Europäische Währungsunion
Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWU) ist ein wesentlicher Bestandteil der Europäischen Union, die unter anderem auch den Euro ermöglicht hat.
Geschichtlicher Ablauf
Der Ursprung der Währungsunion geht auf den „Werner Plan“ von 1970 zurück. Dem Kollaps von Bretton Woods 1971 folgte 1972 die europäische Wahrungsschlange, welche eine feste Wechselkursschwankung von +/- 1.25% vorsah. Mit dem europäischen Wahrungssystem (EWS, 1979) wurde der ECU eingeführt. Die Schwankungsmargen von +/- 2.25% musste von den Nationalbanken eingehalten werden. Die Einheitliche Europäische Akte (1985) und der Vertrag über die Europäische Union „Vertrag von Maastricht“ (1991) bildeten das Fundament für die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU).
Die 1. Stufe der Währungsunion begann am 1. Juli 1990 mit der Herstellung des freien Kapitalverkehrs zwischen den EU-Ländern. Am 1. Januar 1994 begann die 2. Stufe, die die Gründung des Europäischen Währungsinstituts (EWI) als Vorläufer der Europäischen Zentralbank. Am 1. Januar 1999 wurde die 3. Stufe der Währungsunion wirksam. Jetzt wurden die Wechselkurse der Mitglieder der Währungsunion untereinander unwiderruflich festgelegt und der Euro als gesetzliches Zahlungsmittel eingeführt. Die Geldpolitik wird seitdem nicht mehr von den Zentralbanken der Mitgliedsländer betrieben, sondern von der Europäischen Zentralbank (EZB).
Zum Jahr 2002 wurden Euro-Banknoten und Münzen eingeführt.
Mitglied auf Stufe 1 ist jedes Mitglied der Europäischen Union. Es verpflichtet sich damit zu einer vollständigen Liberalisierung des Kapitalverkehrs und einer engeren Kooperation in der Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitik.
Mitglieder der Stufe 2 müssen an dem Wechselkursmechanismus II (WKM II) teilnehmen. das Mittglied muss eine den Vertrag von Maastricht (Maastricht Kriterien) erfüllende Wirtschafts- und Finanzpolitik betreiben. Außerdem wird im WKM II eine maximale Schwankungsbreite der Währung des Teilnehmerlandes zum Euro festgelegt. Die maximale Schwankungsbreite ist dabei höchstens ±15 Prozent, es können aber auch geringere Schwankungsbreiten vereinbart werden.
Mit dem Eintritt in die 3. Stufe erfolgt die unwiderrufliche Fixierung des Wechselkurses. Die Kompetenz für die Geldpolitik geht auf das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) über, das sich aus der EZB und den nationalen Notenbanken zusammensetzt. Um der 3. Stufe beitreten zu können, muss ein Land die Konvergenzkriterien erfüllen, durch die die Finanzpolitik harmonisiert werden soll.
Die Entscheidung über die Mitgliedsländer fällte der Rat der Europäischen Union am 3. Mai 1998. Als Mitglieder aufgenommen wurden Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Österreich und Spanien. Griechenland erfüllte zu diesem Zeitpunkt noch nicht die EU-Konvergenzkriterien, wurde aber 2000 aufgenommen und ist seit 2001 Mitglied der Währungsunion. Dänemark und Großbritannien hatten sich im Vertrag von Maastricht eine Ausstiegsklausel vorbehalten, und machten von dieser Gebrauch. Schweden verletzte die Konvergenzkriterien bewusst, damit es nicht dem Europäischen Währungssystem beitreten muss.
Stufen der Einführung
Die Mitgliedschaft in der Europäischen Währungsunion ist in verschiedenen Stufen möglich.Teilnehmerländer