die FDP einem Beitritt der Türkei aufgeschlossen gegenüberstehen.
Mazedonien hat am 22. März 2004 in Dublin seine Aufnahme offiziell beantragt. Durch den Tod des Präsidenten Boris Trajkovski am 26. Februar 2004 war dies vertagt worden. Mit weiteren Schritten in Richtung einer Aufnahme ist in den nächsten Jahren nicht zu rechnen.
Mazedonien wird vermutlich erst seine Streitigkeiten mit Griechenland lösen oder zumindest reduzieren müssen, bevor die Beitrittsgespräche beginnen können. Das Land steht zudem einem Problem bezüglich der Albaner gegenüber, das dem Serbiens ähnlich ist.
Die restlichen Staaten des früheren Jugoslawien und Albanien könnten der EU vor 2020 beitreten, wenn ihre ökonomische Situation sich verbessert und die ethnischen Spannungen abgebaut werden; in diesen Ländern befürworten viele Politiker den Beitritt. Auf dem Gipfel in Thessaloniki wurde 2003 die Integration der Staaten des früheren Jugoslawien und Albaniens als das nächste große Ziel in der EU-Erweiterung festgelegt.
Es wird allgemein angenommen, dass Russland der Union zumindest in den kommenden Jahrzehnten nicht beitreten wird, da alleine schon seine Größe das Gleichgewicht in der Union ernsthaft beeinträchtigen dürfte. Weißrussland, Moldawien und die Ukraine, die recht eng mit Russland verbunden sind, dürften ebenfalls für einige Jahrzehnte außen vor bleiben.
Von den Kaukasus-Republiken Armenien, Aserbaidschan und Georgien, die wegen ihrer Europarat-Mitgliedschaft als europäische Staaten angesehen werden können, ist bei Georgien die angestrebte EU-Mitgliedschaft bekannt; von Armenien und Aserbaidschan liegen keine diesbezüglichen Angaben vor.
Die Schweiz hat 1992 die Mitgliedschaft beantragt und Beitrittsgespräche begonnen, die allerdings im gleichen Jahr wegen der Ablehnung der EWR-Mitgliedschaft wieder eingefroren wurden. Spätere Referenden (zuletzt am 4. März 2001) zeigten eine Mehrheit gegen die Mitgliedschaft. Allgemein wird die Angst vor dem Verlust der Neutralität und Unabhängigkeit als Hauptgrund für die Ablehnung genannt. Die Strategie der Schweizer Regierung ist es nun, enge bilaterale Vertragsbeziehungen zur EU aufzubauen, beispielsweise bezüglich der Bewegungsfreiheit von Arbeitnehmern und Reisenden. Weiterhin wird ein Beitritt der Schweiz zum Schengener Abkommen angestrebt.
Sowohl Island wie auch Norwegen lehnen einen Beitritt ab, da sie die Kontrolle über die Fischreserven in ihren Hoheitsgewässern behalten möchten. Während Norwegen zweimal die Mitgliedschaft anstrebte (und die Bevölkerung in beiden Referenden 1972 und 1994 mit 'Nein' stimmte), hat Island diesen Versuch noch nicht unternommen. Norwegen und Island sind Mitglieder des Schengener Abkommens. Beide Staaten sind ebenfalls Mitglied des EWR und genießen damit wirtschaftspolitisch viele Ähnlichkeiten mit EU-Staaten.
Liechtenstein ist (wie Norwegen und Island) Mitglied des EWR. Ein EU-Beitritt könnte in Frage kommen, wenn die Schweiz, mit der Liechtenstein eine Zollunion hat, ihrerseits beitritt.
Für die sehr kleinen Staaten Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt ist eine Mitgliedschaft unwahrscheinlich, da ihre bloße Existenz als unabhängige Staaten an besonderen (wirtschafts)politischen Bedingungen hängt, die mit der Mitgliedschaft in der EU unvereinbar wären.
Tunesien trat 1995 in ein Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Union ein, welches vorsieht, Zölle und andere Handelshindernisse in den Jahren 1998 bis 2008 abzubauen. Sobald das Freihandelsgebiet voll funktionsfähig ist, wird der Status Tunesiens gegenüber der EU dem gegenwärtigen Status Norwegens oder Islands entsprechen. Schritte darüber hinaus sind allerdings nicht geplant.
Marokko hat mehrfach die Mitgliedschaft in der Union beantragt. Diese Anträge wurden aber jeweils abgelehnt, da Marokko nicht als europäisches Land betrachtet wird. Selbst wenn man dieses Hindernis ignorierte, würden andere Faktoren wie die sich noch entwickelnde Wirtschaft und ungelöste Grenzstreitigkeiten mit einigen Nachbarn die Aufnahme von Beitrittsgesprächen verhindern.
Die Regierung von Israel hat mehrfach angedeutet, dass die Beantragung einer EU-Mitgliedschaft in Frage käme. Es ist vor dem Hintergrund der Instabilität im Nahen Osten unbekannt, ob Beitrittsverhandlungen beginnen werden. Stärker noch als im Fall der Türkei könnte der Fakt, dass Israel geographisch ausschließlich in Asien liegt, die Mitgliedschaft Israels in der EU ausschließen.
Die EU-Staaten der Erweiterungsrunde 2004 sind ökonomisch mit der EU stark verwachsen. Die Exporte aus Deutschland in die neuen Staaten liegen bei etwa 50 %. Die EU-Erweiterung ist für Deutschland daher bedeutend.
Es gibt insbesondere zwei entgegengesetzte Thesen, die die ökonomischen Erwartungen charakterisieren:
Erfahrungen früherer Erweiterungen der EU zeigen jedoch, dass die ökonomischen Vorteile überwiegen werden. So entwickelten sich typische Agrarstaaten innerhalb weniger Jahre zu modernen dienstleistungsorientierten Staaten. Dieser Strukturwandel kostete kurzfristig zwar viele Arbeitsplätze, führte langfristig aber zu einem erheblichen Anstieg des Lebensstandards und zu steigendem Handel und damit auch Wohlstandsgewinn im Inland.
Die Erfahrungen zeigen auch, dass durch Direktinvestitionen insbesondere hochqualifizierte Arbeitsplätze in den Beitrittsstaaten entstehen, weniger niedrigqualifizierte.
Sicher ist, dass durch die Erweiterungen der EU auch der Wettbewerb der Sozialsysteme verschärft werden wird. Insbesondere Staaten mit einem guten Sozialsystem wie etwa Deutschland, werden Anziehungspunkt für niedrigqualifizierte Menschen sein. Durch staatliche Maßnahmen gegen die Entstehung von Niedriglohnarbeit werden diese tendenziell jedoch in die Arbeitslosigkeit abrutschen, das Sozialsystem konsumieren und die Krise des deutschen Systems noch weiter verschärfen. Experten fordern daher seit langem tiefgreifende Reformen und eine Harmonisierung europäischer Sozialsystem.
Verschärft wird die Situation in Deutschland durch die besonders hohen Lohnzusatzkosten.
Geschichte der EU-Erweiterungen
Norderweiterung 1973
1. Süderweiterung 1981
2. Süderweiterung 1986
1. Osterweiterung 1990
2. Osterweiterung 1995
3. Osterweiterung 2004
Ratifikation der Verträge
Feste und Veranstaltungen zur EU-Osterweiterung 2004
In der seit dem 3. September 1947 geteilten Stadt Görz an der italienisch-slowenischen Grenze, welche auf italienischer Seite Gorizia und auf slowenischer Seite Nova Gorica genannt wird, werden die Grenzzäune am 1. Mai durch Rosenbüsche ersetzt. Bei der Feier zur EU-Erweiterung zählten EU-Kommissionspräsident Romano Prodi, der slowenische Regierungschef Anton Rop den Countdown. Die 15.000 Menschen aus dem slowenischen Nova Gorica und ihre 37.000 Nachbarn aus Gorizia sind damit wieder unter dem Dach der EU vereint.Übergangsregelungen zum EU-Beitritt
Vergrößerung der Kommission
Beitrittsgründe der Beitrittsstaaten
Aufnahmegründe für die Europäische Union
Geplante EU-Erweiterungen
4. Ost-Erweiterung 2007
Weitere Beitrittskandidaten
Sonstige Erweiterungen und bilaterale Abkommen
Ökonomische Betrachtung aus deutscher Sicht
Es wird also letztlich debattiert, ob die EU-Erweiterung einen Wohlstandsgewinn oder -verlust herbeiführen wird.Weblinks
Siehe auch: Portal Europäische Union
Europäische Union / Europa / Staaten der Welt / WikiProjekt Nordeuropa |
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