Geschichte
Saarbrücken wird in einer Schenkungsurkunde Kaisers Otto III im Jahre 999 erstmals als Königsburg „castellum Sarabrucca“ erwähnt. Ab 1120 entsteht die Grafschaft Saarbrücken, in welcher sich in der Umgebung der Burg durch Ansiedlung von Burgmannen, Händlern und Schutzsuchenden die Siedlung Saarbrücken entwickelt. 1353 fällt Saarbrücken an das Haus_Nassau.
1575 wird in der Grafschaft Nassau-Saarbrücken die Reformation nach lutherischem Bekenntnis eingeführt. Nach dem Regierungsantritt von Wilhelm-Heinrich im Jahr 1741 erlebt die Stadt einen ungeheueren wirtschaftlichen Aufschwung, Steinkohlengruben werden verstaatlicht, Eisenschmelzen entstehen. Ferner entsteht das barocke Residenzschloss Saarbrücken und zahlreiche andere Bauten. 1775 wird die Ludwigskirche, einer der bedeutendsten Barockbauten Deutschlands und Wahrzeichen der Stadt Saarbrücken beendet.
1793 wird die Stadt von französischen Revolutionstruppen besetzt, das Barockschloss geplündert und niedergebrannt. Durch die Friedensschlüsse von Campo Formio und Lunéville 1797/1801 kommt die Grafschaft Saarbrücken zu Frankreich.
Im Jahre 1815 kommt das Gebiet an das Königreich Preußen. Dieser bildet im Raum Saarbrücken die Bürgermeisterei Saarbrücken mit den Stadtgemeinden Saarbrücken und St. Johann sowie den Landgemeinden Malstatt, Burbach, Brebach und Rußhütte. Saarbrücken wird Sitz eines Landkreises innerhalb des Regierungsbezirks Trier der Provinz Großherzogtum Niederrhein, die 1822 in der Rheinprovinz aufgeht. Sprachgeschichtlich kommt es zwischen dem Ende des 17. und Mitte des 19. Jahrhundert aufgrund der wechselnden politischen Einflüsse zu einer Verschiebung vom moselfränkischen zum rheinfränkischen Dialekt, schließlich zu einem einheitlichen Stadtdiakelt.
Zwischen 1897 und 1900 wird das Rathaus St. Johann erbaut, welches später das Rathaus der Großstadt Saarbrücken wird.
Durch Vertrag vom 5.12.1908 werden die selbständigen Städte Saarbrücken, St. Johann und Malstatt-Burbach mit Wirkung vom 1. April 1909 zu einer Stadt mit dem Namen "Saarbrücken" vereinigt. Die bisherige Stadt Saarbrücken wird künftig mit der Bezeichnung Alt-Saarbrücken geführt. Die neue Stadt Saarbrücken hat bei ihrer Gründung ca. 105.000 Einwohner und ist damit die fünftgrößte linksrheinische deutsche Großstadt. Gleichzeitig scheidet die Stadt Saarbrücken aus dem Landkreis Saarbrücken aus und wird eine kreisfreie Stadt. Der Streit über den zu wählenden Stadtnamen, Saarbrücken oder St. Johann, führte zu einem im ganzen Deutschen Reich belächelten Skandal. Die Bürgermeister der beiden Städte entschieden die Namensgebung in einem Duell unter Ehrenmänner. Beide überlebten, aber Duelle wurden danach in Deutschland endgültig verboten.
Infolge der Bestimmungen des Friedensvertrags von Versailles im Jahr 1919 wird das Saarland und mit ihm die Stadt Saarbrücken unter die Verwaltung des Völkerbundes gestellt. Durch eine Volksabstimmung im Jahre 1935 entscheidet sich die Bevölkerung wieder für den Anschluss des Saarlandes an Deutschland.
Im Zweiten Weltkrieg wird Saarbrücken durch Bombenangriffe, 2.-4. Oktober 1944, stark zerstört. Im Mai 1945 wird die Stadt wie das gesamte Saarland unter französische Militärregierung gestellt. Zwei Jahre später wird das Saarland ein autonomer Staat mit der Hauptstadt Saarbrücken. Die Bevölkerung lehnt 1955 das Saarstatut ab. Statt dessen wird das Land 1957 elftes Bundesland (incl. Berlin) der Bundesrepublik Deutschland.
Mit der Kreis- und Gebietsreform 1974 wird Saarbrücken um 11 umliegende Städte und Gemeinden vergrößert. Die Einwohnerzahl verdoppelt sich nahezu. Gleichzeitig wird die bislang kreisfreie Stadt mit dem Landkreis Saarbrücken zum Stadtverband Saarbrücken vereinigt. Damit entsteht erstmals in Deutschland ein Kommunalverband besonderer Art, der einem Landkreis vergleichbar ist.
Zum 1. April 2004 tritt der auch in der zweiten Instanz wegen Untreue verurteilte Saarbrücker Oberbürgermeister Hajo Hoffmann zurück, nachdem er bereits im August 2002 von seinem Amt suspendiert wurde. Der Fall sorgte bundesweit für Schlagzeilen, da er für den Bau seines Privathauses Rechnungen für Bauleistungen und die Anlage des Gartens zunächst nicht selbst bezahlte, sondern diese von der städtischen Siedlungsgesellschaft bezahlt wurden.
Eingemeindungen
Ehemals selbständige Gemeinden und Gemarkungen, die in die Stadt Saarbrücken eingegliedert wurden.