Staatsexamen
Das Staatsexamen ist die Prüfung zum Abschluss eines Studiums oder einer Ausbildung, die von einem staatlichen Prüfungsausschuss abgenommen wird. Im Gegensatz dazu werden Diplom-, Magister-, Bachelor- oder Master-Prüfungen von der besuchten Hochschule durchgeführt.In Deutschland bildet das 1. Staatsexamen den Abschluss des Lehramtsstudiums, des Medizinstudiums, des Studiums der Rechtswissenschaft und der Pharmazie. Im Regelfall schließt sich eine praktische Ausbildung oder ein Vorbereitungsdienst an, an dessen Ende ein 2. Staatsexamen steht.
Siehe auch:Ministerschwanz