Graf
Siehe auch: Graf (Begriffsklärung)
Graf war ein (deutscher) Adelstitel (von althochdeutsch grafio, gravo, vielleicht von griechisch grapheus, „Schreiber“), lateinisch comes, französisch comte. Zu römischer Zeit war Comes die Bezeichnung eines hohen Offiziersrangs der römischen Legionen.
Der Graf ist Stellvertreter eines Königs an der Spitze einer bestimmten Verwaltungseinheit im Merowinger- und Frankenreich (Grafschaft, Gau). Der Graf war zunächst mit Wehrhoheit, im Frankenreich auch mit Gerichtsbarkeit, Finanz- und Verwaltungshoheit ausgestattet. Die Grafschaftsverfassung des Frankenreichs wurde von England (county), Frankreich, Spanien, Italien und Ungarn (Komitat) übernommen.
Der deutsche Adel teilte sich früher in zwei Klassen, den Hohen und Niederen Adel. Grafen waren die niedrigsten Mitglieder des Hohen Adels. Die Nachfahren von Grafen erhielten ebenfalls den Titel "Graf" oder "Gräfin". Im Allgemeinen wurden Grafen mit "Eure Erlaucht" angeredet.
Seit 1919 ist in Deutschland der Grafentitel nur noch Bestandteil eines Familiennamens.
Table of contents |
2 Markgraf 3 Pfalzgraf 4 Burggraf 5 Freigraf 6 Raugraf, Wildgraf |
Landgraf (lat. comes magnus, comes principalis) war der Adelstitel königlicher bzw. kaiserlicher Amtsträger, die Territorien bzw. Stammesgebiet innerhalb des Reiches zum Lehen hatten. Landgrafen waren für die regionale Verwaltung innerhalb der Landesgrenzen zuständig, während Markgrafen die Grenzgebiete gegen äußere Feinde zu sichern und zu verteidigen hatten. Bekannt ist der Titel z.B. durch die Landgrafen von Thüringen.
Der Chef des Hauses Hessen ist Moritz Landgraf von Hessen.
Markgraf (engl.: Marquess, frz.: Marquis, nl.:Markies, Markgraaf,
it.:Marchese, pt.: Marquês, sp.:Marqués) war der Adelstitel königlicher bzw. kaiserlicher Amtsträger, die eine Mark zum Lehen hatten. Als Mark wurde ein Grenzland im Fränkischen Reich und im Ostfrankenreich bezeichnet (z.B. Mark Brandenburg).
Das Amt des Markgrafen wurde von Kaiser Karl dem Großen um 800 eingeführt und von seinen Nachfolgern lange Zeit beibehalten. Karls Ziel war es, die Grenzen des in z.T. blutigen und langen Kriegen (siehe auch Sachsen (Volk)) erweiterten Reiches gegen Angriffe von außen zu sichern.
Zur Erfüllung dieser risikoreichen Aufgabe erhielten die Markgrafen diese Gebiete vom Kaiser direkt als Lehen. Die Markgrafen hatten besondere Befugnisse: Sie konnten selbst den Heerbann aufbieten und erhielten eine größere Zahl an fränkischen Vasallen zur Unterstützung zugewiesen. Wehrhafte Bauern wurden im ganzen Frankenreich zur Ansiedlung in den Marken angeworben, so dass die Markgrafen über z.T. beträchtliche Heere verfügen konnten. Die Markgrafen wurden vom Kaiser durch besondere Sendboten kontrolliert.
Zahlreiche Markgrafen, die ursprünglich aus einfacheren Adelsverhältnissen kamen, konnten sich in den Marken eine mächtige Position aufbauen, die später auch für machtpolitischen Einfluss innerhalb des Reiches genutzt wurde. Dementsprechend stammen einige Königshäuser von Markgrafen ab, z.B.
In der Merowinger- und Karolingerzeit waren Pfalzgrafen leitende königliche Amtsträger bei Hofe mit vorwiegend administrativen und richterlichen Aufgaben. Mit dem Amt wurde Pfalzgrafen oft auch die Herrschaft über eine Königs- bzw. Kaiserpfalz mit Gefolge und zugehörigen Gütern verliehen. Diese burgähnlichen Pfalzen bzw. Königshöfe lagen verstreut über das Königreich in unterschiedlichen Herzogtümern.
In den Stammesherzogtümern des Ostfrankenreichs erhielten die Pfalzgrafen sehr weitgehende königliche Sonderrechte um den Zusammenhalt des Königtums politisch zu sichern und die mächtigen Herzöge in Schach zu halten. Dazu gehörte u.a. das Privileg der Königswahl.
Ende des 10. Jahrhunderts gab es in den Stammesherzogtümern Sachsen, Bayern, Schwaben und Lothringen Stammes-Pfalzgrafen als Vertreter und Wahrer der königlichen Rechte. Der mächtigste unter ihnen war Stellvertreter des Königs im Hofgericht, Reichsvikar bei Thronvakanzen und sogar Richter über den König.
Eine strikte Ämtertrennung z.B. zwischen Pfalzgrafen einerseits und anderen Fürstenämtern gab es nicht. Mächtige Pfalzgrafen waren oft auch Land- oder Markgrafen, Herzöge oder auch kirchliche Fürsten. Damit wuchs dem Herrschaftsbegriff Pfalz im Heiligen Römischen Reich eine neue Bedeutung zu. Pfalz bezeichnete danach nicht nur befestigte Königshöfe, sondern auch von Pfalzgrafen bzw. Kurfürsten beherrschte Territorien.
Später wurde die Bezeichnung zu einem erblichen Titel in verschiedenen deutschen Fürstenhäusern.
Der Pfalzgraf bei Rhein als Herrscher der Kurpfalz war einer der sieben Kurfürsten und während der Abwesenheit des Königs dessen Vertreter. Seit 1198 gehörte er dem Kurfürstenkollegium an, das den König wählte.
Der Burggraf (lat. praefectus oder castellanus) ist ein Amt aus dem Lehnswesen des Mittelalters. Es unterschied sich vom Grafen nur dadurch, dass der Amtsbezirk typischerweise kleiner war und an einem festen oder sonstwie bedeutenden Ort hing.
Die Befugnisse wechselten sehr oft im Verlaufe der mittelalterlichen Geschichte. Jedenfalls war der Burggraf zuständig für die Verwaltung und die Gerichtsbarkeit. Zunächst war es ein Reichsamt, später wurden auch kirchliche Würdenträger (z.B. Bischöfe) Burggrafen.
Wie die anderen Ämter des Lehnsstaats wurde auch der Burggraf bald erblich. Besonders bekannt sind die Burggrafen von Mainz, Meißen und Magdeburg sowie die von Nürnberg (Hohenzollern).
Der Freigraf ist der durch den Gerichtsherrn (Stuhlherrn) eingesetzte Vorsitzende eines Femegerichts.
Raugraf war im Mittelalter der Name eines reichsgräflichen Geschlechts im Nahegau, das seinen Ursprung von den alten Gaugrafen ableitete. Graf Emichs VI. vom Nahegau Söhne Konrad und Emich (1140-60) teilten die Besitzungen des Geschlechts; ersterer nannte sich Wildgraf (comes silvester), letzterer nach der rauhen, gebirgigen Beschaffenheit seiner Herrschafften (Altenbaumberg, Ruwenberg, Stolzenberg) Raugraf (comes hirsutus).
Nachdem diese Besitzungen nach Erlöschen des raugräflichen Geschlechts an die Pfalz gekommen waren, erhob Kurfürst Karl Ludwig von der Pfalz (1648-1680) 1667 seine ihm 1658 morganatisch angetraute Gemahlin Marie Luise von Degenfeld (1634-1677) zur Raugräfin; deren dreizehn Kinder erhielten den gleichen Titel.
Siehe auch: Entsprechung Earl, Entsprechung Comte
Adel, Graf Koks, DunkelgrafLandgraf
Markgraf
Ab dem 12. Jahrhundert wurden die meisten Markgrafschaften in Reichsfürstentümer umgewandelt. Im deutschen Sprachraum blieb der Titel des Markgrafen regierenden Fürsten vorbehalten (z.B. den Markgrafen von Baden, den preußischen Königen als Markgrafen von Brandenburg, dem österreichischen Kaiser als Markgraf von Mähren). In anderen Ländern wurde der Markgraf (im Rang zwischen Graf und
Fürst) auch als bloßer Adelstitel vergeben. Ausländische Adlige werden im Deutschen mit dem französischen Titel Marquis bezeichnet: z.B. Marquis von Salisbury, Marquis von Pombal; literarisch: Marquis von Posa, Marquis von Keith).Pfalzgraf
wählen Heinrich VII zum König. Die Kurfürsten, durch die Wappen über ihren Köpfen kenntlich, sind, von links nach rechts, die Erzbischöfe von Köln, Mainz und Trier, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg und der König von Böhmen.]]
Die Pfalzgrafen (lat palatinus: "der im Palast bzw. bei Hofe") waren Amtsträger und Vertreter des Königs. Sie standen dem Hofgericht vor und hatten eine leitende Funktion allgemeiner Art inne. Außerdem fungierten sie auch als Verbindungsmann zwischen Bittstellern aus dem Reich und dem König.Burggraf
Freigraf
Raugraf, Wildgraf