Zollunion
Als Zollunion bezeichnet man einen Zusammenschluss von Staaten, die ein gemeinsames Zollgebiet bilden.Neben der Abschaffung von Binnenzöllen und anderen Handelsbeschränkungen ist die Zollunion -- anders als eine reine Freihandelszone -- dadurch gekennzeichnet, dass die Mitgliedsstaaten einen gemeinsamen Zolltarif gegenüber Drittländern anwenden. Dadurch müssen auch bei einem Verbringen von einem Mitgliedsstaat in den anderen Waren nicht mehr verzollt werden.
Die Bildung von Zollunionen ist mit handelsschaffenden und handelsumlenkenden Effekten verbunden. Handelsschaffung entsteht dadurch, dass durch den Wegfall von Zöllen sich ausländische Waren verbilligen, wodurch der Außenhandel angeregt wird. Zu Handelsumlenkung kommt es dadurch, dass Länder, die außerhalb der Zollunion blieben, diskriminiert werden.
Beispiel: Die Länder A, B und C können ein Gut mit den Kosten von 15, 10 bzw. 8 produzieren. A erhebt einen Zoll von 10, folglich kostet im Land A das Gut, wenn es aus B importiert wird 20 und wenn es aus C importiert wird 18. Da das Gut in beiden Fällen teurer ist als wenn es in A selbst produziert wird, kommt es zu keinem Außenhandel. Bilden die drei Länder eine Zollunion, wird C zum günstigsten Anbieter und A importiert das Gut aus C (Handelsschaffung). Bilden nur A und B eine Zollunion, so wird B an Stelle von C der günstigste Anbieter (Handelsumlenkung).
Siehe auch: Wirtschaftliche Integration