Kinder- und Jugendhilfegesetz
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) oder auch "Sozialgesetzbuch-Achtes Buch (VIII)" (SGB VIII) trat in den neuen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 und in den alten am 1. Januar 1991 in Kraft.Als Leistungsgesetz löste es das Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) ab, das bis auf wenige Novellierungen seit 1927 erst als Reichsjugendwohlfahrtsgesetz und ab 1963 als Jugendwohlfahrtsgesetz bestand.
Es regelt die Leistungen und Aufgaben des Jugendamtes.
Weiterführende Artikel: Jugendhilfe, Hilfen zur Erziehung, Jugendhilfeausschuss.
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