Großer Senat
Die Großen Senate sind in Deutschland besondere Spruchkörper bei den obersten Gerichtshöfen des Bundes, die eingerichtet wurden, um die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu sichern. Die Großen Senate bestehen regelmäßig aus dem Präsidenten des jeweiligen Bundesgerichts sowie einem Mitglied jedes Senats und weiteren entsandten Mitgliedern des Gerichts. Will ein Senat eine Rechtsfrage anders beantworten, als dies ein anderer Senat in einer früheren Entscheidung getan hat, so legt er die Frage dem Großen Senat vor, der dann das Problem für diesen Einzelfall bindend entscheidet. Dieses Verfahren ist auch einzuhalten, wenn ein Senat von der Rechtsprechung des Großen Senats abweichen will. Beim Bundesgerichtshof gibt es einen Großen Senat für Zivilsachen und einen Großen Senat für Strafsachen. Sollten Rechtsfragen zwischen den Zivil- und den Strafsenanten des Bundesgerichtshofs unterschiedlich beantwortet werden, so soll die Frage den Vereinigten Großen Senaten vorgelegt werden.Eine Erweiterung des Prinzips der Großen Senate ist der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, der tätig wird, wenn dieselbe Rechtsfrage in der Rechtsprechung zweier oberster Bundesgerichte unterschiedlich beantwortet wird.
Rechtshinweis