Spruchkörper
Gericht und Spruchkörper
Jedes Gericht im organisatorischen Sinne (Beispiel: Landgericht) besteht aus mehreren Spruchkörpern (Beispiel: Zivilkammer). Spruchkörper ist das rechtsprechende Organ, das im einzelnen Fall in Form eines Urteils oder Beschlusses entscheidet.
Das Gesetz sieht verschiedene Arten von Spruchkörpern vor. Welcher von mehreren gleichartigen Spruchkörpern eines Gerichts zuständig ist, ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan. In Verfahrensgesetzen wird oft der Begriff "Gericht" im prozessualen Sinne verwendet und meint dann den zuständigen Spruchkörper (Beispiel § 203 StPO: "Das Gericht beschließt die Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn ...")
Einteilung
In Deutschland kann man nach der Bezeichnung der Spruchkörper im Wesentlichen drei Stufen unterscheiden:
Nach der Zusammensetzung der Spruchkörper unterscheidet man
Grundrecht auf den gesetzlichen Richter
Eine Entscheidung durch den falschen Spruchkörper berührt das justizielle Grundrecht auf den gesetzlichen Richter. Innerhalb eines Gerichts wird ein Verfahren vom unzuständigen an den richtigen Spruchkörper formlos abgegeben oder verwiesen. Urteile, die vom falschen Spruchkörper gefällt werden, sind in der Regel revisibel; Beschlüsse können mit der (sofortigen) Beschwerde angefochten werden.
Einzelne Spruchkörper in den verschiedenen Gerichtszweigen
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Amtsgericht
Landgericht
Strafsachen
Oberlandesgericht
Bayerisches Oberstes Landesgericht
Bundesgerichtshof
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgericht
Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof)
Bundesverwaltungsgericht
Arbeitsgerichtsbarkeit
Arbeitsgericht
Landesarbeitsgericht
Bundesarbeitsgericht
Finanzgerichtsbarkeit
Finanzgericht
Bundesfinanzhof
Sozialgerichtsbarkeit
Sozialgericht
Landessozialgericht
Bundessozialgericht
Bundesverfassungsgericht
Rechtshinweis