Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
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Basisdaten | |
Fläche: | ? km² |
Leitender Geistlicher: | Kirchenpräsident Prof. Dr. theol. Peter Steinacker |
Mitgliedschaft: | UEK |
Propsteien: | 6 |
Dekanate: | 51 |
Kirchengemeinden: | 1.184 |
Gemeindeglieder: | 1.854.303 (31.12.2002) |
Anteil an der Gesamtbevölkerung: | ca. 40 % |
Anschrift: | Paulusplatz 1 64285 Darmstadt |
Website: | www.ekhn.de/ |
E-Mail-Adresse: | presse@ekhn.de |
Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) ist eine von 23 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Darmstadt.
Die Kirche hat ca. 1,85 Millionen Gemeindeglieder (Stand: Dez. 2002) in 1.184 Kirchengemeinden und ist eine der unierten Kirchen innerhalb der EKD.
Hauptkirche der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau ist die Pauluskirche in Darmstadt. Weitere bedeutende Kirchen sind die Katharinenkirche in Frankfurt am Main und die Marktkirche in Wiesbaden.
Die Landeskirche unterhält eine Evangelische Akademie in Arnoldshain (Gemeinde Schmitten, Hochtaunuskreis).
Das Gebiet der "Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau" umfasst im Wesentlichen den südlichen Teil des heutigen Bundeslandes Hessen sowie den ehemaligen Regierungsbezirk Rheinhessen des Landes Rheinland-Pfalz. Ferner einige Randgebiete im ehemaligen Regierungsbezirk Koblenz des Landes Rheinland-Pfalz und einige Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Anders ausgedrückt: das bis 1945 bestehende Land Hessen-Darmstadt (Freistaat Hessen, bis 1918 Großherzogtum Hessen), den nassauischen Anteil der preußischen Provinz Hessen-Nassau (Hauptstadt Kassel), also das bis 1866 bestehende Herzogtum Nassau (Hauptstadt Wiesbaden) sowie die ehemals (bis 1866) Freie Reichsstadt Frankfurt am Main.
Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau wurde 1946/47 durch Vereinigung von 3 selbständigen Landeskirchen gebildet. Dabei handelte es sich um die Evangelische Landeskirche in Hessen, die Evangelische Landeskirche in Nassau und die Evangelische Landeskirche Frankfurt am Main. Bereits 1934 waren die drei Landeskirchen unter dem Druck des Kirchenkampfes formell vereinigt worden, doch wurde diese Vereinigung nicht akzeptiert und auch nicht richtig umgesetzt. Alle drei Landeskirchen haben eine sehr unterschiedliche Geschichte, auf die im Folgenden näher eingegangen wird:
Die Evangelische Landeskirche in Hessen ist untrennbar mit der Geschichte der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt verbunden, die nach Teilung des Landes 1567 entstanden war. Die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt führte 1524 die Reformation nach Vorbild Martin Luthers ein. Doch gab es auch reformierte Gemeinden. 1607 gründete Hessen-Darmstadt die lutherische Universität Gießen als Gegenpol zu der nur wenige Kilometer nördlich gelegenen älteren reformierten Universität Marburg an der Lahn. 1638 erhielt die Landgrafschaft eine kirchliche Verwaltungsbehörde, das Konsistorium in Darmstadt. 1803 stieg die Landgrafschaft zum Großherzogtum auf und 1817 fasste die in Preußen eingeführte Union zwischen lutherischen und reformierten Gemeinen auch in Hessen-Darmstadt Fuß, doch wurde eine formelle Vereinigung beider Bekenntnisse zunächst nicht vollzogen. 1838 wurde für alle Gemeinden ein Oberkonsistorium eingerichtet, das die aus lutherischen, reformierten und unierten Gemeinden bestehende Evangelische Kirche im Großherzogtum Hessen verwaltete und an dessen Spitze ein Präsident stand. 1874 erhielt die Kirche eine Verfassung. Oberhaupt der Kirche war jedoch der Großherzog von Hessen-(Darmstadt) bzw. vor 1803 der Landgraf von Hessen-Darmstadt als "summus episcopus". Nach 1918 (Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments) erhielt die Landeskirche eine neue Verfassung. Oberhaupt war danach der "Kirchenpräsident" bzw. "Prälat", der zugleich Präsident des Landeskirchenamts war.
1934 wurde die Evangelische Landeskirche in Hessen dann mit den beiden anderen Kirchen vereinigt.
Die Evangelische Landeskirche in Nassau ist untrennbar mit der Grafschaft bzw. dem Herzogtum_Nassau verbunden. Die nassauischen Lande wurden 1255 geteilt in die Linien Nassau-Weilburg (walramische Linie) und Nassau-Dillenburg (ottonische Linie). Die wallramische Linie wurde bei der Reformation überwiegend lutherisch, die ottonische Linie überwiegend reformiert. Nach dem Wiener Kongress 1815 wurden die Nassauischen Lande unter Abtrennung von Siegen wieder zusammengeführt (Herzogtum Nassau, Hauptstadt Wiesbaden) und 1817 erfolgte eine Union der lutherischen und reformierten Gemeinden.
Oberhaupt der Evangelischen Landeskirche in Nassau war bis 1866 der jeweilige Herzog von Nassau. Geistliche Leiter der Kirche waren ab 1817 zunächst ein reformierter (Friedrich Giessen) und ein lutherischer (namens Müller) Generalsuperintendent. 1827 setzte der Herzog einen Landesbischof und zwar den bisherigen Generalsuperintendenten Müller ein (später hatte August Ludwig Christian Heydenreich dieses Amt inne), wenngleich er selbst als Oberhaupt von Nassau "Landesbischof" als "summus episcopus" war.
1866 wurde das Land Nassau von Preußen annektiert und mit dem ehemaligen Kurfürstentum Hessen (Hauptstadt Kassel) sowie der ehemals Freien Reichsstadt Frankfurt am Main zur Provinz Hessen-Nassau (Sitz: Kassel) vereinigt. Innerhalb der neuen Provinz bildete das ehemalige Land Nassau den Regierungsbezirk Wiesbaden. Für die kirchliche Verwaltung dieses Regierungsbezirks errichtete Preußen 1867 ein Konsistorium, an dessen Spitze ein Konsistorialpräsident stand. Die Nassauische Kirche wurde somit nur noch als "Konsistorialbezirk Wiesbaden" geführt. Eine Vereinigung mit der Evangelischen Landeskirche von Preußen (Evangelische Kirche der Altpreußischen Union) wurde nicht umgesetzt.
Oberhaupt der Kirche bzw. des Konsistorialbezirks Wiesbaden war somit ab 1866 der König von Preußen. Geistliche Leiter der Kirche war Generalsuperintendenten bzw. Landesbischöfe, ab 1866 zunächst Ludwig Wilhelm Wilhelmi.
Nach 1918 (Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments) wurde der Konsistorialbezirk Wiesbaden als eigenständige Landeskirche mit einem Generalsuperintendenten an der Spitze weitergeführt. 1925 wurde sie wieder in "Evangelische Kirche in Nassau" umbenannt und erhielt einen "Landesbischof" an der Spitze. Das Konsistorium wurde zum Landeskirchenamt, der Konsistorialpräsident zum "Präsidenten des Landeskirchenamts". 1934 wurde die nassauische Landeskirche mit der "Evangelischen Landeskirche Frankfurt am Main" und der "Evangelischen Landeskirche in Hessen" vereinigt.
Die Evangelische Landeskirche Frankfurt am Main ist die Landeskirche der früheren Freien Reichsstadt Frankfurt am Main. In Frankfurt wurde 1533 die Reformation eingeführt. Es gab zunächst sowohl reformierte als auch lutherische Gemeinden, welche etwa in gleicher Stärke vertreten waren. Ab 1594 waren jedoch meist nur noch Lutheraner in der Stadt. Die Reformierten Gemeindeglieder mussten nach Hanau. Erst 1806 erfolgte eine völlige Gleichberechtigung beider Konfessionen innerhalb der "Frankfurter Evangelischen Kirche".
Nachdem die Freie Stadt Frankfurt 1866 von Preußen annektiert worden war, bildete sie kirchlich zunächst einen lutherischen und einen reformierten Konsistorialbezirk innerhalb der Provinz Hessen-Nassau. 1899 wurden beide Konsistorialbezirke zum "Konsistorialbezirk Frankfurt" vereinigt. Es handelte sich somit um eine Verwaltungsgemeinschaft beider Konfessionen. Das Wort "Union" wurde bewusst vermieden. Nach 1918 wurde die Kirche unter der Bezeichnung "Evangelische Kirche im Konsistorialbezirk Frankfurt" bzw. "Evangelische Landeskirche in Frankfurt" als selbständige Landeskirche weiter geführt, bevor sie 1934 mit der "Evangelischen Landeskirche in Nassau" und der "Evangelischen Landeskirche in Hessen" vereinigt wurde.
Oberhaupt der Landeskirche war seit Ende des 19. Jahrhunderts formal der König von Preußen. De facto gab es jedoch einen juristischen Präsidenten an der Spitze der Kirche, der gleichzeitig Präsident des Konsistoriums war. Als Geistliche Leiter fungierten die Stellvertreter des juristischen Präsidenten. Sie waren "Repräsentanten der Kirche". Bis 1932 hatte Dr. Johannes Kübel dieses Amt inne. Das "Parlament" der Kirche hieß "Landeskirchenversammlung".
Als "Parlament" hat die Landeskirche eine "Kirchensynode" genannte Landessynode. Deren Mitglieder, die Synodale, werden von den Dekanatssynodalen gewählt und zum Teil von der Kirchenleitung berufen. Sie tagt 2 bis 3 mal im Jahr in Frankfurt am Main. Ihre Aufgaben sind ähnlich wie die von politischen Parlamenten.
Leitungsgremium der Kirchensynode ist der "Kirchensynodalvorstand", dessen Vorsitzender der Präses ist. Seit 1984 hat Dr. Karl Heinrich Schäfer diese Amt inne. Vorgänger waren u.a. Dr. Hans Wilhelmi (ab 1936) und Dr. Otto Rudolf Kissel (bis 1986).
Der Kirchenpräsident hat seinen Amtssitz in Darmstadt bei der "Kirchenverwaltung der EKHN". Er ist Vorsitzender der Kirchenleitung ("Regierung der Kirche"), die mit dem Stellvertreter des Kirchenpräsidenten, einem Propst, dem Leiter der Kirchenverwaltung, zwei Mitgliedern des Kirchensynodalvorstands und zwei Gemeindegliedern als weitere Mitglieder zusammen mit dem "Leitenden Geistlichen Amt" die Landeskirche leitet. Das "Leitende Geistliche Amt" ist ein kollegiales Amt, das aus dem Kirchenpräsident, seinem Stellvertreter und den Pröpsten gebildet wird.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:
An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen und den Pfarrern. Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen ein Dekanat (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Dekan steht. Die Dekanate sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Dekanatssynode mit einem Dekanatssynodalvorstand. Die Mitglieder der Dekanatssynode werden von den jeweiligen Kirchenvorständen der Kirchengemeinden gewählt.
Die 6 Propsteien gliedern sich in insgesamt 51 Dekanate. Vor wenigen Jahren waren es noch 61 Dekanate. Durch eine Reform wurden jedoch einige Dekanate zu Größeren zusammen gelegt.
Die 51 Dekanate sind in 1.184 Kirchengemeinden unterteilt. Diese Zahl war bei Bildung der Kirchengemeinden wohl etwas geringer. Im Laufe der folgenden Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht, indem meist in Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden so groß wurden, dass man sie aufteilte und damit neue Kirchengemeinden entstanden.
Die Gemeinden der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:
Gebiet der Landeskirche
Geschichte
Evangelische Landeskirche in Hessen
Präsidenten des Konsistoriums und Kirchenpräsidenten von Hessen-Darmstadt
Evangelische Landeskirche in Nassau
Generalsuperintendenten bzw. Landesbischöfe
Konsistorialpräsidenten bzw. Präsidenten des Landeskirchenamts in Wiesbaden
Evangelische Landeskirche Frankfurt am Main
Präsidenten der Frankfurter Landeskirche
Leitung der Landeskirche
Geistliche Leitung
An der Spitze der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau steht der Kirchenpräsident, der von der Landessynode auf 8 Jahre gewählt wird. Er bildet mit seinem Stellvertreter und den auf 6 Jahre gewählten Pröpsten das "Leitende Geistliche Amt" der Kirche. In der Regel geht der Landesbischof nach Vollendung seines 65. Lebensjahres in den Ruhestand.Kirchenpräsidenten bzw. deren Vorgänger
Landessynode
Verwaltung der Landeskirche
Kirchenverwaltung der EKHN und Verwaltungshierarchie
Mehrere Dekanate bilden zusammen eine Propstei (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar), an dessen Spitze der Propst steht. Diese Verwaltungsebene hat kein Gremium. Die 6 Propsteien bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar).Die 6 Propsteien
Vor einigen Jahren gab es noch 7 Propsteien. Damals gab es noch eine "Propstei Nord-Starkenburg" mit Sitz in Offenbach und eine "Propstei Süd-Starkenburg" mit Sitz in Darmstadt. Ferner hieß die Propstei Rhein-Main damals noch "Propstei Frankfurt".51 Dekanate
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