Bundesverwaltungsgericht
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland in verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten und damit (neben Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesgerichtshof und Bundessozialgericht) einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes.
Das Bundesverwaltungsgericht wurde aufgrund des Erfordernis in Art. 95 Abs. 1 GG durch Gesetz vom 23. September 1952 errichtet. Der Sitz des Bundesverwaltungsgericht war zunächst Berlin. Seit dem 8. Juni 1953 war das Bundesverwaltungsgericht in den Räumen des früheren preußischen Oberverwaltungsgericht untergebracht. Die Entscheidung für Berlin als Dienstsitz war insbesondere unter den Besatzungsmächten (vor allem der Sowjetunion) umstritten. Dies hatte zur Folge, dass mit der Wiederaufrüstung der Bundesrepublik die Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichts nach München umziehen mussten. Diese sind dort bisher verblieben, obwohl das Bundesjustizministerium ermächtigt ist, den Sitz durch Verordnung nach Leipzig zu verlegen. Mit Gesetz vom 21. November 1997 zog das Bundesverwaltungsgericht von Berlin nach Leipzig in die Räume des früheren Reichsgerichts um. Der Sitz wurde in § 2 der Verwaltungsgerichtsordnung festgelegt.
Anders als die übrigen Bundesgerichte, die in der Regel nur Revisionssinstanz sind, wird das Bundesverwaltungsgericht auch in der ersten, dann aber auch letzten Instanz tätig. Erste Instanz ist das Bundesverwaltungsgericht bei Streitigkeiten über die Aufsicht der Versicherungen zwischen Bund und Ländern, dienstrechtliche Vorgänge beim Bundesnachrichtendienst und bei den übrigen nichtverfassungsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern.
Im übrigen wird das Bundesverwaltungsgericht tätig als Rechtsmittelinstanz für die Disziplinargerichtsbarkeit auf Bundesebene (auch Bundeswehr).
Vor dem Bundesverwaltungsgericht herrscht Anwaltszwang.
Beim Bundesverwaltungsgericht sind 14 Senate eingerichtet. Zehn Senate sind Revisionssenate, jeweils zwei Senate sind für die Disziplinargerichtsbarkeit und für den Wehrdienst eingerichtet. Bei den Revisionssenaten sind fünf bis sieben Berufsrichter eingesetzt, bei den Disziplinarsenaten vier und bei den Wehrdienstsenaten drei. Am Bundesverwaltungsgericht sind insgesamt 64 Berufsrichter tätig.
Ein Großer Senat ist wie bei allen Bundesgerichten eingerichtet.
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