Bundestag
Dieser Artikel behandelt den Deutschen Bundestag der Bundesrepublik Deutschland. Für den des Deutschen Bundes siehe Bundestag (Deutscher Bund).vor dem Bundestag im Jahr 2000, Bild: Französisches Außenministerium, Abteilung Fotografien]]Der Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Berlin. Das Parlament besteht grundsätzlich aus 598 Abgeordneten, von denen 299 in Wahlkreisen direkt und mindestens die gleiche Zahl über Landeslisten gewählt werden (§ 1 BundeswahlG). Die Zahl der Listenmandate kann sich noch durch Überhangmandate erhöhen, was in den letzten Legislaturperioden auch regelmäßig geschah.
Der Deutsche Bundestag ist neben dem Bundesrat eines der beiden gesetzgebenden Organe der Bundesrepublik Deutschland auf Bundesebene (siehe: Politisches System Deutschlands). Die Legislaturperiode des Bundestags dauert vier Jahre. Der Deutsche Bundestag hält seine Sitzungen seit 1999 im Reichstagsgebäude in Berlin ab. Die Abgeordneten tragen den Titel Mitglieder des Bundestags (MdB).
Dem Bundestag steht der Bundestagspräsident vor, der in der Regel in der konstituierenden Sitzung des Parlaments gewählt und von der stärksten Bundestagsfraktion nominiert wird. Derzeitiger Bundestagspräsident ist Wolfgang Thierse (SPD).
Der Bundestag beschließt allein oder gemeinsam mit dem Bundesrat die Bundesgesetze der Bundesrepublik. Weiterhin kontrolliert der Bundestag die Bundesregierung und entscheidet über den Bundeshaushalt. Der Bundestag entscheidet über Militäreinsätze der Bundeswehr. Er bildet Ausschüsse zur Detailarbeit an Gesetzesvorlagen und kontrolliert die Geheimdienste der Bundesrepublik. Der Bundestag wählt den Bundeskanzler als Regierungschef. Alle 5 Jahre stellt der Bundestag mit seinen Abgeordneten die Hälfte der Bundesversammlung, die den Bundespräsidenten wählt.
Table of contents |
2 Befugnisse und Aufgaben 3 Größe und Zusammensetzung 4 Ausschüsse 5 Geschichte 6 Wahlperioden des Deutschen Bundestages 7 Weblinks |
Nach Artikel 38 GG werden die Abgeordeten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl (Wahlrechtsgrundsätze) gewählt.
Siehe: Bundestagswahl
Scheidet ein Abgeordneter aus dem Bundestag aus, so wird er üblicherweise durch ein Mitglied der gleichen Landesliste ersetzt. Dies gilt allerdings nicht, wenn es sich um einen direkt gewählten Abgeordneten einer überhängenden Landesliste handelt. In diesem Fall verringert sich stattdessen die Anzahl der Überhangmandate.
Der 15. Deutsche Bundestag (Bundestagswahl 2002) besteht aus 601 Abgeordneten (598 "reguläre" zuzüglich 5 Überhangmandate, von denen zwei der SPD nachträglich durch den Tod einer Hamburger und den Verzicht eines Thüringer Wahlkreisabgeordneten entfielen). Ein Bundestagsabgeordneter wird auch als Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB) bezeichnet. Die Abgeordneten können sich zu Fraktionen oder Gruppen zusammenschließen. Einzelne Abgeordnete nennt man fraktionslos.
Bei der Bundestagswahl 2002 kam es zu folgendem Ergebnis (Sitze gesamt, d. h. Zweitstimmen und Überhangmandate):
(Quelle: www.bundestag.de/info/wahlen/154/1541_15.html)
Mandatsvergabe
Befugnisse und Aufgaben
Größe und Zusammensetzung
Aktuelle Zusammensetzung 15. Deutscher Bundestag
Sitze | Partei |
251 | SPD |
190 | CDU |
58 | CSU |
55 | Bündnis 90/Die Grünen |
47 | F.D.P |
2 | PDS |
Im 15. Bundestag saßen anfänglich 198 Frauen (32,8%) und 405 Männer (67,2%). 215 Mitglieder sind evangelisch, 194 römisch-katholisch, 2 sind Muslime, 11 konfessionslos, ein Mitglied bezeichnet sich als Atheist und 180 verweigern die Angabe ihrer Religion. Weit über die Hälfte (383) der Mitglieder wurden in den Jahren 1941 bis 1955 geboren, 2 Mitglieder sind vor 1935 geboren und eines nach 1981.
Bei der Bundestagswahl 1998 kam es zu folgendem Ergebnis (Anteil Zweitstimmen)
Zusammensetzung 14. Deutscher Bundestag
Anteil | Sitze | Partei |
40,9 % | 298 | SPD |
28,4 % | 198 | CDU |
6,7 % | 47 | CSU |
6,2 % | 43 | F.D.P |
6,7 % | 47 | Bündnis 90/Die Grünen |
5,1 % | 36 | PDS |
5,9 % | - | Sonstige |
Ausschüsse
Der Bundestag besitzt in der 15. Wahlperiode 21 ständige Ausschüsse sie orientieren sich an der Einteilung der Ministerien. Er stellt Abgesandte in den Vermittlungsausschuss und bisher wurde ein Untersuchungsausschuss gebildet.
Im Verteidigungsfall kann ein Gemeinsamer Ausschuss aus Abgeordneten des Bundestages und Mitgliedern des Bundesrates die Aufgaben der einzelnen Ausschüsse übernehmen.
siehe: Bundestagsausschuss
1949 - im ersten Deutschen Bundestag - bestand die Mehrzahl der Bundestagsbgeordneten aus ehemaligen NSDAP-Mitgliedern, zum Beispiel auch der ehemalige Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger.
Von 1949 bis September 1999 hatte der Bundestag seinen Sitz in Bonn.
Von 1949 bis 1976 musste die Bundestagswahl im letzten Vierteljahr der Wahlperiode stattfinden; die Wahlperiode dauerte exakt vier Jahre. Im Fall der Auflösung des Bundestages gab es eine parlamentslose Zeit, ebenso zwischen dem Ende der Vierjahresperiode und dem Zusammentritt eines neuen Bundestages.
Von 1980 bis 1998 fand die Bundestagswahl frühestens 45, spätestens 47 Monate nach Beginn der Wahlperiode statt; die Wahlperiode endete aber in jedem Fall mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages.
Seit 2002 findet die Bundestagswahl frühestens 46, spätestens 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode statt.
siehe auch: Höchstzahlverfahren nach d'Hondt, Bundestagswahl 2002, Abgeordneter, Überhangmandate, Politisches Spektrum, Nationalrat (Österreich), Portal Politik, Politisches System Deutschlands
Geschichte
Wahlperioden des Deutschen Bundestages
Präsidenten des Bundestages
Liste der BundestagsabgeordnetenWeblinks