Erzamt
Die Erzämter (oder Reichserzämter) waren die obersten Hofämter im bis 1806 bestehenden Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Jedes Erzamt war mit der Kurwürde verknüpft, wurde aber nur bei der feierlichen Krönung des römisch-deutschen Kaisers in Frankfurt am Main tatsächlich von den Kurfürsten oder deren Vertretern persönlich ausgeübt. Am Kaiserhof lagen die Erzämter in den Händen von Adelsfamilien, in denen sie erblich weitergegeben wurden. Aber auch diese Reichserbämter wurden - soweit es sich nicht um funktionslose Ehrentitel handelte - wiederum von Stellvertretern ausgeübt.Unter Kaiser Karl IV wurde in der Goldenen Bulle von 1356 folgende Verteilung der Erzämter festgelegt.
- Die drei geistlichen Kurfürsten waren Erzkanzler für jeweils einen der drei Reichsteile:
- Die vier ursprünglichen weltlichen Kurfürsten hatten folgende Erzämter inne:
- der Pfalzgraf bei Rhein war Erztruchsess
- der Herzog von Sachsen war Erzmarschall
- der Markgraf von Brandenburg war Erzkämmerer
- der König von Böhmen war Erzmundschenk
1692 wurden die Herzöge von Braunschweig-Lüneburg zu Kurfürsten von Hannover erhoben, verbunden mit dem Amt des Erzbannerträgers. Dagegen protestierte der Herzog von Württemberg, dessen Vorfahren die Reichssturmfahne verliehen worden war. Als den Herzögen von Bayern 1706 im Verlauf des Spanischen Erbfolgekrieges die Kurwürde wieder aberkannt wurde, erhielten die Pfalzgrafen erneut das Truchsessenamt und die Kurfürsten von Hannover das vormals pfälzische Schatzmeisteramt. 1714 wurde der Herzog von Bayern wieder als Kurfürst eingesetzt und forderte daher die Rückgabe seines Erzamtes. Dieser Streit endete erst 1777, als die pfälzischen Wittelsbacher die bayerische Linie beerbten und Bayern an die Pfalz fiel.
Durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 wurden kurfristig vier neue Kuren für das Erzbistum Salzburg, das Herzogtum Württemberg, die Markgrafschaft Baden und die Landgrafschaft Hessen-Kassel geschaffen. Dabei ging das Erzbanneramt an Württemberg. Die vier neuen Kurfürsten haben ihre Erzämter aber nie ausgeübt, das das alte Reich bereits 1806 aufgelöst wurde.