Diskriminierung
Der Begriff Diskriminierung (v.lat.: discriminare trennen) bezeichnet:- In der Technik die Abgrenzung von Messwerten oder Einstellungen (z. B. in der Funktechnik)
- im Allgemeinen die benachteiligende Behandlung bestimmter Gruppenn innerhalb eines Ganzen.
Table of contents |
2 Positive Diskriminierung 3 Rolle des Staates 4 Siehe auch 5 Literatur 6 Weblinks |
Im engeren Sinne versteht man unter Diskriminierung die Benachteiligung von Personen oder Gruppen (zumeist Minderheiten) aufgrund von Merkmalen wie Herkunft, ethnischer, politischer oder religiöser Zugehörigkeit, sozialen Gewohnheiten, sexuellenuellen Neigungen, Sprachen, Geschlecht, Behinderung oder äußerlichen Merkmalen wie Haut- oder Augenfarbe.
Sie steht dem Grundsatz der Gleichheit der Rechte aller Menschen entgegen.
Diese Benachteiligung kann in Einschränkungen in jeglichen Ebenen des Lebens stehen, insbesondere in Einschränkungen an der Teilnahme am öffentlichen Leben, Einschränkung der Freizügigkeit, Einschränkungen bei Ausbildung, Berufsausübung oder Entgelt.
Im Interessenkonflikt zwischen deutlich unterscheidbaren Gruppen (z. B. Rauchern und Nichtrauchern) ist die Grenze zwischen einer diskriminierenden (schlechterstellenden) Einschränkung der Selbstbestimmung und dem Schutz der Allgemeinheit eine Frage der Abwägung, die einer kontinuierlichen Neubewertung unterliegt.
Es besteht auch ein Konflikt zwischen Religionsfreiheit, staatlicher Schulpflicht und der Einschränkung der Religionsausübung in der Schule.
Unter positiver Diskriminierung versteht man eine bewusste Bevorzugung von Mitgliedern einer Gruppe zum Ausgleich von behaupteten oder tatsächlichen Nachteilen
(z. B. Quotenregelungen für Frauen, erleichterter Zugang zu Universitäten für Schwarze in den USA).
Sie ist umstritten, da sie mindestens eine formale Diskriminierung der Menschen, die das entsprechende Merkmal nicht aufweisen, umfaßt.
In den meisten Staaten der Neuzeit wird es als eine der Grundaufgaben des Staates betrachtet, seine Bürger beziehungsweise Einwohner vor Diskriminierung zu schützen, weswegen Gesetze zur Vermeidung von Diskriminierung bestehen. Auf Grundlage relativ weit gehender entsprechender europarechtlicher Vorgaben (vgl. unten: WEB-Link), die allerdings bislang nur sehr unzureichend in deutsches Recht umgesetzt sind, bestehen in der Bundesrepublik vor allem im Bereich des Arbeitsrechts verschiedene Anti-Diskriminierungsbestimmungen (vor allem bei Benachteiligungen wegen des Geschlechts und wegen bestehender Schwerbehinderung).
Dennoch kommt Diskriminierung in allen Staaten in den unterschiedlichsten Formen vor.
In zahlreichen Staaten wird eine systematische Benachteiligung von Bevölkerungsgruppen staatlich organisiert und mittels der Gesetzgebung festgeschrieben. In diesen Fälle erhofft sich zumeist eine herrschende Gesellschaftsgruppe Vorteile von einer solchen Diskriminierung, oder sie nimmt die Nachteile für die Minderheiten billigend in Kauf.
Die Diskriminierung kann aktiv geschehen z. B.:
Soziale Diskriminierung
Positive Diskriminierung
Rolle des Staates
Oder sie kann sich durch die bewusste Unterlassung geeigneter Gegenmaßnahmen ergeben, z. B.:
Das Gegenteil von Diskriminierung ist die aktive Integration (soviel wie Einbeziehung), bei der Benachteiligungen für ausgegrenzte Personen oder Personengruppen durch gezielte Erleichterungen bei der Teilnahme am öffentlichen Leben (Ausbildung, Arbeit, Kultur, ...) verringert oder verhindert werden sollen. z. B.:
Siehe auch
Literatur
Weblinks
Antidiskrimierungsrichtlinie 2000/78 EG als pdf-Datei
Rechtshinweis