Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
Karte | |
---|---|
Basisdaten | |
Fläche: | ? km² |
Leitender Geistlicher: | Bischof Prof. Dr. Wolfgang Huber |
Mitgliedschaft: | UEK |
Sprengel: | 4 |
Kirchenkreise: | 43 |
Kirchengemeinden: | ca. 1.770 |
Gemeindeglieder: | 1.310.065 (31.12.2002) |
Anteil an der Gesamtbevölkerung: | ca. 20 % |
Anschrift: | Georgenkirchstr. 69 10249 Berlin |
Website: | www.ekbbs.de/ |
E-Mail-Adresse: | info@bb-evangelisch.de |
Die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz ist eine von 23 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin. Im Gebiet der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz leben ca. 5,8 Millionen Menschen. Von diesen bekennen sich noch ca. 1,31 Millionen zur Evangelischen Kirche.
Die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz ist eine der unierten Kirchen innerhalb der EKD. Ihre derzeit gültige Grundordnung wurde 2003 erlassen und zum 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt, als die beiden bisherigen Landeskirchen, die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg und die Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz zu einer neuen Landeskirche fusionierten. Die beiden Vorgängerkirchen waren bis 2003 auch Gliedkirchen der Evangelischen Kirche der Union (EKU), welche bereits zum 1. Juli 2003 in der Union Evangelischer Kirchen aufging.
Bischofskirche der Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz ist der Berliner Dom.
Die Landeskirche unterhält eine Evangelische Akademie in Berlin.
Das Gebiet der "Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz" umfasst im Wesentlichen die Bundesländer Berlin und Brandenburg sowie den östlichen Teil des Bundeslandes Sachsen. Einige Gemeindeglieder der Landeskirche wohnen auch in den Bundesländern Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Im Gegensatz dazu gehören auch einige Gemeindeglieder Brandenburgs zu den Landeskirchen Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen, Pommersche Evangelische Kirche, Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs und Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens.
Die Geschichte der Landeskirche ist untrennbar mit der Geschichte der Länder Brandenburg und Schlesien bzw. mit dem späteren Königreich Preußen verbunden.
Im Kurfürstentum Brandenburg wurde ab 1538 die Reformation eingeführt. 1572 erhielten die lutherischen Gemeinden eine erste "Kirchenordnung". Parallel hierzu gab es auch reformierte Gemeinden. Über viele Jahrhunderte existierten die Gemeinden beider Bekenntnisse nebeneinander.
In Schlesien wurde bereits ab 1531 - lange bevor das Land an Preußen kam - die Reformation eingeführt. Doch erhielten die Gemeinden erst 1742 eine Kirchenordnung (Evangelisch-lutherische Inspektions- und Presbytherialordnung) und 1748 eine Visitationsordnung.
Nach dem Wiener Kongress 1815 bildete der Staat Preußen seine Provinzen und so entstanden auch die beiden Provinzen Brandenburg und Schlesien und mit ihr eigene Kirchenverwaltungsbehörden, die Konsistorien in Berlin und Breslau.
Oberhaupt der beiden protestantischen Provinzial-Kirchen (lutherische und reformierte Kirche) war der jeweilige König von Preußen als "summus episcopus". 1817 verfügte dieser eine Union beider Bekenntnisse. Somit entstand innerhalb des Staates Preußen eine einheitliche Kirche, die "Evangelische Kirche in Preußen", die in den folgenden Jahrzehnten mehrmals ihren Namen änderte. Diese Kirche umfasste folgende 8 Provinzen: Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Sachsen, Schlesien, Rheinprovinz und Westfalen. In jeder Provinz bestand ein Provinzialkonsistorium (manchmal auch 2), das für die Verwaltung der Kirche innerhalb der Provinz zuständig war.
Nach dem Ersten Weltkrieg musste der König von Preußen abdanken (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments). Die preußische Landeskirche und deren Provinzialkirchen gründeten daher 1922 die "Evangelische Kirche der Altpreußischen Union", welche durch Abtrennung der Provinz Posen entsprechend verkleinert worden war. Die Kirche wurde von mehreren Generalsuperintendenten und dem Präsidenten des Oberkonsistoriums in Berlin verwaltet.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Oder-Neiße-Linie die Ostgrenze Deutschlands. Dies bedeutete die Abtrennung der Provinzen Ost- und Westpreußen (künftig von Polen verwaltet) sowie die Verkleinerung der Provinzen Brandenburg und Schlesien, deren östliche Teile ebenso unter polnische Verwaltung kamen. Die Kirchen der verbleibenden 6 alten Provinzen Preußens wurden spätestens 1947 nach formeller Auflösung des Staates Preußen zu selbständigen Landeskirchen.
Die brandenburgische Provinzialkirche, nunmehr von einem Bischof geleitet, erhielt 1948 eine neue Verfassung und wurde danach als "Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg" bezeichnet. Sie trat der "Evangelischen Kirche in Deutschland" EKD bei.
In Schlesien wurde noch 1945 unter Präses bzw. Bischof Horn die kirchliche Tradition der Schlesischen Provinzialkirche weitergeführt. 1946 tagte im polnischen Schweidnitz die Synode der Restkirche (Schlesien). Doch schon im Advent 1946 musste das Provinz-Konsistorium Breslau verlassen und nach Görlitz umsiedeln. Die östlich der Neiße gelegenen Gemeinden Schlesiens wurde in die Evangelische Kirche Augsburger Konfession in Polen eingegliedert. Das westlich der Neiße gelegene bei Deutschland verbliebene Gebiet der schlesischen Provinzialkirche wurden zunächst von der Berlin-Brandenburgischen Kirche treuhänderisch verwaltet, zum 1. Mai 1947 aber unter dem Namen "Evangelische Kirche von Schlesien" eine selbständige Landeskirche, die später ebenfalls der Evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD) beitrat. Die geistliche Leitung der schlesischen Kirche oblag bereits seit 1918 den Generalsuperintendenten und später den Bischöfen. Am 14.11.1951 wurde eine Verfassung verabschiedet.
1954 gründeten die beiden Landeskirchen Berlin-Brandenburg und Schlesien zusammen mit den 3 anderen ehemaligen Provinzialkirchen Altpreußens (Pommern, Rheinland und Westfalen) als Nachfolgeeinrichtung der "Evangelischen Kirche der altpreußischen Union" von 1922 die "Evangelische Kirche der Union" als eigenständige Kirche, die ebenfalls der EKD beitrat.
Nach dem Bau der Berliner Mauer wurde eine gemeinsame Arbeit innerhalb der Kirche in Berlin-Brandenburg immer schwerer. Die Kirche wurde daher 1972 in die Bereiche West (= West-Berlin) und Ost (= Ost-Berlin und Brandenburg) geteilt. Jeder Bereich erhielt eine eigene Kirchenverwaltung mit Sitz in Berlin (West-Konsistorium, Bachstr. 1-2 und Ost-Konsistorium, Neue Grünstr.) und einem Bischof an der Spitze. Mit der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten wurde auch die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg wieder vereinigt. Seit 1991 leitet wieder ein gemeinsamer Bischof die Kirche.
Auch bei der schlesischen Kirche brachten die damaligen politischen Verhältnisse Veränderungen mit sich. So musste sie 1968 ihren Namen in "Evangelische Kirche des Görlitzer Kirchengebiets" ändern, weil die damalige Regierung der DDR mit dem Namen "Schlesien" zu sehr an die Hitler-Vergangenheit erinnert wurde. Nach der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten konnte die Landeskirche 1992 jedoch wieder umbenannt werden. Dabei erhielt sie die Bezeichnung "Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz".
Zum 1. Januar 2004 vereinigten sich beide Landeskirchen zur Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.
An der Spitze der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz steht der Bischof, der geistliche Leiter der Kirche. In beiden ehemaligen Landeskirchen gab es bereits seit den 1930er Jahren einen Bischof. Er wird von der Landessynode auf 10 Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Mit der Vollendung seines 65. Lebensjahres tritt der Bischof in der Regel in den Ruhestand. Der Bischof ist Vorsitzender der Kirchenleitung. Sein Stellvertreter ist der Propst, der theologische Leiter im Konsistorium (Verwaltungsbehörde der Kirche).
Bis zum Ende ihrer Amtszeiten bleiben die beiden bisherigen Bischöfe noch im Amt und üben in ihrem jeweiligen Gebiet der früheren Landeskirche ihr Amt als "Bischof der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz" aus.
Geistliche Leiter der Evangelischen Kirche in Preußen waren Generalsuperintendenten, von denen es in ganz Preußen insgesamt 12 gab. Das Amt wurde kurz nach der Reformation eingeführt, später wieder aufgelöst und dann erst 1830 erneut eingeführt. Für Brandenburg waren zwei, für Schlesien ein Generalsuperintendent tätig, die nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 zusammen mit dem Präsidenten des Konsistoriums die Kirchenleitung der Provinzialkirche bildeten und später bereits den Titel Bischof erhielten. Nach Auflösung des Staates Preußen im Jahre 1947 wurden die Provinzialkirchen formell selbständig. Sie wurden weiterhin von einem Bischof als Oberhaupt der Kirche geleitet. In Berlin-Brandenburg hatte der Bischof einen Propst als Stellvertreter. Auch künftig wird es einen Propst als theologischen Stellvertreter des Bischofs der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz geben.
Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode (bis 1948 "Altpreußische Generalsynode"). Deren Mitglieder, die Synodale, werden auf 6 Jahre von den Kirchenkreisen sowie von den kirchlichen Arbeitszweigen und Werken gewählt, einige werden auch berufen.
Der neuen Landessynode gehören vorläufig die bereits gewählten Synodale der beiden bisherigen Landeskirchen an, im Einzelnen:
In Berlin-Brandenburg leitete seit 1997 Anneliese Kaminski die Synode. Ihre Amtsvorgänger waren Präses Dipl. Sprachwissenschaftler Manfred Becker und Prof. Dr. Ing. Helmut Reihlen. Die Synode der Kirche der schlesischen Oberlausitz leiteten folgende Personen:
Der Bischof hat seinen Amtssitz in Berlin. Er ist Vorsitzender der auf 6 Jahre gewählten Kirchenleitung ("Regierung" der Kirche), dem neben dem Bischof selbst, der Präses der Landessynode sowie von der Landessynode aus ihren Reihen gewählte weitere Mitglieder der Synode, die Generalsuperintendenten, der Konsistorialpräsident und der Propst des Konsistoriums angehören. Dieses Kollegium tagt regelmäßig im Konsistorium, der Verwaltungsbehörde der Kirche. Das Konsistorium erfüllt somit neben der Kirchenleitung als Kollegium ebenfalls kirchenleitende Aufgaben. Es bereitet Beschlüsse der Kirchenleitung vor, führt die laufenden Geschäfte der Landeskirche, ist für die Rechtsaufsicht über Gemeinden und Kirchenkreise zuständig und unterstützt alle kirchlichen Bereiche bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Leiter des Konsistoriums ist der Präsident, meist ein Jurist. Die theologische Leitung obliegt dem Propst.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:
Die Kirchenkreise sind in ca. 1.770 Kirchengemeinden unterteilt. Diese Zahl war bei Bildung der Kirchengemeinden wohl etwas geringer. Im Laufe der folgenden Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht, indem meist in Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden so groß wurden, dass man sie aufteilte und damit neue Kirchengemeinden entstanden.
Die Gemeinden der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:
Gebiet der Landeskirche
Geschichte
1850 wurde in Berlin als oberste Kirchenbehörde für den Staat Preußen ein "Oberkonsistorium" errichtet. 1866 annektierte Preußen mehrere Gebiete. Die hinzugewonnenen Provinzen behielten jedoch ihre eigenen Kirchenverwaltungen und wurden nicht dem Oberkonsistorium in Berlin unterstellt. Nach 1870 nannte sich die Kirche "Evangelische Landeskirche der älteren Provinzen Preußens".Leitung der Landeskirche
Generalsuperintendenten, Kirchenpräsidenten, Bischöfe und Pröpste
Generalsuperintendenten in Berlin-Brandenburg
die Amtszeiten überschneiden sich teilweise, weil sie für unterschiedliche Gebiet zuständige warenBischöfe von Berlin-Brandenburg 1933-1972
Bischöfe von Berlin-Brandenburg Bereich West 1972-1991
Bischöfe von Berlin-Brandenburg Bereich Ost 1972-1991
Bischöfe von Berlin-Brandenburg seit 1991
Generalsuperintendenten und Bischöfen von Schlesien
Präsidenten des Evangelischen Oberkirchenrats in Berlin bzw. Konsistorialpräsidenten
Pröpste
Landessynode
Die Aufgabe der Synode ist ähnlich wie die von politischen Parlamenten. Sie tagt mindestens einmal pro Jahr. Vorsitzender der Synode ist der Präses.Verwaltung der Landeskirche
Konsistorium und Verwaltungshierarchie
An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen, den "Gemeindekirchenräten". Die Mitglieder heißen "Älteste". Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Superintendent steht. Die Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Kreissynode, deren Mitglieder von den jeweiligen Kirchengemeinden bestellt werden und einen Kreiskirchenrat.
Mehrere Kirchenkreise bilden zusammen einen Sprengel (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar), an dessen Spitze ein Generalsuperintendent (eine Art Regionalbischof) steht. Diese Verwaltungsebene hat kein Gremium. Die 4 Sprengel bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar). Beim 4. Sprengel (Görlitz) handelt es sich um das Gebiet der ehemaligen Evangelischen Kirche der schlesischen Oberlausitz. Dieser Sprengel wird vorläufig noch vom Bischof der bisherigen Landeskirche geleitet.Die 4 Sprengel mit ihren zugehörigen Kirchenkreisen
Sprengel Berlin
Sitz der Generalsuperintendentur: Berlin
Sprengel Neuruppin
Sitz der Generalsuperintendentur: Potsdam
Sprengel Cottbus
Sitz der Generalsuperintendentur: Cottbus
Sprengel Görlitz
Sitz der Generalsuperintendentur: Görlitz
Das Amt des Generalsuperintendenten in Görlitz wird erst nach Eintritt in den Ruhestand des bisherigen Bischofs der Evangelischen Kirche der schlesischen Oberlausitz besetzt
Evangelisch-Reformiertes Moderamen
Sitz in Berlin
Kirchengemeinden
Gesangbücher
Weblinks
Anhalt |
Baden |
Bayern |
Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz |
Braunschweig |
Bremen |
Hannover |
Hessen-Nassau |
Kurhessen-Waldeck |
Lippe |
Mecklenburg |
Nordelbien |
Oldenburg |
Pfalz |
Pommern |
Reformierte Kirche |
Rheinland |
Sachsen |
Kirchenprovinz Sachsen |
Schaumburg-Lippe |
Thüringen |
Westfalen |
Württemberg