Kinderrechte
Kinderrechte sind die Rechte von Kindern und Jugendlichen. Weltweit festgeschrieben sind sie in der UN-Kinderrechtskonvention, die die Vollversammlung der Vereinten Nationen im November 1989 verabschiedet hat und die heute von den meisten Staaten der Erde ratifiziert worden ist.
Table of contents |
2 Geschichte der Kinderrechte 3 Probleme 4 Organisationen 5 Siehe auch 6 Weblinks |
Im Nationalsozialismus wird eine auf Härte abzielende Erziehung staatlich gewünscht. Rassismus wird zu einem Erziehungsinhalt an den Schulen und im Krieg sowie dem Holocaust mißhandeln und ermorden die Nazis vielfach auch Kinder.
1945 wird die UNESCO gegründet, die u.a. für die Sicherung eines Grundrechtes auf Bildung eintritt. 1946 wird UNICEF, das Kinderhilfswerk der UN zur Unterstützung der vom 2. Weltkrieg betroffenen Kindern gegründet. Seit 1953 ist UNICEF ein fester Teil der UN.
In der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UN-Generalversammlung von 1948 wird das Recht der Familie auf Unterstützung (Art 25 Abs. 2) sowie das Recht auf Bildung (Art. 26) zugesichert. Mit der Gründung der UN wird aber gleichzeitig die Erklärung von 1924 aufgehoben. 1959 verabschiedet die UN-Generalversammlung eine Erklärung der Rechte des Kindes ohne rechtliche Bindung einstimmig. Im gleichen Jahr wird in der Schweiz terre des hommes zur Hilfe in Not lebender Kinder gegründet - eine deutsche Sektion gründet sich 1967.
Die Kinderladenbewegung bringt in den 70er Jahren in Deutschland die Diskussion um die anti-autoritäre Erziehung und damit auch die Kinderrechte auf die Tagesordnung. 1973 wird in den Bundesdeutschen Schulen die körperliche Züchtigung verboten - wobei sich nach einem OLG-Urteil in Bayern ein gewohnheitsrechtliches Züchtigungsrecht besteht - (in der DDR seit 1949 verboten).
Mit dem internationales Jahr des Kindes (1979)
Am 20.11.1989 beschließt die UN die internationale Kinderrechtskonvention, die erstmals einen rechtsverbindlichen Charakter hat und am 2.9 1990 in Kraft tritt. Der 20. November ist seitdem der internationale Tag der Kinderrechte, die Bundesregierung ratifiziert diese Konvention nur unter Vorbehalt des Fortbestehens bestehender Einschränkung der Kinderrechte durch das Familien- und Ausländerrecht anerkannt.
Des weiteren gibt es hier wie auch international immer wieder massive Verletzungen von Kinderrechten wie z.B.:
Grundlegende Kinderrechte
als grundlegende Kinderrechte könnten u.a. gelten:
Dabei werden die Rechte immer wieder kontrovers diskutiert. Die Tatsache, dass Minderjährige von der politischen Entscheidungsfindung weitgehend ausgeschlossen sind, bedeutet, dass sich in den festgeschriebenen Kinderrechten in erster Linie die Interessen von Erwachsenen ausdrücken.Geschichte der Kinderrechte
Frühmoderne
Das Bild der Kindheit als eigenständigem Lebensabschnitt, wie wir sie heute sehen, hat sich erst mit der Aufklärung gebildet. Die Erklärung der Menschenrechte der französischen Revolution besagt in Artikel 1: Die Menschen werden frei und gleich an Rechten geboren und bleiben es. Dabei folgen aus der expliziten Nennung der ganzen Lebensspanne als Grundlage der Rechte keine besonderen Überlegungen bezüglich Kindern. In der Folge gibt es einzelne Verbesserungen, insbesondere Forderungen nach einer Anerkennung von kindlichen Bedürfnissen und einer rechtliche Trennung zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht. In der gleichen Zeit bringt aber besonders die Entfremdung der Arbeit und die Entwicklung der modernen Kleinfamilie eine Vielzahl von Problemen für die Kinder und ihre Versorgung (wie z.B. die Vernachlässigung von Kleinkindern in der Arbeitszeit) mit sich. Die ersten Formen der Fürsorgeerziehung und des Jugendschutzes sind vor allem als Repressionsmaßnahmen zu verstehen. Aus heutiger Sicht wären bis weit ins 20. Jahrhundert hinein viele gängige Erziehungspraxen als Kindesmisshandlung zu werten.
Erste Hälfte 20. Jh.
1900 ruft die schwedische Reformpädagogin Ellen Key - mit anti-feministischen Untertönen - Das Jahrhundert des Kindes aus. Andere Pädagogen wie Janusz Korczak oder Alexander Neill setzen sich in der Folge für Kinderrechte ein. Die von der Generalversammlung des Völkerbundes 1924 beschlossene Erklärung der Kindesrechte (Genfer Erklärung) versucht, Schutz bzw. Versorgung der Kinder in der Zwischenkriegszeit zu sichern.Nachkriegszeit
Mit Inkrafttreten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland 1949 werden einzelne auf Kinder bezogene Rechte verbindlich: u.a. der Schutz der Familie (Art. 6) und das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2), dabei bleiben wiederum die Kinder unerwähnt.Gegenwart
In den 90er Jahrenn wurde in mehreren Initiativen versucht, Kinderrechte auch in Deutschland Verfassungsstatus zu verleihen. Das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) von 1990/1991 sichert Leistungen und Professionalisierung der Hilfen bzw. Unterstützungssysteme zur Sicherstellung der Erziehung. Mehrere Reformen stärken in der Folge die Rechte von nichtehelichen Eltern und Adoptivkindern. Der zum 1. Juli 2000 in Kraft getretene § 1631/2 BGB schreibt das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung fest. Damit gibt es in Deutschland kein Züchtigungsrecht der Eltern mehr.Probleme
Trotz aller internationalen Bemühungen ist bislang unklar, wie die geforderten oder auch festgeschriebenen Rechte konkret umgesetzt und kontrolliert werden sollen. Dies macht z.B. die Weigerung der Bundesregierung deutlich die Kinderrechtskonvention vorbehaltslos zu ratifizieren. Das Problem hierbei besteht im Artikel 6 des Grundgesetzes, der staatliche Eingriffe - und eine vollständige Ratifizierung der UN-Kinderrechte wäre ein derartiger Eingriff - in die elterliche Erziehung weitestgehend verbietet.
Desweiteren besteht in diesem Bereich immer ein Spannungsfeld zwischen verschiedenen Rechtssphären, z.B. Eltern oder Erziehenden, dem System Familie und den Kindern.Organisationen
Siehe auch
Weblinks
Dokumente
Literaturliste