Erbamt
Ein Erbamt war im Römisch-Deutschen Reich ein Erzamt, das Adelsfamilien in Stellvertretung der Kurfürsten bei offiziellen Anlässen (etwa Krönungen) ausübten. Zuletzt hatten folgende Familien die Ämter inne:
- Erbmarschallamt: die Grafen von Pappenheim
- Erbkämmereramt: die Fürsten zu Hohenzollern
- Erbschatzmeisteramt: die Grafen zu Sinzendorf
- Erbschenkamt: die Grafen zu Limburg
- Erbtruchsessenamt: die '\'Grafen Truchsess zu Waldenburg''
Bei der Krönung eines Kaisers oder Römischen Königs hatten die Vertreter der Kurfürsten symbolische Handlungen zu setzen:
- Der Erbmarschall ritt mit seinem Pferd in einen aufgeschütteten Haferhaufen, der dem Pferd bis zum Bauch reichen musste.
- Der Erbkämmerer reichte dem Kaiser einen Krug mit Wasser und ein Tuch zum Hände waschen.
- Der Erbmundschenk brachte dem Kaiser einen silbernen Becher mit Wein.
- Der Erbtruchsess schnitt eine Scheibe von einem auf dem Platz vor dem Römer gebratenen Ochsen ab und überreichte sie dem Kaiser.
- 1658 zur Krönung Leopolds I versah erstmals der der Erbschatzmeister sein Amt, indem er Gedenkmünzen ins Volk warf.