Meinungsfreiheit
Die Meinungsfreiheit ist das Recht jedes Menschen, seine eigene Meinung ohne Angst vor Repressalien äußern zu dürfen. Es ist ein wichtiges Menschenrecht.In Deutschland wird das Recht im Artikel 5 des Grundgesetzes gewährleistet.
Artikel 5 (verkürzt)
- (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
- (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Wenn das Recht durch die Justiz geschützt wird, dann heißt das nicht automatisch, dass die Justiz eine umstrittene Äußerung für richtig hält. Es wird nur gewährleistet, dass auch umstrittene Meinungen geäußert werden dürfen.
Konflikte mit der Meinungsfreiheit
Siehe auch: Bürgerrechtler, Zensur, Rezipientenfreiheit, Informationsfreiheit