Fachhochschule
Eine allgemeine Fachhochschule (kurz "FH") ist eine akademische Bildungseinrichtung (Hochschule) für natur-, sozial-, wirtschaftswissenschaftliche und künstlerische Fächer. Daneben gibt es die besonderen Fachhochschulen für öffentliche Verwaltungen (FHöV).Fachhochschulen bilden ihre Studenten anwendungsorientierter (auf wissenschaftlicher Grundlage) aus als zum Beispiel Universitätenen. Der Studienbetrieb an Fachhochschulen orientiert sich in erster Linie an der Wissensvermittlung; Forschung bzw. Wissen schaffen hat eine weniger gewichtige, wenn auch wichtiger werdende Rolle. Fachhochschulen sind allerdings besonders bemüht um einen Wissenstransfer - vor allem im Technologiebereich - zur Wirtschaft (zum Beispiel in Technologietransferzentren/-instituten, die FH's angegliedert sind). Da die Fachhochschulen wie die Universitäten über ein breitgefächertes Studienangebot verfügen, verwenden sie seit einigen Jahren die englische Zusatzbezeichnung "University of Applied Sciences", übersetzt: "Universität für angewandte Wissenschaften". In einigen Bundesländern, z.B. Baden-Württemberg werden die Fachhochschulen ab 2005 folgerichtig in "Hochschule für ..." (und dann Nennung der jeweiligen Fachrichtungen, z.B. Technik, Wirtschaft, Design etc.) umbenannt. Der Begriff der "wissenschaftlichen Hochschulen" (mit dem Universitäten und andere Hochschulen mit Promotionsrecht gemeint sind) als Abgrenzung zu den Fachhochschulen soll künftig im hochschulpolitischen Sprachgebrauch unterbleiben, da dies impliziert, dass es auch "un-wissenschaftliche" Hochschulen gibt.
Das Studium an einer deutschen Fachhochschule setzt zusätzlich zum Abitur (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) oder der Fachhochschulreife in der Regel ein fachbezogenes Vorpraktikum voraus.
Fachhochschulen verleihen an ihre Absolventen seit 1980 (Hochschulrahmengesetz von 1973) akademische Grade in Form eines Diploms mit Angabe der Fachrichtung (zum Beispiel Diplom-Ingenieur, -Kaufmann/ Betriebswirt, Sozialarbeiter, und so weiter.); seit 1987 mit dem Zusatz "FH" (zum Beispiel Diplom-Betriebswirt (FH)). Das Studium zum Fachhochschul-Diplom kann in der Regelstudienzeit von acht (neun) Semestern absolviert werden. Im Studium enthalten sind ein oder zwei Praxissemester.
Durch die Einrichtung neuerer, vergleichbarer Studiengänge an Fachhochschulen und Universitäten bieten Fachhochschulen und wissenschaftliche Hochschulen (wie Universitäten) erstmals vergleichbare Studienabschlüsse an; in Deutschland in der anglikanisierten Form eines Bachelor und Master; in Österreich und Schweiz in der altdeutschen beziehungsweise lateinischen Form eines "Bakkalaureat (der Absolvent darf sich dann als Bakkalaureus beziehungsweise Bakkalaurea bezeichnen).
Im Gegensatz zu Universitäten besitzen Fachhochschulen kein eigenständiges Promotions- und Habilitationsrecht. Eine Promotion ist derzeit für FH-Absolventen nur an einer Universität möglich, wobei Professoren der FH (i.d.R. solche, die eine Promotion nachweisen können) als Gutachter agieren können.
Bezüglich des Bachelor beziehungsweise Bakkalaureat-Abschlusses sind die FH-Absolventen und die Universitäts-Absolventen (rechtlich) gleichgestellt. Bei einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst (Staat oder Kommune) erfolgt die Regeleinstufung in den gehobenen Dienst. Beim Master ist es üblich, Uni-Absolventen generell, FH-Absolventen nur bei Akkreditierung des eigenen Studiengangs beim Staat in den höheren Dienst einzustellen.
Bis etwa 2000, je nach Bundesland und Hochschule, war das Diplom (FH) der traditionelle Abschluss der Fachhochschulen; einige FH-Studiengänge bieten seit einiger Zeit nur noch Bachelor- und/oder Masterstudiengänge an.
Die ersten Fachhochschulen gingen in den frühen 1970er Jahren (neu geschaffenes Hochschulrahmengesetz 1973) aus den Ingenieurschulen und aus Höheren Fachschulen (zum Beispiel für BWL oder Sozialpädagogik) hervor. Die Absolventen der Ingenieursschulen nannten sich bis Mitte der 1960er Jahre nur Ingenieur i. V. mit der jeweiligen Fachrichtung; später (ab etwa 1967) wurde ihnen als Abschluß die staatliche Bezeichnung Ing. (grad.) (graduierter Ingenieur) verliehen.
Dem FH-Absolventen wurde dagegen (bis 1977/1978, je nach Bundesland) der Abschlußtitel als akademischer Grad verliehen und ab 1977/1978 (je nach Bundesland und Landeshochschulgesetz) als Diplom. Seit Mitte der 1990er Jahre mit dem Zusatz "FH".
Manche Fachhochschulstudiengänge ermöglichen ein Studium neben der Berufstätigkeit. (zum Beispiel: CAMPUS02)Historie der Fachhochschulen
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Siehe auch: Deutsche Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen, Österreichische Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen, Schweizer Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen
Beurteilung: Dieser Artikel stellt nur die Situation in Deutschland dar. Es fehlen noch allgemeine Definitionen und/oder Informationen zu anderen (deutschsprachigen) Ländern.