Bundessozialgericht
Das deutsche Bundessozialgericht (BSG) ist das oberste Bundesgericht der Sozialgerichtsbarkeit und damit (neben Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht) einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes. Es ist damit Revisionsgericht. Es hat seinen Sitz in Kassel.
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2 Geschichte 3 Aufsicht und Spruchkörper 4 Weblinks |
Das BSG entscheidet über Sprungrevisionen gegen Urteile der Sozialgerichte und Revisionen gegen Entscheidungen der Landessozialgerichte. Daneben ist es erst- und letztinstanzlichlich zuständig für Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art zwischen dem Bund und den Ländern oder zwischen verschiedenen Ländern in Angelegenheiten der Sozialversicherungen und den anderen der Sozialgerichtsbarkeit zugewiesenen Rechtsstreitigkeiten.
Errichtet wurde das Bundessozialgericht aufgrund von Art. 95 GG am 11. September 1954.
Die bisherigen Präsidenten des Bundessozialgerichts:
Die allgemeine Dienstaufsicht (natürlich nicht über die Rechtsprechung!) führt das zuständige Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung. Die Spruchkörper des Gerichts heißen Senate. Sie sind mit drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt.
Das zugehörige Gesetz ist das Gesetz über die Sozialgerichtsbarkeit (SGG).
Zuständigkeit
Geschichte
Aufsicht und Spruchkörper
Weblinks
Siehe auch: Liste der deutschen Bundesrichter, Sozialversicherung, Kriegsopferversorgung