Ratifikation
Eine Ratifikation (von lat ratus, gültig, und facere, machen) ist die Bestätigung eines von der Regierung unterzeichneten Vertrages durch das Parlament.In Deutschland sind das Verträge, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen. Diese bedürfen der Zustimmung oder der Mitwirkung der jeweils für die Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaften in der Form eines Bundesgesetzes. Für Verwaltungsabkommen gelten die Vorschriften über die Bundesverwaltung entsprechend. (Art. 59 Abs. 2 GG).
Ratifizierte Verträge werden vom Bundespräsidentenen im Bundesgesetzblatt verkündet. Es wird auch eine Ratifizierungsurkunde erstellt, die mit dem Vertragstext dem Vertragspartner übergeben wird.
Es kann auch vorkommen, dass ein Vertrag an der Ratifizerung scheitert, wie zum Beispiel der Vertrag über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG), der vom französischen Parlament nicht angenommen wurde.