Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
Mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, auch als EG-Vertrag oder Römische Verträge bezeichnet, wurde gemäß seiner Bezeichnung die Europäische Gemeinschaft gegründet.Der Vertrag hieß ursprünglich Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und wurde durch den Maastrichter Vertrag über die Europäische Union umbenannt. Gemäß dem Vertrag von Amsterdam wurde der EG-Vertrag neu nummeriert.
Der Vertrag wurde ursprünglich von Vertretern Belgiens, West-Deutschlands, Frankreichs, Italiens, Luxemburgss und den Niederlanden am 25. März 1957 in Rom unterzeichnet und trat zu Beginn des Jahres 1958 nach Hinterlegung der letzten Ratifizierungsurkunde (gemäß Art. 313 bei der Regierung der Italienischen Republik) in Kraft. Er gilt für unbegrenzte Zeit.
Den EG-Vertrag und mit ihm den ebenfalls 1957 unterzeichneten EAG-Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft bezeichnet man als Römische Verträge.
Später traten noch folgende Staaten dem Vertrag bei:
- Königreich Dänemark
- Griechische Republik
- Königreich Spanien
- Republik Irland
- Republik Österreich
- Portugiesische Republik
- Republik Finnland
- Königreich Schweden
- Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland
Der ursprünglich im EGKS-Vertrag geregelte Montansektor wurde nach dessen Auslaufen im Jahre 2002 in den EG-Vertrag überführt.
Seit dem Vertrag von Amsterdam zitiert der Europäische Gerichtshof die Vorschriften des EG-Vertrags nur noch mit der Angabe "EG" statt früher "EGV". Also z.B. "Art. 10 EG". Dadurch sind Fundstellen nach "neuer" und "alter" Nummerierung auf Anhieb unterscheidbar.