Sprungrevision
Die Sprungrevision ist eine Revision, die gegen die Entscheidungen der unteren Gerichtee (Amtsgericht, Landgericht, Arbeitsgericht, Sozialgericht, Verwaltungsgericht) stattfindet. Sie ist in der Regel an eine Zulassung gebunden. Wenigstens bedarf sie der Einwilligung des Gegners. Bei der Sprungrevision wird die zweite Instanz (die Berufungsinstanzsinstanz) übersprungen. Meist wird bei der Sprungrevision die Verletzung des materiellen Rechtss gerügt (Ausnahme bei Strafprozessen möglich). Die zulässige Sprungrevision befördert die Sache vor das letztinstanzliche Gericht (Oberlandesgericht, Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht, Bundesverwaltungsgericht). In Bayern ist bei Sachen der ordentlichen Gerichtsbarkeit nicht das Oberlandesgericht, sondern das Bayerische Oberste Landesgericht zuständig.Rechtshinweis