Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens
Karte | |
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Basisdaten | |
Fläche: | ? km² |
Leitender Geistlicher: | Landesbischof Volker Kreß |
Mitgliedschaft: | VELKD |
Regionen: | 5 |
Kirchenkreise: | 25 |
Kirchengemeinden: | 950 |
Gemeindeglieder: | 895.316 (31.12.2002) |
Anteil an der Gesamtbevölkerung: | ca. 20 % |
Anschrift: | Lukasstr. 6 01069 Dresden |
Website: | www.landeskirche-sachsen.de/ |
E-Mail-Adresse: | kirche@evlks.de |
Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens ist eine von 23 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Dresden. Die Kirche hat ca. 895.000 Gemeindeglieder (Stand: Dez. 2002) in 950 Kirchengemeinden. Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens ist eine der lutherischen Kirchen innerhalb der EKD. Die Kirche ist auch Mitglied der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD).
Die Landeskirche unterhält eine Evangelische Akademie in Meißen.
Das Gebiet der "Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens" umfasst das ehemalige Königreich bzw. den ehemaligen Freistaat Sachsen, in den Grenzen bis 1945. Dieser bildet heute den Großteil des Bundeslandes Sachsen, zu dem aber auch noch die Kirchengebiete der früheren Evangelischen Kirche der schlesischen Oberlausitz (heute Teil der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz) sowie einige Teile des Gebiets der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen gehören.
Die Reformation wurde im Kurfürstentum Sachsen ab 1539 im Sinne Martin Luthers eingeführt. Die Kirche war daher von Anfang an eine lutherische Landeskirche. Bestrebungen auch reformierte Gemeinden zu bilden bzw. eine Union aller protestantischen Strömungen zu erreichen, wurden gewaltsam unterdrückt. Dennoch war die Landeskirche anderen Glaubensrichtungen gegenüber aufgeschlossen. So konnte beispielsweise 1727 in Herrnhut die Herrnhuter Brüdergemeine gegründet werden.
Nach dem Wiener Kongress 1815 musste das Königreich einige seiner Gebiete an Preußen abgeben, das hiervon unter Einbeziehung anderer Gebiete die Provinz Sachsen bildete (siehe Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen).
1835 wurde ein Organisationsedikt erlassen, wonach die kirchliche Verwaltung auf die staatlichen Mittelbehörden übertragen wurde. Demnach stand an der Spitze der Landeskirche das Landeskonsistorium in Dresden mit einem weltlichen Präsidenten und einem geistlichen Vizepräsidenten.
1868 erhielt die Landeskirche eine Kirchenvorstands- und Synodalordnung und 1871 eine Landessynode.
Nach dem Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments (1918) erhielt die Landeskirche 1922 eine neue Verfassung, die 1926 in Kraft trat.
Nach dem Zweiten Weltkrieg trat die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei und war Mitbegründerin der VELKD. 1950 erhielt sie eine neue Verfassung.
Oberhaupt der Kirche war bis 1918 der jeweilige Kurfürst bzw. ab 1806 König von Sachsen als "summus episcopus". Als geistlicher Leiter der Kirche fungierte der "Oberhofprediger", der nach dem Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 die Leitung der Landeskirche übernahm. Seit 1922 leitet ein Bischof die Kirche (mit 2 jähriger Unterbrechung 1945 - 1947).
An der Spitze der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens steht der Landesbischof, der geistliche Leiter der Kirche. Er wird von der Landessynode gewählt und ist Vorsitzender der ebenfalls von der Synode gewählten Kirchenleitung.
Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode. Deren Mitglieder, die Synodale, werden einerseits von den Kirchenvorständen auf 6 Jahre gewählt, andererseits von der Kirchenleitung berufen. Die Aufgabe der Synode ist ähnlich wie die von politischen Parlamenten. Die Landessynode wurde 1871 eingeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg nahm die Synode 1948 wieder ihre Arbeit auf. Sie tagt in der Regel zweimal jährlich. Vorsitzender der Synode ist der Präsident der Synode, derzeit eine Präsidentin, Gudrun Lindner. Vorgänger im Amt war Dipl.-Ing. Rolf Böttcher.
Als oberste Verwaltungsbehörde der Landeskirche besteht in Dresden ein Landeskirchenamt mit einem Präsidenten an der Spitze. Das Landeskirchenamt vertritt die Landeskirche rechtlich und ist grundsätzlich für die Verwaltung aller Angelegenheiten der Landeskirche zuständig.
Das Landeskirchenamt ist Sitz der Kirchenleitung, die aus dem Landesbischof als Vorsitzender, dem Präsidenten des Landeskirchenamtes, dem Präsidenten der Landessynode und 9 weiteren durch die Landessynode gewählten Mitgliedern besteht.
Die 25 Kirchenbezirke sind in 950 Kirchengemeinden unterteilt.
Die Gemeinden der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:
Gebiet der Landeskirche
Geschichte
Leitung der Landeskirche
Landesbischöfe seit 1922
Landessynode
Verwaltung der Landeskirche
Landeskirchenamt und Verwaltungshierarchie
Präsidenten des Landeskonsistoriums (bis 1933) bzw. des Landeskirchenamts
noch nicht komplett
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:
An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten "Kirchenvorstehern".
Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenbezirk (auch "Ephorie" genannt) (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Superintendent steht. Die Kirchenbezirke haben als Gremium die Kirchenbezirkssynode und einen Kirchenbezirksvorstand. Die Mitglieder der Kirchenbezirkssynode werden von den jeweiligen Kirchenvorstehern gewählt.
Mehrere Kirchenbezirke bilden zusammen eine Kirchenamtsratsstelle bzw. Region (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar), die von einem juristischen Kirchenamtsrat geleitet wird, der den Titel "Oberkirchenrat" oder "Kirchenrat" trägt.
Die 5 Regionen bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar).Kirchenamtsratsbereiche (Regionen) und Kirchenbezirke
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