Kurköln
Kurköln (oder Kurfürstentum Köln) war im Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation die Bezeichnung für das Erzstift, d.h. für den weltlichen Herrschaftsbereich des Kölner Erzbischofs. Das Erzstift und spätere Kurfürstentum existierte von der Mitte des 10. Jahrhunderts bis zum Reichsdeputationshauptschluss im Jahr 1803. Es ist vom sehr viel größeren Erzbistum zu unterscheiden, das mehrere Suffraganbistümer umfasste sowie weite Gebiete, die nur der geistlichen, nicht aber der staatlichen Gewalt des Kölner Erzbischofs unterstanden.
Table of contents |
2 Entstehung des Erzstifts 3 Entwicklung bis 1803 4 Das Ende des Kurstaats |
Bereits das römische Köln war noch vor dem Jahr 313 Sitz eines Bistums, das nach der Eroberung durch die Franken um 450 zum Erzbistum erhoben wurde. Ihm unterstanden die Suffraganbistümer Lüttich, Münster, Osnabrück und Minden sowie bis 834 Hamburg-Bremen und bis 1559 Utrecht.
Die Herausbildung der weltlichen Herrschaft des Erzbischofs von Köln hängt eng mit der Entstehung des ottonisch-salischen Reichskirchensystems zusammen. Nach Aufständen mehrerer Herzöge, darunter zwei seiner eigenen Brüder, übertrug Otto der Große 953 seinem Bruder Brun die Stadt und das Erzbistum Köln zusammen mit dem Herzogtum Lothringen. Ein Teil dieses Herzogtums, ein etwa 25 Kilometer tiefer Streifen am linken Rheinufer, der von Rolandseck im Süden bis Rheinberg im Norden reichte, blieb auch den Nachfolgern Bruns als weltlicher Besitz, in dem sie die Landeshoheit ausübten.
Erweitert wurde dieses Kerngebiet 1067 durch das Reichsgut um Andernach, später um Deutz, Godesberg, Linz am Rhein und Altwied. Dieses Territorium wurde unter Erzbischof Philipp I. von Heinsberg noch einmal mehr als verdoppelt. Kaiser Friedrich I. Barbarossa verlieh dem Bischof 1180 für seine Loyalität im Kampf gegen Herzog Heinrich den Löwen das Herzogtum Westfalen und Engern. Dazu kam um 1230 das Vest Recklinghausen. Allerdings gelang es den Kurfürsten von Köln nie, die beiden getrennten rheinischen und westfälischen Landesteile zu einem geschlossenen Territorium zu vereinigen.
Dennoch gehörten sie zu den angesehensten Fürsten im Reich. Zusammen mit den beiden rheinischen Erzbischöfen von Trier und Mainz sowie mit dem Pfalzgrafen bei Rhein, dem Markgrafen von Brandenburg, dem Herzog von Sachsen und dem König von Böhmen bildeten sie das ursprünglich siebenköpfige Kurfürstenkollegium. Dieses hatte seit dem 13. Jahrhundert das alleinige Recht zur Wahl des deutschen Königs. Bereits seit 1028 stand dem Erzbischof von Köln das Recht der Königskrönung zu, da die damalige Krönungsstadt Aachen in seiner Diözese lag. Seit 1031 war er zudem Erzkanzler des Reiches für Italien.
Im Limburger Erbfolgestreit unterlag Erzbischof Siegfried von Westerburg 1288 in der Schlacht von Worringen einem Bündnis des Herzogs von Brabant, der Grafen von Jülich, Kleve und Berg sowie der Bürgerschaft von Köln und verlor die Herrschaft über seine eigene Bischofsstadt. Köln zählte fortan zu den Freien Reichsstädten; die Bischöfe residierten von 1525 bis zum Ende des Kurstaats in Bonn.
1368 erwarb Kurköln die die Grafschaft Arnsberg mit Brilon im Sauerland, 1314 die Köln benachbarte Grafschaft Hülchrath, mit der in den rheinischen Gebieten die territoriale Lücke zwischen dem Ober- und dem Niederstift geschlossen wurde, und gleichfalls im 14. Jahrhundert das Land Linn bei Krefeld. In der Soester Fehde 1444-1449 verlor der Kurstaat dagegen die Herrschaft über Soest und Xanten an die Grafschaft Kleve.
In der Mitte des 16. Jahrhunderts schlug der Versuch des Erzbischofs Hermann V. von Wied fehl , sich der Reformation anzuschließen und den Kurstaat in ein weltliches Herzogtum umzuwandeln. Von 1583 bis 1761 wurde das Kurfürstentum durchgehend von Erzbischöfen aus dem bayerischen Haus Wittelsbach regiert. Als Sekundogenitur der Wittelsbacher unterstützte Kurköln die meist pro-französische und anti-habsburgische Politik der Herzöge und Kurfürsten von Bayern.
Im Frieden von Lunéville wurden 1801 alle linksrheinischen Gebiete Kurkölns an das napoleonische Frankreich abgetreten. Die rechtsrheinischen Territorien wurden als Folge des Reichsdeputationshauptschlusses 1803 säkularisiert und auf Herzogtümer Nassau und Hessen-Darmstadt sowie auf die Grafschaft Wied-Runkel aufgeteilt. Damit endete die Geschichte Kurkölns drei Jahre bevor auch das Reich 1806 zu bestehen aufhörte. Bis auf die nassauischen Gebiete kam 1814 das gesamte Territorium des früheren Kurstaats an Preußen und 1946 an die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.Entstehung des Bistums
Entstehung des Erzstifts
Entwicklung bis 1803
Das Ende des Kurstaats