Kinderwahlrecht
Mit dem Kinderwahlrecht bezeichnet man ein Wahlrecht von Geburt an. Verfechter des Kinderwahlrechts wollen, dass niemand aufgrund seines Alters am Wählen gehindert wird. In der Praxis stellen sie sich beispielsweise vor, dass jeder Mensch vor seiner ersten Wahlteilnahme sich persönlich beim Wahlamt ins Wählerverzeichnis eintragen muss.Die Befürworter argumentieren, dass durch die Einführung des Kinderwahlrechts die Interessen von jungen Menschen in der Politik mehr berücksichtigt werden. Die Parteien wären dann gezwungen, auch kinderrechtliche Punkte in ihre Programme aufzunehmen.
Außerdem sei der Ausschluss der Unter18jährigen vom Wahlrecht verfassungswidrig, denn er widerspreche dem Artikel 20 Grundgesetz, Absatz 2:
- Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen [...] ausgeübt.
In einer Demokratie sollten sich alle Menschen, die von Entscheidungen betroffen sind, am Zustandekommen dieser Entscheidungen beteiligen können, also zum Beispiel durch Wahlen.
Vom Kinderwahlrecht unterschieden werden muss das manchmal geforderte Familienwahlrecht (beziehungsweise Elternwahlrecht oder Stellvertreterwahlrecht). Hierbei sollen nicht die Kinder selbst, sondern Eltern für Ihre Kinder wählen, bis diese ein bestimmtes Alter erreichen.
Siehe auch: Frauenwahlrecht