Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs
Karte | |
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Basisdaten | |
Fläche: | ? km² |
Leitender Geistlicher: | Landesbischof Hermann Beste |
Mitgliedschaft: | VELKD |
Kirchenkreise: | 5 |
Propsteien: | 34 |
Kirchengemeinden: | 330 |
Gemeindeglieder: | 220.109 (31.12.2002) |
Anteil an der Gesamtbevölkerung: | ca. 20 % |
Anschrift: | Münzstr. 8 19055 Schwerin |
Website: | www.kirche-mv.de/ |
E-Mail-Adresse: | okr@ellm.de |
Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs ist eine von 23 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Schwerin. Die Kirche hat ca. 220.000 Gemeindeglieder (Stand: Dez. 2002) in 330 Kirchengemeinden.
Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs ist eine der lutherischen Kirchen innerhalb der EKD. Die Kirche ist auch Mitglied der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD).
Haupt- bzw. Bischofskirche der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs ist der Schweriner Dom.
Die Landeskirche unterhält zusammen mit der Pommerschen Evangelischen Kirche eine Evangelische Akademie in Rostock.
Table of contents |
2 Geschichte 3 Leitung der Landeskirche 4 Landessynode 5 Verwaltung der Landeskirche 6 Gesangbücher 7 Internet-Adressen |
Das Gebiet der "Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs" umfasst das ehemalige Land Mecklenburg, das seit Vereinigung der beiden Freistaaten Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz 1934 bis 1945 bestand und heute mit dem Westteil der ehemals preußischen Provinz Pommern ("Vorpommern") das Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern bildet. Einige Gemeinden der Landeskirche gehören jedoch auch zu den Bundesländern Schleswig-Holstein und Brandenburg.
Die Reformation hielt in Mecklenburg ab 1523 Einzug. Dabei war die lutherische Prägung vorherrschend. Spätestens seit dem Sternberger Landtag 1549 bekannte sich ganz Mecklenburg zur lutherischen Lehre. Später gab es auch eine reformierte Gemeinde in Schwerin. Diese blieb bis heute selbständig und gehört nicht zur Landeskirche.
Nach dem Zweiten Weltkrieg trat die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei und war Mitbegründerin der VELKD.
siehe auch: Christen und Kirche in der DDR
Oberhaupt (Leiter) der Kirche(n) waren seit der Reformation bis 1918 die jeweiligen Regenten (Herzöge, Großherzöge) beider mecklenburgischer Landesteile als "summus episcopus", seit 1921/22 der jeweilige Bischof.
An der Spitze der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs steht der Landesbischof, der geistliche Leiter der Kirche. Er wird von der Landessynode gewählt und ist Vorsitzender der ebenfalls von der Synode gewählten Kirchenleitung.
Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode. Deren Mitglieder, die Synodale, werden auf 6 Jahre zu etwa 2/3 von den Kirchenältesten der Kirchengemeinden gewählt, die anderen werden von der Kirchenleitung, der Synode selbst und vom Konvent der Landessuperintendenten gewählt. Die Aufgabe der Synode ist ähnlich wie die von politischen Parlamenten. Sie tagt in der Regel nur etwa einmal jährlich. Vorsitzender der Synode ist der Präses, derzeit Heiner Möhring. Sein Vorgänger war Präses Dr. Hans-Joachim Bartsch.
Der Oberkirchenrat in Schwerin, der das Kollegium und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeskirche umfasst, führt die laufenden Geschäfte, er ist für die Verwaltungsangelegenheiten zuständig und führt im Auftrag der Kirchenleitung die Dienstaufsicht über die Gemeinden, Kirchenkreise und kirchlichen Amtsträger. Leiter des Oberkirchenrats ist ein Präsident, der von der Landessynode auf 12 Jahre gewählt wird. Zum Kollegium gehören neben dem Präsidenten weitere Oberkirchenräte und der Landesbischof.
Der Landesbischof ist Vorsitzender der Kirchenleitung ("Regierung" der Kirche). Zu dieser gehören, neben dem Bischof, der Präses der Synode und 5 weitere Synodale, der Präsident des Oberkirchenrats, 3 weitere Oberkirchenräte sowie ein Landessuperintendent.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:
Die Kirchenkreise werden von einem Landessuperintendenten geleitet, welche in Rostock, Wismar, Güstrow, Parchim und Neustrelitz (Kirchenkreis Stargard) ihren Sitz haben. Die Kirchenkreisverwaltungen befinden sich in Rostock, Wismar, Güstrow und Waren/Müritz (Kirchenkreis Güstrow), Parchim und in Neubrandenburg (Kirchenkreis Stargard). (Die Zuordnung der einzelnen Propsteien zu den Kirchenkreisen in nachfolgender Übersicht wäre noch vorzunehmen.)
Die 34 Propsteien sind in 330 Kirchengemeinden unterteilt.
Die Gemeinden der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:
Gebiet der Landeskirche
Geschichte
1701 wurde Mecklenburg in die beiden (Teil-) Herzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz aufgeteilt. 1850 wurde für Mecklenburg-Schwerin ein Oberkirchenrat eingesetzt. Nach dem Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiment kam es 1921 zu einem Neuaufbau der Landeskirchen. Sie gaben sich 1921 Verfassungen. 1933 vereinigten sich beide Landeskirchen wieder zur "Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs".Leitung der Landeskirche
Bischöfe bzw. Landesbischöfe seit 1921/22
Landessynode
Verwaltung der Landeskirche
Oberkirchenrat und Verwaltungshierarchie
An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen, dem "Kirchgemeinderat". Die Mitglieder dieses Gremiums heißen "Älteste". Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen eine Propstei (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Propst steht. Die Propsteien haben als Gremium die Propsteisynode, deren Mitglieder von den jeweiligen Kirchengemeinderäten bestellt werden.
Mehrere Propsteien bilden zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar), dem ein Landessuperintendent vorsteht. Ihm steht der Kirchenkreisrat zur Seite. Die 5 Kirchenkreise sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar).Kirchenkreise und Propsteien
Kirchengemeinden
Gesangbücher
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