Bürgerrecht
Ein Bürgerrecht ist ein gesetzliches Recht, das ein Staat oder eine vergleichbare Einrichtung den Mitgliedern seines Staatsvolkes (seinen Bürgern) zugesteht. Zu den Bürgerrechten in einer Demokratie gehört beispielsweise das Wahlrecht und alle anderen Grundrechte.Unter Bürgerrechten versteht man im allgemeinen aber nur solche Rechte, die sich auf das Verhältnis zwischen Bürger und Staat beziehen, und nicht so sehr auf das Verhältnis von Einwohnern des Staates untereinander. Bürgerrechte sind von den Menschenrechten zu unterscheiden, die allen Menschen überall zustehen (sollten), egal welchem Staat sie angehören oder in welchem sie sich gerade aufhalten.
Der Status eines Bürger und die damit verbundenen Bürgerrechte stand nicht immer allen Einwohnern eines Landes zu. So war in mittelalterlichen Stadtverfassungen war das Bürgerrecht ein Privileg, das nur bestimmten Einwohnern der Stadt zu Teil wurde.
Siehe auch: Bürgerrechtsbewegung, Bürger.