Adel
Adel wurde die herrschende Klasse (Stand) des Feudalismus genannt, im Gegensatz zu den einfachen Freien, die zwar persönlich frei waren aber keinen eigenen Landbesitz hatten, und den unfreien Leibeigenen, die vom Adel abhängig waren.Im Zuge der Vergrößerung der Staatswesens reduzierte sich die Zahl der herrschenden Häuser, deren Mitglieder Teil einer Rangfolge des erblichen Herrschaftsanspruchs waren. Die mit Privilegien verbundenen Titel wurden ursprünglich aufgrund von Besitz, Herkunft oder treuer Dienste für den Herrscher eines Landes erworben.
Uradel sind Häuser, deren Geschlecht nachweislich vor 1400 dem ritterblütigen Adel angehört haben.
Hochadel sind Häuser, die aus uradeligen, regierenden oder standesherrlichen Geschlechtern stammen. Der Adel war und ist heute noch in manchen diktatorischen Staaten wie Saudi-Arabien an militärischen, politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Führungspositionen beteiligt. In demokratischen Staaten, beispielsweise im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, haben Teile des Adels noch Funktionen, die sich aber meist auf repräsentative Aufgaben beschränken.
Niederadel sind Adelige, die keinen Titel besitzen. Dazu gehören Familien die ein von, ein von und zu, selten ein am oder ein vom als Adelszeichen im Namen führen. Allerdings gibt es auch Adelsfamilien, die zwar kein Adelszeichen im Namen führen, aber trotzdem Adelige sind. In Adelshandbüchern wird das von immer mit v. abgekürzt, um nicht adelige Namen mit von (beispielsweise von der Forst von adeligen Namen zu unterscheiden.
In Europa hatte der Adel im Mittelalter seine Hochzeit. Bis in das 20. Jahrhundert hinein bestimmte er weite Teile des öffentlichen Lebens. Seine Privilegien gingen ihm durch den Absolutismus und durch die Folgen der Französische Revolution verloren.
In Österreich wurde der Adel 1919 nach dem Ersten Weltkrieg komplett abgeschafft und das Führen von Adelstiteln unter Strafe gestellt.
In Deutschland wurde der Adel 1918 zwar politisch abgeschafft, allerdings wurde die Beibehaltung des Adelstitels als Bestandteil des Familiennamens gestattet (z. B. "Otto Graf Lambsdorff" statt "Graf Otto Lambsdorff"). Die Rechtsprechung erlaubt eine geschlechtsspezifische Anpassung des Namens.
Siehe auch: Anrede, Deutsche Adelshäuser, Genealogisches Handbuch des Adels , Standesherrlichkeit, Peer (Adel)