Bundesarbeitsgericht
Das Bundesarbeitsgericht (Abk. 'BAG') ist das oberste Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit und damit (neben Bundesfinanzhof, Bundesgerichtshof, Bundessozialgericht und Bundesverwaltungsgericht) einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes in Deutschland.
Die derzeitige Geschäftsverteilung sieht wie folgt aus:
1. Senat: Materielles Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht sowie Arbeitskampfrecht
Vorsitzender Präsident des Bundesarbeitsgerichts
Prof. Dr. Wißmann
1. Beisitzer Richter Kreft
2. Beisitzer Richter Linsenmaier
2. Senat: Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigungen, sowie daran anschließende Abfindungs- und Annahmeverzugsansprüche, Abmahnungen
Vorsitzender Vorsitzender Richter
Prof. Dr. Rost
1. Beisitzer Richter Bröhl
2. Beisitzer Richter Dr. Eylert
3. Beisitzer Richter Schmitz-Scholemann
3. Senat: Betriebliche Altersversorgung
Vorsitzender Vorsitzender Richter Dr. Reinecke
1. Beisitzer Richter Kremhelmer
2. Beisitzer Richter Bepler
3. Beisitzer Richter Breinlinger
4. Senat: Allgemeines Tarifvertragsrecht, Eingruppierungen außer von Lehrern und von Arbeitnehmern der Privatwirtschaft, Auslegung von Tarifverträgen in der Privatwirtschaft
Vorsitzender Vorsitzender Richter Schliemann
1. Beisitzer Richter Bott
2. Beisitzer Richter Dr. Friedrich
3. Beisitzer Richter Dr. Wolter
5. Senat: Arbeitnehmerstatus, Entgeltfortzahlung sowie Mutterschutz
Vorsitzender Vorsitzender Richter Dr. Müller-Glöge
1. Beisitzer Richter Prof. Dr. Mikosch
2. Beisitzer Richter Dr. Linck
6. Senat: Tarifvertragsauslegung im öffentlichen Dienst sowie Berufsbildung
Vorsitzende Vorsitzende Richterin
Schmidt
1. Beisitzer Richter Dr. Armbrüster
2. Beisitzer Richter Dr. Brühler
7. Senat:´Formelles Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht sowie Beendigung von Arbeitsverhältnissen aufgrund einer Befristung
Vorsitzender Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts Dörner
1. Beisitzerin Richterin Gräfl
2. Beisitzer Richter Pods
RechtshinweisBedienstete
In den 10 Senaten des Gerichts sind 34 Berufsrichter/innen tätig. Weiterhin hat das BAG 121 nichtrichterliche Beschäftigte. Außerdem werden durchschnittlich 11 wissenschaftliche Mitarbeiter/innen beschäftigtEntscheidungen
In Betracht kommen zwei Verfahrenarten: Urteils- oder Beschlussverfahren. Hier entscheidet jeder Senat durch drei Berufsrichter und durch je einen ehrenamtlichen Richter aus den Kreisen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer.
Die Zuständigkeit des jeweiligen Senats richtet sich nach den zu entscheidenden Rechtsfragen und ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.Sitz
Das BAG nahm seine Rechtsprechungstätigkeit im April 1954 in Kassel auf. Im Zuge der deutschen Einheit beschloss die Unabhängige Föderalismuskommission im Mai 1992, das BAG nach Thüringen zu verlegen. Im Jahre 1993 wurde die Landeshauptstadt Erfurt als künftiger Gerichtssitz festgelegt. Am 22. November 1999 nahm das Bundesarbeitsgericht seinen Dienstbetrieb in Erfurt auf - in einem neuen Dienstgebäude, das von der Architektin Gesine Weinmiller entworfen wurde.50 Jahre
Im Mai 2004 feierte das BAG sein 50-jähriges Bestehen.Weblink
Siehe auch: Liste der deutschen Bundesrichter