Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen
Karte | |
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Basisdaten | |
Fläche: | ? km² |
Leitender Geistlicher: | Landesbischof Prof. Dr. Christoph Kaehler |
Mitgliedschaft: | VELKD |
Aufsichtsbezirke: | 3 |
Superintendenturen: | 18 |
Kirchengemeinden: | 1.369 |
Gemeindeglieder: | 485.462 (31.12.2002) |
Anteil an der Gesamtbevölkerung: | ca. 26 % |
Anschrift: | Dr.-Moritz-Mitzenheim-Str. 2a. 99817 Eisenach |
Website: | www.elkth-online.de |
E-Mail-Adresse: | info@elkth.de |
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen ist eine von 23 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Eisenach. Die Kirche hat ca. 485.000 Gemeindeglieder (Stand: Dez. 2002) in 1.369 Kirchengemeinden. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen ist eine der lutherischen Kirchen innerhalb der EKD. Die Kirche ist auch Mitglied der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD).
Die Landeskirche unterhält eine Evangelische Akademie in Neudietendorf (Landkreis Gotha).
Das Gebiet der "Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen" umfasst große Teile des heutigen Bundeslandes Thüringen. Die übrigen Teile Thüringens gehören zum Gebiet der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen bzw. zur Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.
Die "Thüringer Evangelische Kirche" (so der ursprüngliche Name der Kirche) ist noch eine relativ junge Landeskirche. Sie wurde wie folgt gegründet:
Nach dem Zweiten Weltkrieg erhielt die Landeskirche 1948 eine neue Verfassung. Danach nannte sie sich "Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen". Die Kirche trat der EKD bei und war Gründungsmitglied der VELKD.
Bischöfe der einzelnen Kirchen waren bis 1918 die jeweiligen Fürsten bzw. Herzöge als "summus episcopus". Nach Bildung der einheitlichen Landeskirche 1920 übernahm ein "Landesoberpfarrer" die Leitung der Kirche. Dieser führt seit 1933 den Titel "Landesbischof" (1943-1945 Kirchenpräsident). Er ist u.a. Vorsitzender des Landeskirchenrates.
An der Spitze der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen steht der Landesbischof (bis 1933 "Landesoberpfarrer"), der geistliche Leiter der Kirche. Er wird von der Landessynode auf Lebenszeit gewählt und ist Vorsitzender des Landeskirchenrates (Kirchenleitung), der Landessynode und des Superintendentenkonvents.
Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode. Deren Mitglieder, die Synodale, werden auf 6 Jahre gewählt bzw. berufen, dabei wird fast die Hälfte der Mitglieder von den Kreissynoden gewählt. Die Aufgabe der Synode ist ähnlich wie die von politischen Parlamenten. Sie tagt in der Regel zweimal jährlich. Vorsitzender der Landessynode ist der Landesbischof. Aus der Mitte der Synode wird der "Präsident der Landessynode" als Stellvertreter des Landesbischofs gewählt. Er darf kein Theologe sein. Ebenso aus der Mitte der Landessynode werden die Stellvertreter des Präsidenten gewählt. Sie alle zusammen bilden das "Präsidium der Landessynode", das die Geschäfte der Landessynode führt.
Als oberste Verwaltungsbehörde der Landeskirche besteht in Eisenach ein Landeskirchenamt. Hier hat der Landeskirchenrat (LKR; die "Regierung der Kirche"), das Leitungsgremium der Landeskirche seinen Sitz. Dieses vertritt die Landeskirche nach außen und führt die Beschlüsse der Landessynode aus.
Zu LKR gehören der Landesbischof als Vorsitzender sowie weitere theologische und zwei juristische Mitglieder. Sie alle werden von der Landessynode gewählt, deren Mitglieder sie auch sind. Drei der Mitglieder des LKR sind darüber hinaus Visitator in einem "Aufsichtsbezirk" der Landeskirche (etwa vergleichbar mit einem "Regionalbischof").
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:
Früher gliederte sich die Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen in 40 Superintendenturen:
Die 18 Superintendenturen sind in 1.369 Kirchengemeinden unterteilt.
Die Gemeinden der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen sangen vor 1918 aus einer Vielzahl von Gesangbüchern. Jede Landeskirche hatte eigene, manche sogar mehrere Gesangbücher im Gebrauch (siehe hierzu die Webseite www.bibel-gesangbuch.de).
Gebiet der Landeskirche
Geschichte
Am 15. November 1918 beschlossen führende Kirchenmänner in den thüringischen Kleinstaaten, die damals noch bestanden, eine einheitliche Organisation des thüringischen Kirchenwesens. Am 5. Dezember 1919 tagte eine erste Synode und beschloss den Zusammenschluss von 7 eigenständigen Landeskirchen zu einer einheitlichen Landeskirche. Dies geschah noch vor der Gründung des Landes Thüringen (1920). Die 7 Landeskirchen waren:
Am 13. Februar 1920 wurde die "Thüringer Evangelische Kirche" dann formell errichtet. Das Land Thüringen wurde erst 3 Monate später am 1. Mai 1920 formell gegründet. Für die neue Landeskirche wurde in Eisenach ein "Landeskirchenamt" eingerichtet und 1924 erhielt die neue Kirche eine Verfassung.
1934 schloss sich die "Evangelisch-Lutherische Kirche des ehemaligen Fürstentums Reuß ältere Linie" als 8. Landeskirche der "Thüringer Evangelischen Kirche" an, die damit ihren heutigen Umfang erreichte.Leitung der Landeskirche
Landesoberpfarrer, Landesbischöfe und Kirchenpräsidenten seit 1920
Landessynode
Verwaltung der Landeskirche
Landeskirchenamt und Verwaltungshierarchie
An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten "Gemeindekirchenräten". Die Mitglieder dieser Gremien heißen "Kirchenälteste".
Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen eine Superintendentur (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Superintendent steht. Die Superintendenturen haben als Gremium die Kreissynode mit einem Präsidium der Kreissynode. Die Mitglieder der Kreissynode werden von den jeweiligen Gemeindekirchenräten gewählt.
Mehrere Superintendenturen bilden zusammen einen Aufsichtsbezirk (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar), der von einem Oberkirchenrat als Visitator geleitet wird. In jedem Aufsichtsbezirk besteht ein Kreiskirchenamt.
Die 3 Aufsichtsbezirke bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar).Aufsichtsbezirke und Superintendenturen
Altenburg, Apolda, Arnstadt, Bad Frankenhausen, Bad Salzungen, Buttstädt, Camburg, Dermstadt, Ebeleben, Eisenach, Eisenberg, Eisfeld, Friedrichsroda, Gera, Gerstungen, Gotha, Greiz (seit 1934, zuvor eigenständige Landeskirche), Hildburghausen, Ilmenau, Jena, Kahla, Königsee, Lobenstein, Meiningen, Meuselwitz, Neustadt/Orla, Ohrdruf, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schleiz, Schmölln, Sondershausen, Sonneberg, Sonneborn, Stadtroda, Vacha, Vieselbach, Weida und Weimar.
Durch die innerdeutsche Grenzziehung gehörte bis 1991 auch Schmalkalden als 41. Superintendentur zur thüringischen Landeskirche. Dieses Gebiet gehörte jedoch früher als Exklave zur Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (Sitz in Kassel), der es nach der Wende wieder angeschlossen wurde.
Im Rahmen einer Strukturreform wurde die Zahl der Superintendenturen auf 18 reduziert.Kirchengemeinden
Gesangbücher
Nach Gründung der einheitlichen Landeskirche wurde 1929 auch ein gemeinsames Gesangbuch eingeführt. Die Gemeindeglieder in Thüringen sangen daher seit 1930 aus folgenden Gesangbüchern:Internet-Adressen
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