Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die wichtigste Quelle des deutschen Privatrechts und trat bereits am 1. Januar 1900 in Kraft (Ausfertigung am 18. August 1896 und Verkündung am 24. August 1896). Seither ist es - allerdings mit Veränderungen - gültig.Das BGB ist in fünf Bücher eingeteilt:
- den Allgemeinen Teil,
- das Schuldrecht,
- das Sachenrecht,
- das Familienrecht,
- und das Erbrecht.
Basisdaten | |
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Kurztitel: | Bürgerliches Gesetzbuch |
Voller Titel: | ders. |
Typ: | Bundesgesetz |
Rechtsmaterie: | Privatrecht |
Gültigkeitsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Abkürzung: | BGB |
FNA: | 400-2 |
Verkündungstag: | 18. August 1896 (RGBl. 1896, S. 195) |
Aktuelle Fassung: | 1. Juli 2004 (BGBl. I 2004, S. 718) |
Table of contents |
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Vor dem Inkrafttreten des BGB herrschte auf dem Gebiet des 1871 gegründeten Deutschen Reichs Rechtszersplitterung, es galt u. a. Gemeines Recht, Allgemeines Landrecht (ALR), Code civil, Badisches Recht und Sächsisches BGB.
Den Kodifikationsbestrebungen ging der sog. Kodifikationsstreit von 1814 zwischen Anton Friedrich Justus Thibaut und Friedrich Carl von Savigny voraus. Während der liberal eingestellte Thibaut eine einheitliche Kodifikation des bürgerlichen Rechts forderte, um den "bürgerlichen Verkehr" (= Wirtschaftsverkehr) zu vereinfachen und zur nationalen Einheit beizutragen, stand der konservative Savigny einer Kodifikation negativ gegenüber. Für eine solche Leistung schien ihm die Rechtswissenschaft seiner Zeit noch nicht reif. Zunächst behielt die Auffassung Savignys die Oberhand.
Im Laufe der Zeit, besonders ab Gründung des Deutschen Reiches 1871, verstärkten sich aber die Forderungen nach einem bürgerlichen Gesetzbuch. 1873 beschlossen Reichstag und Bundesrat auf Antrag der Abgeordneten Miquel und Lasker die Ausarbeitung eines bürgerlichen Gesetzbuches. Die 1. Kommission wurde 1874 einberufen und legte 1888 den 1. Entwurf vor. Er orientierte sich stark an den Grundsätzen des römischen Rechts sowie an den Lehren Savignys und wurde als unsozial, unzeitgemäß und schwer verständlich kritisiert. Eine 1890 einberufene 2. Kommission legte 1895 den 2. Entwurf vor. Dieser wurde mit geringen Änderungen 1896 beschlossen und am 18. August verkündet.
Das BGB trat am 1. Januar 1900 in Kraft. Es wurde von Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB) begleitet, in dem die Übergangsregelungen zum bis dahin in Deutschland geltenden Recht und das Internationale Privatrecht enthalten sind. In der Folgezeit wurde bei Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs die jeweiligen Übergangsregelungen (u.a. durch den Einigungsvertrag mit der DDR) in das Einführungsgesetz eingearbeitet.
In den ersten 50 Jahren seines Bestehens wurde das BGB kaum gesetzgeberisch verändert. Der Grund dafür liegt auch in der Konzeption der Generalklauseln, wie z. B. § 242 ("Treu und Glauben"), die eine Entwicklung des Rechts durch die Rechtsprechung ermöglichte, sie damit allerdings auch dem Zeitgeist auslieferte. Ausnahmen waren die von den Nationalsozialisten unternommenen Versuche, das BGB und seine systematische Kraft zu schwächen. Das Ehegesetz war ein derartiger Versuch.
Die ab 1946 einsetzenden Reformen erfassten zunächst vor allem das Familienrecht. Zunächst wurde - noch von den Besatzungsmächten - das Eheschließungsrecht in das Ehegesetz "ausgelagert"; ab 1953 wurde schrittweise die Gleichberechtigung von Frauen und Männern (Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes) verwirklicht, in den 60er Jahren das Scheidungsrecht modernisiert.
In den folgenden Jahren wurden zahlreiche Verbraucherschutzgesetze außerhalb des BGB erlassen, so z.B. das Haustürwiderrufsgesetz oder das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB-Gesetz"), so dass die Übersichtlichkeit litt und der Charakter des BGB als Gesamtkodifikation in Mitleidenschaft gezogen wurde.
Die letzte größere Überarbeitung erfolgte im Zuge der Schuldrechtsmodernisierung zu Beginn des Jahres 2002 (mit Neubekanntmachung vom 2.1.2002 (BGBl. I S. 42)), durch die unter anderem Verbraucherschutzrichtlinien der Europäischen Union umgesetzt wurden. Bei diesem Anlass wurden viele der erwähnten "ausgelagerten" Gesetze in das BGB "zurückgeholt".
In der DDR wurde das bis dahin gültige BGB durch Beschluss der Volkskammer am 16. September 1975 durch das Zivilgesetzbuch (ZGB) der DDR ersetzt.
Zur Geschichte:
RechtshinweisEntstehung
Entwicklung
Literatur
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