EU-Konvergenzkriterien
Der Vertrag von Maastricht sieht fünf Konvergenzkriterien vor, die EU-Mitglieder erfüllen müssen, wenn sie der 3. Stufe der Europäischen Wahrungsunion beitreten und den Euro einführen wollen:
- Die Inflationsrate liegt maximal 1,5 Prozentpunkte über derer der drei preisstabilsten Länder der Währungsunion
- Der langfristige Zinssatz liegt maximal 2 Prozentpunkte über jenem der drei preisstabilsten Länder
- Das öffentliche Defizit (Neuverschuldung) macht nicht mehr als 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aus
- Die öffentliche Verschuldung macht nicht mehr als 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aus oder geht zurück und nähert sich dem Referenzwert
- Die in der 2. Stufe erlaubte Schwankungsbreite der Wechselkurse im Europäischen Währungssystem wurde seit mindestens 2 Jahren nicht überschritten