Herzogtum
Herzogtum ist der stammesbezogene bzw. territoriale Amts- und Herrschaftsbereich eines Herzogs.
Im Frühmittelalter entstanden im germanischen Siedlungsraum teils erbliche Stammesherzogtümer. Bis ins 11. Jahrhundert wurden die Stammesherzogtümer mehr oder weniger abhängig von der königlichen Zentralgewalt geführt und dienten den konkurrierenden Fürsten als Machtbasis im Kampf um das Königtum.
Stammesherzogtümer im Ostfrankenreich
- Herzogtum Franken
- Herzogtum Sachsen
- Herzogtum Bayern
- Herzogtum Schwaben
- Herzogtum Lothringen
Im 12. Jahrhundert begann Friedrich Barbarossa mit der Errichtung neuer, teils räumlich zerrissener Territorialherzogtümer. Dabei griff er auch auf Einfluss- und Hoheitsgebiete alter Stammesherzogtümer zurück und beschleunigte den Erosionsprozess der Stammesbezogenheit. Dieser Prozess führte im 13. Jahrhundert unter Kaiser Friedrich II zur völligen Territorialisierung des Heiligen Römischen Reichs. An die Stelle der Stammesherzogtümer waren mehr oder weniger bedeutende Territorialherzogtümer und Titularherzogtümer getreten.
Territorial- und Titular- Herzogtümer des Heiligen Römischen Reichs
- Herzogtum Pfalz-Zweibrücken
- Herzogtum Kärnten
- Herzogtum Brabant
- Erzherzogtum Österreich
- Herzogtum Steiermark
- Herzogtum Pommern
- Herzogtum Zähringen
- Herzogtum Meranien
- Herzogtum Teck
- Herzogtum Braunschweig
- Herzogtum Mecklenburg
- Herzogtum Jülich
- Herzogtum Berg
- Herzogtum Kleve
- Herzogtum Savoyen
- Herzogtum Holstein
- Herzogtum Württemberg
- Herzogtum Preußen
- Herzogtum Sachsen (Ernestinische Linie)
- Herzogtum Oldenburg