Kanzler
Das Wort Kanzler (aus lateinisch: cancellarius) bezeichnete im Mittelalter einen Hofgeistlichen, der in einer Kanzlei (von lat. "cancelli" - "Gitter, Schranken"), einem abgetrennten Raum, Urkunden ausfertigte.
Historisches
Im Laufe der Zeit wurde auch der Leiter der Reichskanzlei als Erzkanzler bezeichnet. Sein Amt gehörte zu den Erzämtern des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.
In Preußen und Österreich wurde nach dem Ende des Reiches im 19. Jahrhundert der Kanzlertitel wieder eingeführt. Otto von Bismarck war während des Norddeutschen Bundes 1867-1871 Bundeskanzler, nach der Reichsgründung 1871 Reichskanzler. Er wurde auch als "der eiserne Kanzler" bezeichnet.
Die Weimarer Republik behielt den Titel Reichskanzler für das Regierungsoberhaupt bei. Lutz Graf Schwerin von Krosigk (1945) war der letzte Reichskanzler.
Heute
Nach dem Zweiten Weltkrieg erhielten sowohl der Vorsitzende der Bundesregierung in Deutschland, als auch der Vorsitzende der österreichischen Regierung den Titel Bundeskanzler.
Der britische Finanzminister wird im Deutschen Sprachraum auch als Schatzkanzler (englisch: Chancellor of the Exchequer) bezeichnet.
An einer deutschen Hochschule ist der Kanzler der Verwaltungschef. Er ist für den Haushalt, das nichtwissenschaftliche Personal, die Gebäude sowie für Rechts- und sonstige Verwaltungsaufgaben zuständig.