Ernst Benda
Ernst Benda (* 15. Januar 1925) ist ein deutscher Jurist und Politiker (CDU).Benda begann seine akademische Ausbildung nach Kriegsende mit dem Studium der Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität und war dort Mitglied des letzten frei gewählten Studentenrates. Im Frühjahr 1948 schied Benda wegen des Hochschulkonflikts aus der Hubmoldt-Universität aus und setzte sein Studium nach Gründung der Freien Universität Berlin an dieser fort. Das 2. Staatsexamen in legte er 1955 ab und ließ sich 1956 als Rechtsanwalt nieder.
1946 trat er in die CDU ein, später war er Vorsitzender der Hochschulgruppe und der Jungen Union Berlin, Bezirksverordneter des Berliner Bezirks Spandau von 1951 bis 1954 und von 1955 bis 1957 Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin. 1957 wechselte er als Abgeordneter in den Bundestag nach Bonn. 1967 war er Parlmentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium, 1968-1969 Innenminister im Kabinett Ludwig Erhard.
Im November 1971 wurde er zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe gewählt, welches Amt er bis Dezember 1983, zugleich als Vorsitzender des ersten Senats des Gerichts, ausübte.
Nach seinem Ausscheiden aus dem Präsidentenamt wurde Benda 1984 zum Ordinarius an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg berufen.