Hochschule
Eine Hochschule ist im weiteren Sinne eine zusammenfassende Bezeichnung für eine Universität, eine Fachhochschule oder eine Kunsthochschule. Im engeren Sinn bezeichnet eine Hochschule eine Einrichtung, die Forschung (Wissen schaffen) betreibt, wissenschaftliche Lehre (Studium) vermittelt und akademische Grade als Studienabschlüsse verleiht, die jedoch gegenüber einer Universität über ein eingeschränktes Studienangebot verfügt.Ein Beispiel hierfür sind technische oder medizinische Hochschulen, wenngleich die technischen Hochschulen, um ihre Gleichrangigkeit mit den althergebrachten Universitäten zu betonen, in Technische Universität umbenannt wurden, wie etwa die TU Darmstadt oder die TU München, Ausnahme: RWTH Aachen. Es wird unterschieden zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Hochschulen. Nichtstaatliche Hochschulen werden von Kirchen, Gemeinden aber auch von Stiftungen und in neuerer Zeit auch von Privatunternehmen getragen. Die rechtliche Stellung von Hochschulen wird durch Hochschulrecht geregelt (Länderkompetenz). Die Rahmenkompetenz wird über das Hochschulrahmengesetz vom Bund ausgeübt.
Eine Hochschule besteht im wesentlichen aus Fakultäten (Abteilungen), der Hochschulleitung aus Rektorat/Präsidium, Kanzler; der Zentralen Hochschulverwaltung, Akademischer Senat ... sowie Zentralen Service-Einrichtungen der Hochschule (Hochschul-Bibliothek, Rechenzentrum, Zentrale Studienberatung, Career Service, Akademisches Auslandsamt...).
Die an einer Hochschule eingeschriebenen Studierenden bilden die Studierendenschaft, ihre Selbstverwaltung und Interessenvertretung wird dabei in den meisten Bundesländern als verfasste Studierendenschaft bezeichnet.
Für den Betrieb von Mensen und Wohnheimen, für BAföG-Verwaltung und für weitere Angebote im Umfeld einer Hochschule sind die Studentenwerke zuständig.
Anmerkung: Volkshochschulen sind keine Hochschulen.
Eine Besonderheit ist die Pädagogische Hochschule (PH). Sie wurde in den 1960er Jahren in den meisten bundesdeutschen Ländern in die Universitäten eingegliedert, um die Lehrerbildung wissenschaftlich zu vereinheitlichen. Lediglich in Baden-Württemberg sowie - nach 1990 - in (Ober-)Sachsen bestehen weiterhin Pädagogische Hochschulen, auch wenn die Forderung nach ihrer Integration in die Universitäten nie verstummt sind. Die PH's erhielten erst Ende der 1990er Jahre ein (eingeschränktes) Habilitationsrecht, woran man die Problematik ihres wissenschaftlichen Standortes bereits erkennen kann.
Siehe auch: Hochschulwesen, Fakultät, Dekan, Lehrstuhl, Professur, Professor, Hochschullehrer, Privatdozent