Anwaltsprozess
Unter Anwaltsprozess versteht man ein zivilgerichtliches Verfahren, bei dem sich die Parteien durch einen bei dem jeweiligen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen, d. h., sie können ohne diesen Anwalt den Prozess weder als Kläger noch als Beklagte führen und werden in der mündlichen Verhandlung behandelt, wie wenn sie nicht erschienen wären. Bei einer einverständlichen Scheidung genügt es, wenn der antragstellende Ehegatte anwaltlich vertreten ist.Anwaltsprozesse sind vor dem Amtsgericht Ehesachen einschließlich der Folgesachen, Verfahren über Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht und die entsprechenden Verfahren bei Lebenspartnerschaften, Verfahren vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht (mit Ausnahme gewisser familiengerichtlicher Verfahren), vor dem Bundesgerichtshof und vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht.
Geregelt ist der Anwaltsprozess in § 78 ZPO.
Rechtshinweis