Norddeutscher Bund
Der Norddeutsche Bund ist der Vorläufer des Deutschen Reiches von 1871. Gegründet wurde der Norddeutsche Bund 1866/67 als Zusammenschluss aller nördlich der Mainlinie gelegenen deutschen Staaten (einschließlich der zu Preußen gehörenden, jedoch von Württemberg umschlossenen Hohenzollernschen Lande). Nur die Großherzogtümer Hessen (wobei der nördliche Teil zum Bund gehörte) und Baden, die Königreiche Bayern und Württemberg sowie das Kaisertum Österreich blieben außerhalb des Bundes.
Entstehung
Der Norddeutsche Bund entstand aus dem Militärbündnis, das Preußen und mehrere kleinere Staaten (z.B. Schaumburg-Lippe) während des Deutschen Krieges 1866 verband.
Infolge des Deutschen und Italienisch-Österreichischen Krieges 1866 wurden in Prag und in Wien Friedensverhandlungen geführt. Österreich als Verlierer musste Venetien an Italien abtreten. Der Deutsche Bund wurde aufgelöst. Preußen annektierte sämtliche Kriegsgegner nördlich des Mains mit Ausnahme von Sachsen und Hessen-Darmstadt. Erst durch nachträglichen Beschluss wurde der Norddeutsche Bund zum legitimen Völkerrechtssubjekt. Die Regierung Otto von Bismarcks wurde ebenfalls nachträglich gebilligt.
Verfassung
Die Verfassung des Norddeutscher Bund ist in wesentlichen Punkten mit der Verfassung des Deutschen Reiches von 1870 identisch.
Der König von Preußens (Wilhelm I) hatte das Präsidium des Bundes inne. Ihm unterstellt war der Bundeskanzler (Bismarck), der die Exekutive des Bundes leitete. Die einzelnen Staaten des Bundes entsandten Vertreter in den Bundesrat, der von Preußen dominiert war (Preußen hatte 17 von 58 Stimmen inne). Der Bundesrat übte zusammen mit dem Reichstag, der aus allgemeinen und direkten Wahlen hervorging, das Gesetzgebungsrecht einschließlich der Haushaltsbewilligung aus.
Ende
Mit der Vorherrschaft Preußens im Norddeutschen Bund wurde international ein kontinentales Hegemonialstreben vermutet. Das Preußische Königshaus wurde deshalb in der Frage der spanischen Thronfolge zum Verzicht durch Frankreich aufgefordert, was ohne Ehrverlust als unannehmbar galt. Die Zurückweisung der französischen Forderung durch Bismarck (Emser Depesche am 19. Juli 1870) führte zur Kriegserklärung Frankreichs. Im Krieg gegen Frankreich schlossen sich dem Norddeutschen Bund auch die süddeutschen Staaten (ohne Österreich) an. Aufgrund von Ressentiments gegenüber Frankreich herrschte in den deutschen Staaten eine allgemeine Kriegsbegeisterung. Die französische Armee wurde von den vereinten deutschen Streitkräften bei Metz und Sedan geschlagen.
Mit der Proklamation Wilhelm I zum deutschen Kaiser durch den bayerischen König Ludwig II im Namen der deutschen Fürsten löste sich der Norddeutsche Bund auf und ging zusammen mit den süddeutschen Staaten (ohne Österreich) in das Deutsche Reich über. Damit entschied sich die sog. deutsche Frage im Sinne der kleindeutschen Lösung.
Die bisherige Verfassung des Norddeutschen Bundes sowie die übrigen Gesetze galten - zum Teil unter Änderungen - für das Deutsche Reiches fort.
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