Gerhard Schröder (CDU)
Dr. Gerhard Schröder (* 11. September 1910 in Saarbrücken, † 31. Dezember 1989 in Kampen auf Sylt), deutscher Politiker (CDU).
Table of contents |
2 Familie 3 Partei 4 Abgeordneter 5 Öffentliche Ämter 6 Literatur 7 Weblinks |
Ausbildung und Beruf
Nach dem Abitur 1929 begann er ein Studium der Rechtswissenschaft, welches er 1932 mit dem ersten und 1936 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen abschloss. 1933 promovierte er zum Dr. jur.
Ab 1933 war er zunächst Assistent an der Juristischen Fakultät an der Universität Bonn. 1934 wurde er Referent am Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Berlin. 1936 dann wurde er Anwaltsassessor. Es folgten ab 1939 Kriegsteilnahme und Kriegsgefangenschaft bis 1945. Nach Kriegsende wurde er zunächst Beamter im Innenministerium von Nordrhein-Westfalen. Ab 1947 arbeitete er als Rechtsanwalt und als Abteilungsleiter bei der "North German Iron and Steel Control".
Familie
Gerhard Schröder war seit 1941 verheiratet. Seine Ehefrau galt nach den Nürnberger Gesetzen als "Mischling I. Grades". Die Hochzeit war daher nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Wehrmacht möglich.
Partei
Schröder trat am 1. April 1933 in die NSDAP ein. Gedrängt vom Präsidenten des Oberlandesgerichts wurde er gemeinsam mit allen anderen Referendaren auch Mitglied der SA. Hier erneuerte er bei dem Wechsel nach Berlin 1934 seine Mitgliedschaft jedoch nicht.
Im Mai 1941 trat er nach Begegnungen mit Mitgliedern der Bekennenden Kirche aus der NSDAP wieder aus.
1945 gehörte Schröder zu den Mitbegründern der CDU. Von 1967 bis 1973 war er Stellvertretender Bundesvorsitzender seiner Partei.
Abgeordneter
1949 wurde er in den ersten Deutschen Bundestag gewählt. Hier wurde er 1952 Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion. Von 1969 bis 1980 war er hier Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses. Nach der Bundestagswahl 1980 schied er aus dem Bundestag aus.
Öffentliche Ämter
Am 20. Oktober 1953 wurde Schröder von Bundeskanzler Konrad Adenauer in das Amt der Bundesministers des Innern berufen.
In diesem Amt setzte er unter anderem das Verbot der KPD durch.
Sein Entwurf für eine frühe Version der späteren Notstandsgesetze fand jedoch keine parlamentarische Mehrheit.
Nach dem Ausscheiden von Heinrich von Brentano aus der Bundesregierung wurde er am 14. November 1961 dessen Nachfolger im Amt des Bundesminister des Auswärtigen. Dieses Amt behielt er auch unter Bundeskanzler Ludwig Erhard. Schröder galt während dieser Zeit als "Atlantiker", d.h. als jemand, der für die Orientierung der deutschen Außenpolitik an den USA eintrat, im Gegensatz zu dem "Gaullisten" Adenauer, für den die Beziehungen zu Frankreich wichtiger waren. Es wird angenommen, dass Adenauer zeitweilig in Schröder seinen Nachfolger als Kanzler sah, ihm jedoch aufgrund dieses Konflikts seine Unterstützung entzog.
Als bei der Bildung der Großen Koalition die SPD das Amt des Außenministers für ihren Vorsitzenden Willy Brandt beanspruchte, wurde Schröder am 1. Dezember 1966 im Kabinett von Kurt Georg Kiesinger Bundesminister der Verteidigung.
1969 verlor er die Wahl zum Bundespräsidenten gegen Gustav Heinemann (s. Bundespräsidentenwahl 1969). Mit dem Ende der Großen Koalition schied Schröder am 21. Oktober 1969 auch aus der Bundesregierung aus.
Literatur
Weblinks