Femgericht
Das Femgericht, Femegericht sowie "Freigericht" oder "Freistuhl" (selten: Vehmgericht, Fehmgericht, Vehmic Gerichte, Vehm oder die heilige Vehme) - Feme, mhd. Strafe - war ein (in späteren Jahrhundertern geheimes) Straftribunal im deutschsprachigen Raum des heiligen römischen Reiches. Femgerichte fanden ihren Höhepunkt im 12. Jahrhundert. Zunächst übten die Femegerichte die ordentliche Gerichtsbarkeit aus. Als Strafgerichte unterstanden sie direkt dem König.Im "späteren" Mittelalter hatten die königlichen beziehungsweise landesherrlichen Gerichtsbarkeiten Mühe, ihren Aufgaben gegen das aufkommende Raubrittertum, gegen die Fehden und die gesamte Rohheit der Zeit, zu erfüllen. Darum kamen den Machthabern diese Grafengerichte gelegen, dies auch als sie nach einiger Zeit neben der Inquisition die Zuständigkeit als Gericht über Leben und Tod beanspruchten.
Ein Femegericht setzte sich aus acht Personen zusammen. Das waren sieben Schöffen welche auch Freischöffen genannt wurden, und ein Freigraf im Vorsitz. Sie tagten an geheimen, aber auch an öffentlichen Orten. War eine Verhandlung öffentlich, fand diese stets im Freien unter den Gerichtslinden ("Fehmlinde" auf der "roten Erde".) statt. Eine Gerichtsverhandlung als Volksanlass, das war Brauch im Mittelalter, in einer Zeit in der niemand Anstoß daran nahm, dass die Erhängten vor den Toren der Stadt an den Stricken verfaulten, wo sie als Mahnung für die Reisenden galten.
Im Mittelalter gab es keinen Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht. Man wurde sehr schnell einer todes- bzw. femewürdigen Tat überführt. Das Urteil war letztlich auch eine Sache des Geldbeutels, das heißt dass ein armer Bauer viel schneller zum Tode verurteilt wurde als ein Bürger.
Kam die Feme in die Stadt, bedeutete dies nichts Gutes für den, der etwas verbrochen hatte. Das Urteil der Femerichter war zum Vorhinein bekannt, nämlich Tod durch Strang, was eine sehr ehrlose Todesart war. (Gesindel hängte man zu dieser Zeit, Adlige wurden in der Regel geköpft). Der Schwur des Anklägers galt bereits als Beweis. Wenn der Angeklagte nicht zugegen war, verurteilte man ihn in Abwesenheit und erklärte ihn zum Vogelfreien.
Mit dem Ausgang des Mittelalters Ende des 14. Jahrhunderts, nach einer Zeit, in der die Schöffen des Femegerichts selbst die Herzöge in Furcht und Schrecken versetzt hatten, verkam die Feme aber. Im nun geheimen Gericht konnten Posten gekauft werden und jeder Angeklagte konnte seine Schuld mit Geld aufwiegen. Das Grafengericht verlor sich dann schließlich in der allgemeinen Jurispondenz der Neuzeit.
Durch das am Ende geheime Verfahren haftete den Urteilen der Feme der Makel des Unrechts an. Die Feme steht im modernen Sprachgebrauch daher im nahen Kontext zur Selbst- oder Lynchjustiz, da die modernen Strafverfahren bis auf wenige Privatklagedelikte im staatlichen Gewaltmonopol verwurzelt sind. In der Weimarer Republik kam es in der Reichswehr zu Femeurteile gegen missliebige Angehörige derselben.
Siehe auch: Gericht