Kirchenkreis
Ein Kirchenkreis ist in einigen evangelischen Landeskirchen ein Zusammenschluss mehrerer benachbarter Kirchengemeinden. In anderen Landeskirchen heißt die vergleichbare Ebene in der Verwaltungshierarchie Dekanat, Kirchenbezirk, Propstei, Superintendentur oder Klasse (nur bei der Lippischen Landeskirche). Oberhaupt des Kirchenkreises ist der Kreispfarrer oder Kreisoberpfarrer bzw. Dekan, Propst oder Superintendent. Die Verwaltungsarbeit eines Kirchenkreises geschieht im Kirchenkreisamt (KKA).In den Landeskirchen Baden, Bayern und Mecklenburg ist der Kirchenkreis jedoch die nächst höhere Ebene, also ein Zusammenschluss mehrerer Dekanate bzw. Kirchenbezirke. Ebenso verhält es sich in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Hier ist die Propstei die nächst höhere Ebene über den Dekanaten.
In der öffentlichen Verwaltung ist der Begriff Kirchenkreis einem Landkreis bzw. einem Regierungsbezirk vergleichbar.