Mundschenk
Der Mundschenk (auch Keller oder Kellerer, lat.: cellarius, pincerna oder buticularius) war im Mittelalter ein Hofbediensteter, der für die Versorgung mit Getränken - vor allem mit Wein - zuständig war, seit karolingischer Zeit auch für die Verwaltung der königlichen Weingärten. An größeren Fürstenhöfen entwickelte sich die Funktion des Mundschenks zum Hofamt, das als Ehrenamt oft in einer hochrangigen Adelsfamilie erblich wurde, faktisch aber von einem Stellvertreter ausgeübt wurde.Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation gehörte das Amt des Mundschenks zu den vier Erzämtern, die mit der weltlichen Kurfürstenwürde verbunden waren. So war der König von Böhmen der Erzmundschenk des römisch-deutschen Kaisers, der Pfalzgraf bei Rhein der Erzkämmerer, der Herzog von Sachsen der Erzmarschall und der Markgraf von Brandenburg der Erztruchsess des Reiches. All dies waren aber reine Ehrentitel. Die mit den Ämtern verbundenen, tatsächlichen Aufgaben nahmen stellvertretend für die Kurfürsten die Inhaber der sogenannten Reichserbämter wahr. Der Reichserbschenk (pincerna imperii) war beispielsweise bei den Feierlichkeiten zur Krönung des römisch-deutschen Kaisers in Frankfurt am Main unter anderem dafür zuständig, dass kostenlos Wein ans Volk ausgeschenkt wurde.
Eine moderne Form des Mundschenks ist der Sommelier.