Menschenrechte
Menschenrechte sind Rechte, die jedem Menschen zustehen. Sie sind unveräußerliche Rechte und können daher nicht durch andere Gesetze, geschlossene Verträge oder andere rechtsverbindliche Formen genommen werden. Sie stehen jedem Menschen zu, allein auf der Tatsache beruhend, dass er Mensch ist. Durch die Formulierung von Grundrechten in Verfassungen und internationalen Abkommen wird versucht, die Menschenrechte als einklagbare Rechte festzulegen.Dieses Mindest-Recht, das für jeden Menschen gelten sollte, wird aber noch immer durch viele Staaten gebrochen. Dies liegt, nach Hannah Arendt, am fundamentalen Widerspruch zwischen der philosophischen Idee der Universalität der Menschenrechte und ihrer Realisierung durch die Staaten als Bürgerrechte.
Zu den Menschenrechten zählen:
- Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person
- Meinungsfreiheit
- Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
- Reisefreiheit
- Versammlungsfreiheit
- Informationsfreiheit
- Bildungsfreiheit
- Recht auf Arbeit, freie Berufswahl und angemessene Entlohnung
- Recht auf gesundheitliche Versorgung
- Gleichberechtigung von Mann und Frau
- Recht auf Eigentum
- Recht auf einen angemessenen Lebensstandard
- Recht auf freie Teilhabe am kulturellen Leben, Kunst und wissenschaftlichem Fortschritt
- Recht auf Freizeit und bezahlten Urlaub
Den Menschenrechten widersprechen
- Sklaverei
- Folter
- Todesstrafe
- Armut
- Diskriminierung
- willkürliche oder geheime Haft
Table of contents |
2 Menschenrechtspreise 3 Geschichte der Menschenrechte 4 Weblinks 5 Literatur |
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen nach dem Zweiten Weltkrieg war eines der wichtigsten Ereignisse in der Geschichte der Menschheit. Sie ist jedoch weder juristisch bindend für die Staaten noch gäbe es eine über den Staaten stehende Gewalt, die die Einhaltung der Menschenrechte durchsetzen könnte. Zum Schutz ihrer Rechte sind die Menschen also auf die Staaten angewiesen. Allerdings weisen Menschenrechtsvertreter darauf hin, dass die Einhaltung von Menschenrechte nicht mit Gewalt gegen die betreffenden Staaten erzwungen werden kann, weil man dann den eigenen Prinzipien widerspricht. Trotzdem werden alle Mitglieder der UNO laut Präambel gebeten, die Menschenrechte zu ratifizieren und den Inhalt z.B. an Schulen zu unterrichten. Trotz dieser recht passiven Haltung wird im Weltsicherheitsrat bei besonders starken Verstößen in der Menschenrechtsfrage, wie z.B. beim Genozid in Bürgerkriegen, über ein Eingreifen abgestimmt und eventuell eine Friedensschutztruppe in das betreffende Land geschickt. Ein Beispiel dafür wäre Somalia. Ein weiteres Mittel sind Sanktionen (z.B. Waffenembargo), die ein militärisches oder polizeistaatliches Ausbauen des betreffenden Landes verhindern oder verlangsamen sollen.
Neben dieser Kritik, die die Probleme bei der Umsetzbarkeit der Menschenrechten aufzeigt, gibt es einen weiteren Punkt: Die Menschenrechte seien eine Konstruktion des "Westens" und dienten nur der Stärkung der Machtposition der herrschenden Eliten. Als ein Vertreter dieser Richtung kann auch Slavoj Žižek betrachtet werden. Er behauptet, dass das "apolitische" Berufen auf die Neutralität der Menschenrechte offenkundig eine Fiktion sei - in der gegenwärtigen Konstellation diene der Bezug auf die Menschenrechte der Neuen Weltordnung, die von den USA dominiert werde. Um den Begriff der Menschenrechte allgemein auszuweiten, solle jemand festgenommen werden, "der wirklich zählt". Der ideale Kandidat sei seiner Meinung nach Henry Kissinger. Dieser sei "zur Stelle [gewesen], um die Armen und Hilflosen zu bombardieren oder anderweitig zu zerstören [...]" (Quelle:[1]).
siehe auch:
Die Geschichte dieser Rechte liegt im Kampf des Bürgertums gegen den Adel begründet:
Eigentum, Steuerrecht und Zugriff auf die Person sind ab diesem Zeitpunkt erstmals staatlich als Schutzrechte des Untertanen
gegen die Krone geregelt.
Der Staat kann sie weder verleihen, noch gestatten. Das Naturrecht ist die Grundlage und Quelle der Freiheit des Menschen, nicht seiner Rechte.
Das Naturrecht kennt den Staat nicht, aber auch nicht die Menschenrechte. Im Naturrecht gibt es keine Regeln zwischen Menschen als gesellschaftliche Wesen.
Der Charakter des Naturrechtes bedingt deshalb den Bürgerkrieg, den Kampf aller gegen alle (lat. bellum omnium contra omnes). Das Naturrecht wurde überwunden und aufgehoben im Gesellschaftsrecht, welches sich im Gesellschaftsvertrag konstituierte.
Aus der (absoluten) Herrschaft des Staates (Krone) wurde die vernünftige Herrschaft.
Aus der vernünftigen Herrschaft wurde mit der fortschreitenden Akzeptanz der Menschenrechte die Herrschaft der Vernunft geboren.
Kritik
Menschenrechtspreise
Geschichte der Menschenrechte
Der englische König Johann ohne Land muss die Willkür des Adels gegen seine Untertanen verfassungsrechtlich bestätigen.
Die Menschen- und Bürgerrechte sind in ihrer historischen Entwicklung her begründet als ABWEHRRECHTE der Menschen und des (Welt-)Bürgers (citoyen) gegen den Staat.Weblinks
Literatur