Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen
Karte | |
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Basisdaten | |
Fläche: | ? km² |
Leitender Geistlicher: | Bischof Axel Noack |
Mitgliedschaft: | UEK |
Propsteien: | 5 |
Kirchenkreise: | 20 |
Kirchengemeinden: | 2.095 |
Gemeindeglieder: | 533.113 (31.12.2002) |
Anteil an der Gesamtbevölkerung: | ca. 15 % |
Anschrift: | Am Dom 2 39104 Magdeburg |
Website: | www.kirchenprovinz.de/ |
E-Mail-Adresse: | info@kirchenprovinz.de |
Die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen ist eine von 23 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Magdeburg. Die Kirche hat ca. 533.000 Gemeindeglieder in 2.059 Kirchengemeinden. Die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen ist eine der unierten Kirchen innerhalb der EKD. Die Kirche war bis 2003 auch eine Gliedkirche der Evangelischen Kirche der Union (EKU), welche zum 1. Juli 2003 in der Union Evangelischer Kirchen aufging.
Haupt- bzw. Bischofskirche der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen ist der Magdeburger Dom.
Die Landeskirche unterhält eine Evangelische Akademie in Lutherstadt Wittenberg.
Table of contents |
2 Geschichte 3 Leitung der Landeskirche 4 Landessynode 5 Verwaltung der Landeskirche 6 Gesangbücher 7 Internet-Adressen |
Das Gebiet der "Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen" umfasst die ehemals preußische Provinz Sachsen, welche heute größtenteils mit dem ehemaligen Land Anhalt das Bundeslandes Sachsen-Anhalt bildet. Die südlichen Teile der Kirchenprovinz gehören heute zum Bundesland Thüringen (Propstei Erfurt-Nordhausen). Ferner liegen auch einige Gebiete im Osten der Kirchenprovinz in den heutigen Bundesländern Brandenburg (Kirchenkreis Bad Liebenwerda) und Sachsen (Kirchenkreis Torgau-Delitzsch).
Die Geschichte der Landeskirche ist vor allem auch mit der Geschichte des Königreichs Preußen verbunden.
Oberhaupt der Kirche war der jeweilige König von Preußen als "summus episcopus". 1817 verfügte dieser eine Union der lutherischen und reformierten Gemeinden. Somit entstand innerhalb des Staates Preußen eine einheitliche Kirche, die "Evangelische Kirche in Preußen", die in den folgenden Jahrzehnten mehrmals ihren Namen änderte. Diese Kirche umfasste folgende 8 Provinzen: Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Sachsen, Schlesien, Rheinprovinz und Westfalen. In jeder Provinz bestand ein Provinzialkonsistorium (manchmal auch 2), das für die Verwaltung der Kirche innerhalb der Provinz zuständig war.
Nach dem 2. Weltkrieg wurde die ehemalige Provinzialkirche Sachsens 1947 eine selbständige Landeskirche mit einem Bischof an der Spitze, die der Evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD) beitrat. Die Kirche gab sich am 30.6.1950 eine Verfassung, die am 1.10. 1950 in Kraft trat. 1954 gründete sie zusammen mit den 5 anderen ehemaligen Provinzialkirchen Altpreußens als Nachfolgeeinrichtung der "Evangelischen Kirche der altpreußischen Union" von 1922 die "Evangelische Kirche der Union" als eigenständige Kirche, die ebenfalls der EKD beitrat.
Die geistliche Leitung der Kirchenprovinz Sachsen oblag bis 1947 den jeweiligen Generalsuperintendenten und seit 1947 dem Bischof.
An der Spitze der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen steht der Bischof (bis 1947 die "Generalsuperintendenten"), der geistliche Leiter der Kirche. Er wird von der Landessynode gewählt und ist Vorsitzender der ebenfalls von der Synode gewählten 15köpfigen Kirchenleitung.
Geistliche Leiter der Evangelischen Kirche in Preußen waren Generalsuperintendenten, von denen es in ganz Preußen insgesamt 12 gab. Das Amt wurde kurz nach der Reformation eingeführt, später wieder aufgelöst und dann erst 1830 erneut eingeführt. Sie hatten nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 die Kirchenleitung der Provinzialkirche inne.
In der preußischen Provinzialkirche Sachsens gab es zunächst einen, ab 1867 zwei und ab 1911 drei Generalsuperintendenten, die teilweise auch den Titel Bischof trugen. Die Generalsuperintendenten waren Mitglied des Konsistoriums und dessen Vorsitzende, sofern das Amt des Konsistorialpräsidenten vakant war. Ihr Titel war dort dann "Direktor". Nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 waren die Generalsuperintendenten Oberhäupter der Provinzialkirche. Mit der Selbständigkeit der Provinzialkirche 1945 gab es nur noch einen geistlichen Leiter, der seit 1947 den Titel Bischof trägt.
Generalsuperintendenten bis 1867 (soweit bekannt):
Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode (bis 1948 "Altpreußische Generalsynode"). Deren Mitglieder, die Synodale, werden auf 6 Jahre von den Kirchenkreisen gewählt. Sie hat aber auch berufene Mitglieder, sowie solche, die ihr von Amts wegen angehören. Die Aufgabe der Synode ist ähnlich wie die von politischen Parlamenten. Sie tagt in der Regel nur etwa einmal jährlich. Vorsitzender der Synode ist der Präses.
Präses der Synode seit 1946 waren:
Das Konsistorium in Magdeburg führt die laufenden Geschäfte, es ist für die Verwaltungsangelegenheiten zuständig und führt im Auftrag der Kirchenleitung die Dienstaufsicht über die Gemeinden, Kirchenkreise und kirchlichen Amtsträger. Leiter des Konsistoriums ist der Konsistorialpräsident bzw. die Konsistorialpräsidentin.
Das Konsistoriums war bereits mit Bildung der Provinz Sachsen 1815 errichtet worden. Daneben bestanden noch bis 1948 eigenständige "Konsistorien" für die Evangelisch-lutherischen Gemeinden zu Stolberg-Stolberg, die Evangelisch-lutherischen Gemeinden zu Stolberg-Roßla sowie ein Evangelisches Ministerium zu Erfurt. Bis 1918 hatte das Amt des Konsistorialpräsidenten noch eine größere Bedeutung als heute.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:
Mehrere Kirchenkreise bilden zusammen eine Propstei (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar), von denen es insgesamt noch 5 gibt. Diese bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar).
Bis in die 1990er Jahre umfasste die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen insgesamt 8 Propsteien und 78 Kirchenkreise sowie einen eigenen reformierten Kirchenkreis. Dann wurde im Rahmen einer Strukturreform die Zahl der Propsteien und Kirchenkreis reduziert. Heute gliedert sich die Landeskirche nur noch in 5 Propsteien mit 20 Kirchenkreisen:
Die 20 Kirchenkreise sind in 2.059 Kirchengemeinden unterteilt.
Die Gemeinden der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:
Gebiet der Landeskirche
Geschichte
Nach dem Wiener Kongress 1815 bildete der Staat Preußen seine Provinzen und so entstand die Provinz Sachsen und mit ihr eine eigene Kirchenverwaltungsbehörde, das Konsistorium, in Magdeburg.
1850 wurde in Berlin als oberste Kirchenbehörde für den Staat Preußen ein "Oberkonsistorium" errichtet. 1866 annektierte Preußen mehrere Gebiete. Die hinzugewonnenen Provinzen behielten jedoch ihre eigenen Kirchenverwaltungen und wurden nicht dem Oberkonsistorium in Berlin unterstellt. Nach 1870 nannte sich die Kirche "Evangelische Landeskirche der älteren Provinzen Preußens".
Nach dem 1. Weltkrieg musste der König von Preußen abdanken (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments). Die preußische Landeskirche und deren Provinzialkirchen gründeten daher 1922 die "Evangelische Kirche der Altpreußischen Union", welche durch Abtrennung der Provinz Posen entsprechend verkleinert worden war. Die Kirche wurde von mehreren Generalsuperintendenten und dem Präsidenten des Oberkonsistoriums in Berlin verwaltet.Leitung der Landeskirche
Generalsuperintendenten und Bischöfe
Generalsuperintendenten 1867 - 1933 (1. Amt)
Generalsuperintendenten 1867 - 1933 (2. Amt)
Generalsuperintendenten 1912 - 1933 (3. Amt) dieses wurde erst 1912 eingerichtet
Bischöfe seit 1933Landessynode
Verwaltung der Landeskirche
Konsistorium und Verwaltungshierarchie
Konsistorialpräsidenten seit 1845
Der Bischof ist Vorsitzender der Kirchenleitung ("Regierung" der Kirche). Zu dieser gehören neben dem Bischof noch 14 weitere haupt- und nebenamtliche Personen, die von der Synode gewählt werden, darunter Pröpste, Superintendenten und Laien.
An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen, dem "Gemeindekirchenrat". Die Mitglieder dieses Gremiums heißen "Älteste". Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Superintendent steht. Die Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Kreissynode, deren Mitglieder von den jeweiligen Gemeindekirchenräten bestellt werden und einen Kreiskirchenrat. Die Kirchenkreise
Kirchengemeinden
Gesangbücher
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