Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer
Der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer besteht seit 1986 und umschließt die ostfriesischen Inseln, Watten und Seemarschen zwischen Dollart an der Grenze zu den Niederlanden im Westen und Cuxhaven bis zur Außenelbe-Fahrrinne im Osten. Der Nationalpark ist etwa 278.000 ha groß.
Table of contents |
2 Geschichte des Nationalparks 3 Zonierung 4 Inseln im Nationalpark 5 Weblinks |
Ökologie
Zu schützende Lebensräume dieses Nationalparks sind unter anderem das Wattenmeer, Sandbänke, Salzwiesen, Strände, Dünen und Flußmündungen in die Nordsee. Besonderes Augenmerk gehört dabei der für das Wattenmeer typischen Fauna und Flora.
Eine große Rolle in der Nationalpark-Entwicklung spielte der in der Bevölkerung besonders populäre Schutz von See-Vögeln und Robben (Stichwort: Seehund-Sterben).
Geschichte des Nationalparks
Bereits seit der Ramsar-Konvention von 1971 sind die heutigen Nationalpark-Flächen und auch der Dollart als Feuchtgebiete internationaler Bedeutung geschützt.
1979 legten Hans-Joachim Augst und Holger Wesemüller ein Gutachten vor, das auf Grundlage der Bedeutungsunterschiede verschiedener schutzwürdiger Bereiche des Wattenmeeres ein Zonierungsmodell erarbeitete. Das niedersächsische Raumordnungsprogramm von 1982 gab daraufhin die Entwicklung eines Naturparks "Ostfriesische Inseln und Küste" als landesplanerisches Ziel vor. Diese Idee wurde ab 1983 aufgegriffen, die Planungen für einen umfassenden Nationalpark begannen. Anfang 1984 erfolgte der grundsätzlich einem Nationalpark zustimmende Kabinettsbeschluss und am 1. Januar 1986 trat die Nationalpark-Verordnung in Kraft.
Gemäß dem UNESCO-Programm "man and biosphere" wurde der gesamte Nationalpark 1993 als Biosphärenreservat anerkannt.
Am 1. August 2001 trat das Nationalpark-Gesetz in Kraft, das die zuvor gültige Verordnung bis heute ersetzt.
Zonierung
Der Nationalpark gliedert sich in drei Zonen mit unterschiedlichem Schutzstatus.Inseln im Nationalpark
Der Nationalpark beinhaltet auch die Flächen der Inseln Baltrum, Borkum, Langeoog, Juist, Mellum, Memmert, Minser Oog, Norderney, Spiekeroog und Wangerooge. Vollständig ausgenommen vom Nationalparkschutz sind lediglich die eigentlichen Siedlungs- und Infrastrukturbereiche auf den bewohnten Inseln. Im Rahmen der Schutzzone III relativ gering geschützt sind desweiteren bestimmte Inselbereiche, die in erster Linie der Erholung dienen (zum Beispiel ausgewiesene Badestrand-Abschnitte).
Weblinks
Informationen vom Niedersächsischen Umweltministerium
Drei Nationalpark-Zentren:
Mehrere Nationalpark-Infohäuser:
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