Hermann Höcherl
Hermann Höcherl (* 31. März 1912 in Brennberg bei Regensburg; † 18. Mai 1989 in Regensburg), deutscher Politiker (CSU).
Table of contents |
2 Partei 3 Abgeordneter 4 Öffentliche Ämter |
Ausbildung und Beruf
Nach dem Abitur 1931 absolvierte Höcherl ein Studium der Rechts- und Staatswissenschaften in Berlin, Aix-en-Provence und München, welches er mit dem ersten und 1938 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen beendete. Er war dann bis 1940 Staatsanwalt in Regensburg. Von 1940 bis 1945 nahm er als Soldat am Zweiten Weltkrieg teil. 1950 wurde er als Staatsanwalt in Deggendorf wieder in den Staatsdienst eingestellt.
Partei
Von 1931 bis 1932 sowie von 1935 bis 1945 war Höcherl Mitglied der NSDAP.
Seit 1949 war er Mitglied der CSU.
Abgeordneter
Von 1953 bis 1976 war er Mitglied des Deutschen Bundestages. Hier war er 1957 bis 1961 Vorsitzender der CSU-Landesgruppe und stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Von 1969 bis 1972 war er dann stellvertretender Vorsitzender der CSU-Landesgruppe und zugleich Vorsitzender des Vermittlungsausschusses.
Öffentliche Ämter
Am 14. November 1961 wurde er als Bundesminister des Innern in die von Bundeskanzler Konrad Adenauer geführte Bundesregierung berufen. Dieses Amt behielt er zunächst auch unter Bundeskanzler Ludwig Erhard. Nach der Bundestagswahl 1965 wurde er am 26. Oktober 1965 zum Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ernannt. In diesem Amt gehörte er auch dem von Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger geführten Kabinett der Großen Koalition an. Nach der Bundestagswahl 1969 schied er am 21. Oktober 1969 aus der Bundesregierung aus.
Zitiert wird oft sein Ausspruch in Zusammenhang mit der "Abhör-Affäre" 1963 "Verfassungsschützer können nicht ständig mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen" .
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