Weingesetz
Das deutsche Weingesetz teilt die Weine in vier Güteklassen
ein. Die höchste Stufe ist der Qualitätswein
m.P gefolgt vom
Qualitätswein b.A, dem Landwein und dem Tafelwein.
Es gibt vier Klassen, die in erster Line nicht nach Qualität einteilen,
sondern nach Herkunft und die Produktionsmethoden
garantieren. Die Einteilung variiert je nach Gebiet:
Das Weingesetz teilt die Weine in vier Klassen, von den höchsten Klassen DOCG und DOC bis zur niedrigsten Klasse des Vino da Tavola.
1972 wurde das Instituto Nacional de Denominaciònes de Origen gegründet. Das Institut überwacht die verschiedenen Denominaciònes de Origen.
Mit der Regiáo Demarcada aus der Mitte des 18. Jahrhunderts hatte Portugal als erstes Land eine Form von Ursprungsbezeichnung.
Der Rebbaubeschluss teilt die Weine, ausgehend vom Ursprung und vom Zuckergehalt der Trauben, in drei Kategorien ein.
Die österreichischen Weinkategorien sind denen Deutschlands ähnlich. Im Allgemeinen sind höhere Mostgewichte für jede Kategorie vorgeschrieben. Das Mostgewicht wird in Österreich in Grad KMW gemessen.
Es gibt in Ungarn kein Gegenstück zur Appellation Contrólée. Das letzte Gesetz stammt aus dem Jahr 1994 und teilt das Land in vier Gebiete und 20 Regionen. Die Weine werden in die Kategorien natürliche Weine und Weine mit Kohlensäure eingeteilt. Natürliche Weine werden in Aztali Bor, Tájbor und Minöségi Bor eingestuft.
1995 entstand ein neues Weingesetz. Dieses definiert den Weinbau, die Produktion sowie die verschiedenen Weintypen. Aufgrund des Zuckergehaltes werden die Weine in Tafelweine, Qualitätsweine und Weine mit Prädikatsbezeichnung eingestuft. Die letzteren werden wiederum in Kabinettweine, Spätlese und Auslese eingeteilt.
1996 wurde ein neues Weingesetz eingeführt, wobei auch andere Gesetzregelungen den Weinbau tangieren. Die Weine werden in Tafelwein, Qualitätswein, Premiumweine (mit Prädikatsbezeichnung) und Tokajer eingestuft. Hauptverantwortlich für die Qualitätskontrolle und für die Förderung des Weinbaus ist das Weinbauinstitut in Bratislava.
Die Regierung führte 1971 ein System für die Einteilung der Weine in fünf Güteklassen.
1978 hat das bulgarische Parlament ein Weingesetz angenommen, dessen Ziel es war, die Qualität der Weinproduktion anzuheben.
Die Herkunft sowie die Vermarktung von slowenischen Weinen sind einer strengen Ursprungs- und Qualitätskontrolle unterstellt. Sie entspricht ungefähr der im übrigen Europa angewandten.
Die kroatischen Weingesetze sind weitgehend den europäischen angepasst. Es gibt sowohl Ursprungs - als auch Qualitätsbezeichnungen.
Schon in der Antike wurden die griechischen Weine mit Ursprungsbezeichnungen versehen. Das moderne Appellationssystem wurde zwischen 1969 und 1971 eingeführt. Als Griechenland 1981 der europäischen Union beitrat, wurden die Weingesetze denen der übrigen Mitgliedsstaaten angepasst. Es gibt zwei Qualitätsklassen.
Seit der Ernte 1991 läuft ein EU-Projekt zur Einführung eines Quality-Wine-Systems. Damit will man den Ertrag und wie auch in anderen EU-Länderen, den Überfluss an billigen Weinen begrenzen. Ein großes Problem für viele englische Winzer ist, dass der Qualitätsstatus nur für Weine aus anerkanten Rebsorten gilt. In der Hälfte aller Weinberge wächst aber die nicht anerkannte Sorte Seyval Blanc, eine Hybride. Im laufenden EU-Projekt sind England und Wales in die Southern Counties und die Northern Counties eingeteilt worden. Weine, die allen vorgeschriebenen Regeln entsprechen, dürfen die Aufschrift Wine produced in a specific region, oder die geographische Bezeichnung Southern Counties oder Northern Counties. Ehe dieses Projekt in ein Weingesetz mündet, wird man immer noch viele Tafelweine finden.
1935 wurde für die Einstufung der Weine nach Qualität die Marque Nationale eingeführt. Die Klassen sind Tafelwein, Qualitätswein und Qualitätswein m.P. Die Prädikate sind wie folgt eingestuft: Vin classé, Premier Cru und Grand Premier Cru. Alle Weine außer den Tafelweinen müssen eine Kontrollnummer auf dem Etikett haben.
Die Bezeichnung Wine of Origin wurde 1973 eingeführt. WO - Weine haben entweder eine Ursprungsgarantie, eine Herkunftsgarantie, eine Rebsortengarantie oder eine Jahrgangsgarantie. Varietal Wines müssen mindestens zu 75 % aus der genannten Rebsorte stammen, die wiederum zu 75 % aus einem Jahrgang vinifiziert wurde. Das WO-Siegel wird durch das Wine&Spirits Board; nach verschiedenen Prüfungen erteilt. Ein spezielles WO-Etikett garantiert die bestandenen Prüfung. Estae bottled bestätigt die Vinifizierung und die Flaschenabfühlung durch das angegebene Weingut.
Die Bundesbehörde, die den Weinanbau kontrolliert, heißt Bureau of Alkohol, Tabacco and Firearms (BATF). 1978 wurde das Land in AVA eingeteilt. Folgende Kriterien liegen zugrunde. Wird auf der Etikette die Herkunftsbezeichnung angegeben, so muss diese Herkunftsregion von der Bundesbehörde anerkannt sein. Eine AVA muss hinsichtlich Klima, Bodenverhältnissenn und Geschichte einzigartig sein und eine klare geographische Abgrenzung enthalten. Der Name der Region darf nur angegeben werden, wenn mindestens 85 % des Weines von Trauben aus dieser Region stammen. Varietal Wines: Mindestens 75 % des Weines muss aus der erwähnten Sorte erzeugt worden sein. Wird das Ursprungsgebiet auf der Etikette erwähnt, müssen 100 % der Trauben von dort kommen. Wird eine Weinlage erwähnt, müssen 95 % der Trauben von dort kommen. Wird der Jahrgang angegeben, muss der Wein zu 95 % aus diesem Jahr stammen. Semi - Generic und Generi Wines sind meistens so genannte Jug Wines. Sie tragen oft Phantasienamen wie Chablis, Rhine und Burgundy und ihre Produktion ist gesetzlich kaum geregelt. Sparkling Wines: Trägt der Wein die Bezeichnung Champagner auf der Flasche, so muss eine genaue Erklärung folgen: "méthode champenoise" oder "fermented in this bottle" entspricht der Champagner-Methode; "Bottle fermented" oder "Fermented in the bottle" entspricht dem Transvasierverfahren; "bulkprocess" oder "charmatprocess bedeutet Tankgärung.
Es besteht ein streng geregeltes Kontrollsystem hinsichtlich Produktion und Verbrauch. Die Gesetze in Chile erinnern sehr an das Appelationssystem in Frankreich: Regelung des jährlichen Ertrages und Meldepflicht bei höherer Produktion und Restlagerbeständen.
In Australien liegt immer noch kein Weingesetz vor, das dem europäischen ähnlich wäre. Aber es existiert ein Label Integrity Programm, das den Ursprungsort der Rebsorten garantiert. Wird auf dem Etikett eine Rebsorte angegeben, muss der Wein mindestens 85 % von der Sorte enthalten. Wird ein Weingebiet genannt, muss der Wein zu 85 % aus diesem Gebiet kommen. Erscheint auf dem Etikett der Jahrgang, muss der Wein zu 85 % aus diesem Jahr stammen. 1993 wurde der Begriff Geograpical Indications eingeführt. Dieser definiert sämtliche Anbaugebiete in Australien. 1999 erfolgten die ersten offiziellen Bezeichnungen, die vier Klassen umfassen: Teilstaat, Zone, Region und Teilregion.
Deutschland
Frankreich
Italien
Spanien
Portugal
Schweiz
Österreich
Ungarn
Tschechien
Slowakei
Rumänien
Die VSOC - Klassifizierung ähnelt der deutschen Güteklasse Qualitätswein m.P und wird wiederum unterteilt in Vollreifelese, Edelreifelese oder Auslese sowie Edelbeerenlese.Bulgarien
Slowenien
Kroatien
Griechenland
England
Luxemburg
Südafrika
USA
Chile
Australien