Nationalpark
Die Idee ein besonders schützenswerte Naturlandschaften als Nationalpark zu schützen ist über 100 Jahre alt. 1872 wurde in den USA der Yellowstone-Nationalpark gegründet. Bereits seit 1864 gab es ein erstes Schutzgebiet im heutigen Yosemite-Nationalpark, das aber erst 1906 in das entstehende Nationalpark-System eingegliedert wurde. Die Idee der Gründer war, die Wunder der Natur zu Bewahren, so dass auch nachfolgende Generationen sich an ihnen erfreuen können und sich hier erholen können.
Die Länder Kanada, Australien und Neuseeland folgten bald mit der Errichtung von Nationalparken, da hier noch große Gebiete unberührter Natur existierten, die relativ einfach geschützt werden konnten. In Europa wurden die ersten Nationalparke 1910 in Schweden errichtet, 1914 in der Schweiz. Vor allem nach dem Zweiten Weltkrieg etabliederte sich die Idee und heute existieren in etwa 120 Ländern mehr als 2.200 Nationalparke. Die landschaftliche Vielfalt der Gebiete ist enorm und beinhaltet fast alle Landschaftstypen.
In Deutschland wurde mit dem Nationalpark Bayerischer Wald der erste Nationalpark erst 1969 errichtet, 1978 folgte das Königsseegebiet bei Berchtesgaden und 1985 wurden die Küstenbereiche des deutschen Wattenmeers als Nationalpark ausgewiesen. In der DDR waren Nationalparke politisch nicht erwünscht. Rund 15% der Landesfläche waren aber öffentlichem Zugang versperrt und wiesen fast unberührte Landschaften auf. In den Umbruchszeiten von 1989 wurden noch vor der Wiedervereinigung fünf Nationalparke in der noch-DDR umgesetzt. 2004 kam der Nationalpark Eifel hinzu. So bestehen 2004 in Deutschland 15 Nationalparke, die Errichtung eines Parks Elbtalaue scheiterte 1999 und dementgegen wurde ebenfalls 2004 im Westen Hessens der Nationalpark Kellerwald gegründet.
In §24 des BNatSchG wird festgelegt, dass Nationalparks dem großräumigen Schutz von Gebieten von besonderer Eigenart dienen sollen. Diese Gebiete müssen in einem überwiegenden Teil die Voraussetzungen eines Naturschutzgebietes erfüllen. Laut internationaler Konvention gelten für einen Nationalpark folgende Kriterien:
Nationalparks sind bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen und müssen in Bebauungsplänen dargestellt und beachtet werden. Man spricht hier von einer nachrichtlichen Übernahme. Sie sind verbindlich und können nicht etwa aufgrund eines übergeordneten Allgemeinwohls in der Abwägung überwunden werden.
Neben dem Nationalpark kennt das Bundesnaturschutzgesetz weitere Schutzmöglichkeiten, die mehr oder weniger rigide sind und unterschiedliche Zweckbestimmungen haben:
Geschichte der Nationalparks
Nationalparks in Deutschland
Der Nationalpark gehört in Deutschland zu den Möglichkeiten des gebietsbezogenen Naturschutzes, den das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bereitstellt. Gesetzgebung und Verwaltung
Grundsätzlich sind hier alle Handlungen, Eingriffe und Vorhaben verboten, die dem Schutzzweck zuwiederlaufen. Im übrigen gilt für jedes bauliche oder sonstige Vorhaben die Eingriffs-Ausgleichs-Regelung des Bundesnaturschutzgesetzbuches.Nationalparke-Liste für Deutschland
zusammen sind dies etwa 2,6% des Bundesgebietes.Nationalparks in Österreich
Nationalpark der Schweiz
Nationalparks in Europa
Nationalparks in Afrika
Nationalparks in Amerika
Nationalparks in Asien
Nationalparks in Australien/Ozeanien
Weblinks
Siehe auch: Naturparks.