Lippische Landeskirche
Karte | |
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Basisdaten | |
Fläche: | ? km² |
Leitender Geistlicher: | Landessuperintendent Gerrit Noltensmeier |
Mitgliedschaft: | UEK |
Klassenn: | 8 |
Kirchengemeinden: | 62 |
Gemeindeglieder: | 220.109 (31.12.2002) |
Anteil an der Gesamtbevölkerung: | ca. 60 % |
Anschrift: | Leopoldstr. 27 32756 Detmold |
Website: | www.lippische-landeskirche.de/ |
E-Mail-Adresse: | lka@lippische-landeskirche.de |
Die Lippische Landeskirche ist eine von 23 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Detmold. Die Lippische Landeskirche hat ca. 220.000 Gemeindemitglieder (Stand: Dez. 2002) in 61 reformierten und 11 lutherischen Kirchengemeinden.
Die Lippische Landeskirche ist eine der reformierten Kirchen innerhalb der EKD. Sie hat jedoch auch 11 Gemeinden lutherischer Prägung, die eine eigenständige "Klasse" (Bezirk) innerhalb der Landeskirche bilden. Die Lippische Landeskirche trat 2003 der Union Evangelischer Kirchen bei.
Hauptkirche der Lippischen Landeskirche ist die Erlöserkirche in Detmold.
Table of contents |
2 Geschichte 3 Leitung der Landeskirche 4 Verwaltung der Landeskirche 5 Gesangbücher 6 Internet-Adressen |
Das Gebiet der "Lippischen Landekirche" umfasst das bis 1947 bestehende Land Lippe, das nach dem Zweiten Weltkrieg zur britischen Besatzungszone gehörte und von diesem dem Bundesland Nordrhein-Westfalen eingegliedert wurde. Hier umfasste es zunächst die beiden Kreise Detmold und Lemgo, welche bei der Kreisreform 1972 zum Kreis Lippe (Kreissitz in Detmold) vereinigt wurden, so dass das Gebiet der Landeskirche im Wesentlichen den neuen Kreis Lippe innerhalb des Regierungsbezirks Detmold umfasst.
Die Geschichte der Lippischen Landeskirche ist untrennbar mit der Geschichte des Landes Lippe verbunden, das vor der Reformation zu den Bistümern Minden und Paderborn gehörte. Ab 1522 wurde jedoch in Lemgo nach lutherischer Ordnung gepredigt und 1533 hielt die Reformation im gesamten Lande Einzug. Ab 1605 trat der Regent jedoch zum reformierten Bekenntnis über. Nur die Hansestadt Lemgo blieb lutherisch. 1854 wurden auch wieder katholische Gemeinden zugelassen und die Lutheraner wurden den reformierten Gemeinden gleichgestellt. 1877 gab sich die Kirche eine Synodalordnung, wenngleich die Synode zunächst wenig Bedeutung hatte.
Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode. Deren Mitglieder, die Synodale, werden auf 4 Jahre von den Klassensynoden gewählt bzw. vom Landeskirchenrat berufen werden. Ihr gehören u.a. die Superintendenten der 8 Klassen an. Die Aufgabe der Synode ist ähnlich wie die von politischen Parlamenten. Vorsitzender der Synode ist der Präses. Die Landessynode stellt die eigentliche Leitung der Kirche dar.
Der Landessuperintendent hat seinen Amtssitz in Detmold. Er ist Vorsitzender des "Kollegiums", das aus dem Landessuperintendenten, sowie einem juristischen und einem lutherischen Kirchenrat besteht und im Landeskirchenamt in Detmold seinen Sitz hat. Das Kollegium bildet wiederum zusammen mit dem Präses (Vorsitzender der Synode) und 3 weiteren Synodalen den Landeskirchenrat, also die Kirchenleitung ("Regierung der Kirche"), deren Vorsitzender ebenfalls der Landessuperintendent ist. Der Landeskirchenrat ist das Hauptorgan der Landeskirche. Sie vertritt die Synode, wenn diese nicht tagt.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:
Die 7 reformierten Klassen sind in 61 und die lutherische Klasse in 11 Kirchengemeinden unterteilt. Diese Zahl war bei Bildung der Kirchengemeinden etwas geringer. Im Laufe der folgenden Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht, indem meist in Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden so groß wurden, dass man sie aufteilte und damit neue Kirchengemeinden entstanden.
Lutherische Gemeinden gibt es in Bad Salzuflen, Blomberg, Detmold, Lemgo und Lage bzw. in Ortsteilen dieser Städte und Gemeinden.
Die Gemeinden der Lippischen Landeskirche singen bzw. sangen in den letzten Jahrzehnten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:
Gebiet der Landeskirche
Geschichte
"Oberhaupt der Kirche" war der jeweilige Regent des Fürstentums Lippe als "summus episcopus". Geistlicher Leiter war ein Generalsuperintendent. Nach Ende des Ersten Weltkriegeses trat an die Stelle des landesherrlichen Kirchenregiments der neu geschaffene Landeskirchenrat mit dem Generalsuperintendenten später Landessuperintendenten an der Spitze. 1931 gab sich die Kirche eine neue Verfassung.
Auch nach dem Zweiten Weltkrieg blieb das Land Lippe zunächst noch bestehen und wurde 1947 Bestandteil des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Lippische Landeskirche blieb jedoch selbständig und trat der "Evangelischen Kirche in Deutschland" EKD bei. Die Kirchenverwaltung befand sich von Anfang an in Detmold.Leitung der Landeskirche
Leitender Geistlicher
An der Spitze der Lippischen Landeskirche steht außerhalb der Tagungen der Landessynode der Landessuperintendent (bis 1936 Generalsuperintendent), der von der Landessynode gewählt wird. Mit der Vollendung seines 65. Lebensjahres tritt der Landessuperintendent in der Regel in den Ruhestand.Generalsuperintendenten bzw. Landessuperintendenten
Landessynode
Verwaltung der Landeskirche
Landeskirchenamt und Verwaltungshierarchie
An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit auf 4 Jahre gewählten Kirchenvorständen, deren Mitglieder die "Kirchenältesten" sind. Dem Kirchenvorstand gehören auch die jeweiligen Pfarrer der Gemeinde sowie weitere Mitglieder mit beratender Stimme an.
Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen eine Klasse (Bezirk) (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Superintendent steht. Die Klassen haben als Gremium die Klassentage, deren Mitglieder von den jeweiligen Kirchenvorständen der Kirchengemeinden entsandt werden, sowie einen Klassenvorstand, zu dem der Superintendent, der Stellvertretende Superintendent, ein Pfarrer als Schriftführer sowie 2 Kirchenälteste aus den Kirchengemeinden gehören.
Die Klassen bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar). Eine mittlere Ebene (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar) gibt es in der Lippischen Landeskirche nicht.Die 8 Klassen
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